Wir haben aber eine Genehmigung, dürfen wir das dann also trotzdem machen?
In unserem Rechtssystem ist es ersteinmal so, dass wenn Dir ein Beamter (z.B. vom Ordnungsamt) etwas erlaubt, ist das Gesetz. Der Beamte muss, wenn überhaupt, seine Entscheidung seinem Dienstherren gegenüber verantworten.
Wenn Du also eine schriftliche Erlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt hast, darfst Du filmen. Wenn Dir vor Ort jemand sagt, er möchte nicht gezeigt werden, dann hat der Jenige die Wahl zu gehen. Denn Du darfst dort drehen. Die Drehgenehmigung ist der Exikutiven (Polizei, Ordnungsamt ect.) auf Verlangen vor zu zeigen. Der Beamte vor Ort könnte den Bescheid wegen z.B. Unzumutbarkeit aufheben und Dir einen Platzverweis erteilen.... Allerdings muss sich auch der Beamte seinem Dinstherren gegenüber rechtfertigen. Und das wird er nur in wirklich begründeten Fällen wagen...
Du solltest Deinen Antrag auf Drehgenehmigung jedoch Zeitlich definieren. Sonst hast Du ein Problem... Die Behörde wird Dir eine Zeit vorgeben und die könnte Dir nicht schmecken.
Schreibe im Antrag also genau auf:
Wer stellt den Antrag (mit Adresse, Telefon, email, und ggf. gesetzlichem Vertreter),
Wo willst Du drehen und
Wann (Datum und ca. Uhrzeit von - bis),
Was willst Du drehen (kurze Szenenbeschreibung, ggf.
Womit >Waffen< ect.),
Warum willst Du drehen. Lege ein Google-Earth-Bild bei, in dem alle wichtigen Eckpunkte aufgezeigt werden.
Naja, und dann denke gut nach, was der vom Amt sonst noch wissen SOLLTE und WOLLEN könnte.
Und bitte um eine schriftliche Bestätigung Deines Ersuchens. Nichts ist bescheidener, als am Set zu stehen, loslegen zu wollen und keinen Wisch dabei zu haben, der Dir die Möglichkeit gibt, es durch zu setzen.
Besten Gruß...