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Bentinho

unregistriert

1

Montag, 16. Juni 2008, 20:41

Drehgenehmigung notwendig?

Servus!

Erstmal vorweg: Ja, ich hab die Forensuche benutzt und mir die (passenden) Ergebnisse durchgelesen...
Ich wollte hier jetzt aber nochmal für einen speziellen Fall nachfragen:

Wir möchten gerne für unser derzeitiges Projekt gerne ein paar Szenen in der Öffentlichkeit (u.a. Schulgelände, aber natürlich nicht während der Schulzeit) drehen. Jetzt aber die Frage, brauchen wir dazu eine Drehgenehmigung, oder wäre diese von Vorteil? Was für Rechte haben wir denn dann?
Nächste Frage ist, an wen man sich dafür wenden muss, und ob man, bzw. wir (Alle 14-16 Jahre) überhaupt ernst genommen werden...

Vielen Dank für Eure Hilfe

Bentinho

2

Montag, 16. Juni 2008, 20:51

Grundsätzlich kann es nur von Vorteil sein, eine Drehgenehmigung zu haben.
Sobald es kein öffentliches Gelände ist ist sowas fast unabdingbar, um Ärger zu entgehen.
Rechte hättet Ihr dann die, die Euch da eingeräumt werden. Meistens hängt es von dem Projekt ab, was Ihr vorhabt.

Klar könntet ihr es auch ohne probieren, aber da besteht immer die Möglichkeit, dass Ihr vom Hof gescheucht werdet. *g*

An wen wenden? Bei ner Schule würde ich sagen, an den Direktor der Schule? :o)

Es gibt natürlich auch noch Orte wo sowas absolute Pflicht ist, nämlich dann, wenn Ihr sicherheitsrelevante Einrichtungen filmt, und sei es nur eine Bank.
Und wenn Waffen benutzt werden (meist sehen sie ja relativ echt aus) und auf öffentlichem Gelände filmt ebenso.

JoeFX

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3

Montag, 16. Juni 2008, 21:09

In meiner Grundschulzeit haben wir auch einen kleinen Film gedreht. Haben unseren Klassenvorstand gefragt, sind auch ernst genommen worden. In meiner derzeitigen Schule sind wir auch die jüngsten, doch unsere Direktorin ist sehr an unserem Projekt interessiert, hat uns sogar die Direktion zur Verfügung gestellt. Fragen kostet nichts ;) !

mfg

Bentinho

unregistriert

4

Montag, 16. Juni 2008, 22:51

Also mit dem Beispiel bei der Schule: Es handelt sich hierbei nicht um unsere, also einfach E-Mail/Brief schreiben?
Wie sieht das ganze auf anderen öffentlichen Plätzen aus? An wen muss man sich da wenden?
Mit den Rechten meinte ich das so, dass wenn z.B. irgendwelche Leute nicht wollen das wir auf (sagen wir mal) einem Spielplatz filmen, weil die mit ihren Kinder da sind. Wir haben aber eine Genehmigung, dürfen wir das dann also trotzdem machen?

Bentinho

5

Dienstag, 17. Juni 2008, 13:40

Hey Bentinho,
auch wenn es nicht deine Schule ist, persönlich ist so etwas immer besser. Geh einfach Nachmittags wenn du Zeit hast dort hin und frage im Sekretariat nach.

Bei öffentlichen Plätzen denke ich ist das Rathaus zuständig, an wen genau du dich da wenden musst weiß ich nicht.

Deine letzte Frage ist etwas schwer zu beantworten. Meine Meinung dazu:
Das ganze beruht ja auf Freiwilligkeit, dass heißt ihr zahlt ja der Stadt kein Geld etc, ihr habt nur die Erlaubnis. Im Gegensatz zu den Profis, die irgendwelche Orte für Geld mieten etc, glaube ich kaum dass du was dagegen machen kannst wenn jemand auf dem Spielplatz etwas dagegen hat dass ihr filmt.

Ich würde einfach die anwesenden Leute höflich fragen und kurz erklären was ihr machen wollt. Und dann während des Drehs einen nehmt der ankommende Leute informiert oder ein Schild aufstellt "Achtung Dreh" oder so. ABer wie gesagt, wenn jemand ein Problem damit hat müsst ihr warten bis der Platz frei ist, Erlaubnis hin oder her. Anders sieht das vielleicht aus wenn auf der Erlaubnis, sofern es eine schriftliche ist, die genaue Drehzeit draufsteht, dann müssten die Leute das zulassen. Ist aber alles nur Spekulation, genau weiß ich darüber nichts.

Gruß DingTo

FipstheKid

unregistriert

6

Dienstag, 17. Juni 2008, 14:31

Schule?

Servus!



Grundsätzlich kein Problem in Schulen zu filmen.

Die erste Instanz ist der/die Direktor(in).

2. Die Gemeinde in der die Schule steht. Also Bürgermeister

3. Schulwart. Denn in der Ferienzeit ist Grossputz angesagt und da kann man fast nicht filmen. ( Ich weiss das da ich Schulwart bin :D )

4. Die Polizei

5.Die Feuerwehr

Wobei die Punkte 4 und 5 nur notwendig sind wenn du nachts drehst oder mit Nebelmaschine arbeitest,Lärm, Schreie etc,....

So hab ich es gemacht wie wir den Trailer "The Secret" machten.

SebastianK

unregistriert

7

Dienstag, 17. Juni 2008, 16:32

Wir haben aber eine Genehmigung, dürfen wir das dann also trotzdem machen?

In unserem Rechtssystem ist es ersteinmal so, dass wenn Dir ein Beamter (z.B. vom Ordnungsamt) etwas erlaubt, ist das Gesetz. Der Beamte muss, wenn überhaupt, seine Entscheidung seinem Dienstherren gegenüber verantworten.

Wenn Du also eine schriftliche Erlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt hast, darfst Du filmen. Wenn Dir vor Ort jemand sagt, er möchte nicht gezeigt werden, dann hat der Jenige die Wahl zu gehen. Denn Du darfst dort drehen. Die Drehgenehmigung ist der Exikutiven (Polizei, Ordnungsamt ect.) auf Verlangen vor zu zeigen. Der Beamte vor Ort könnte den Bescheid wegen z.B. Unzumutbarkeit aufheben und Dir einen Platzverweis erteilen.... Allerdings muss sich auch der Beamte seinem Dinstherren gegenüber rechtfertigen. Und das wird er nur in wirklich begründeten Fällen wagen...

Du solltest Deinen Antrag auf Drehgenehmigung jedoch Zeitlich definieren. Sonst hast Du ein Problem... Die Behörde wird Dir eine Zeit vorgeben und die könnte Dir nicht schmecken.

Schreibe im Antrag also genau auf: Wer stellt den Antrag (mit Adresse, Telefon, email, und ggf. gesetzlichem Vertreter), Wo willst Du drehen und Wann (Datum und ca. Uhrzeit von - bis), Was willst Du drehen (kurze Szenenbeschreibung, ggf. Womit >Waffen< ect.), Warum willst Du drehen. Lege ein Google-Earth-Bild bei, in dem alle wichtigen Eckpunkte aufgezeigt werden.

Naja, und dann denke gut nach, was der vom Amt sonst noch wissen SOLLTE und WOLLEN könnte.

Und bitte um eine schriftliche Bestätigung Deines Ersuchens. Nichts ist bescheidener, als am Set zu stehen, loslegen zu wollen und keinen Wisch dabei zu haben, der Dir die Möglichkeit gibt, es durch zu setzen.

Besten Gruß...

Bentinho

unregistriert

8

Dienstag, 17. Juni 2008, 16:53

Vielen Dank für die weiteren Antworten!
Ich denke ich werde dann bei der Schule fragen, auch wenn es sich "nur" um den Schulhof handelt.
An die Stadt wende ich mich dann für die anderen Orte, kann ja auf jeden Fall nicht schaden...

Nochmals danke für Eure Hilfe
Bentinho

mp-cw

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9

Montag, 30. Juni 2008, 12:05

Wollte hier nicht nen ellenlangen Thread verfassen, hab aber fürs AFM einen Artikel geschrieben. Für alle, die es interessiert:

AFM-Artikel: Drehgenehmigungen?

TATORT CALW: HEXENSABBAT mit Vorfilm "Die Rotkäppchen und der Wolf"
SEIT 08.03. IM KINO UND AUF DVD | CU @ www.mania-pictures.de
| fb/mania-pictures

Bentinho

unregistriert

10

Montag, 30. Juni 2008, 15:12

Sehr umfangreicher und informativer Artikel!
Da ist denke ich alles nötige gesagt worden, das hilft einem echt weiter... :thumbup:

amani25299

unregistriert

11

Freitag, 10. Oktober 2008, 22:58

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JamecyProductions« (23. September 2009, 14:43)


Hendy0410

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12

Samstag, 11. Oktober 2008, 17:02

Hallo,

Wir haben kürzlich ein paar Szenen zu unserem aktuellen Projekt auf einem Industriegelände gedreht...

Zuvor haben wir bei der "Geschäftsleitung" um eine Genehmigung gebeten und bekamen Erlaubnis.

Industriegelände ist zwar kein Schulgelände, doch trotzdem ist höflich fragen denk ich angebracht...kostet ja nichts :-D :)

SG Trooper

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13

Sonntag, 12. Oktober 2008, 18:11

WAs heisst hier angebracht...
Es ist ein Muss wenn man Ärger vermeiden will...

SR-Pictures

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14

Sonntag, 12. Oktober 2008, 18:51

Wir haben im Rathaus um Dreherlaubnis gebeten. Nach kurzem Gespräch und ohne Pobleme hatten wir sie. Dem Bürgermeister haben diejenigen, die uns den Wisch gegeben haben, natürlich nichts gesagt. Also hat er uns "gestellt" und wir haben den Zettel vergessen. Aber im Haus gab's ja noch die Kopie :D

Eine andere Szenen haben wir am Sportplatz gedreht (mit Waffen), aber ohne Genehmigung... Wenn Leute fragen was das soll, helfen immer eine der Ausreden (die erste legen die meisten einem sogar in den Mund beim Nachfragen):

1) ist ein Schulprojekt

2) Dreh eines Bewerbungsvideos für Filmstudium



Ich benutze meistens die zweite. Stimmt ja auch zum Teil.





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