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Marc Herrmann

unregistriert

21

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:16

Der Antragsteller meistens die Plattenfirma oder externe Firmen die von den Plattenfirma beauftragt wurden können verschiedene Maßnahmen ergreifen, wenn Videos mit ihren eigenen Werken übereinstimmen:
-Stummschalten von Audioinhalten, die mit ihrer eigenen Musik übereinstimmen
-Sperren eines kompletten Videos, sodass es nicht mehr wiedergegeben werden kann
-Monetarisieren des Videos durch die Schaltung von Anzeigen
-Beobachten der Zuschauerzahlen des Videos
Diese Aktionen können Länder spezifisch durchgeführt werden.
Im Fall Monetarisieren gehen die Einnahmen an die Antragsteller, ob oder wie Die Urherber/Musiker an diesen Einnahmen beteiligt werden kann ich dir nicht sagen...

Selon Fischer

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22

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:22

Es tut mir irgendwie leid, dass über unsere Diskussion dein Video so vernachlässigt wird, aber du scheinst wirklich nicht zu verstehen, worauf wir dich hinweisen wollen, oder? Tipp: Die Schlüsse, die zu ziehst, sind nicht logisch. ;)

Marc Herrmann

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23

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:25

Ich ziehe keine Schlüsse, ich nenne Tatsachen. Ich habe bei meinem Netzwerk nachgefragt, wenn du denkst ich rede Blödsinn dann solltest du dich mal mit dem Thema beschäftigen du kannst das auch selber in der Youtube-Hilfe nachlesen.

rick

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24

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:27

Marc das beantwortet aber nicht meine Frage. Die Frage war ja nicht was der Anstragsteller alles machen kann.

Marc Herrmann

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25

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:31

Das kannst du dir ja daraus schließen, aber für dich extra nochmal:
"Was heißt das ?
Also nach dem Upload von dem Video wurde es automatisch monetarisiert zu Gunsten der Plattenfirma die nur der (Nutzungs)Rechteinhaber aber nicht der Urheber ist"
Ja! Es kann sein das an diesen Einnahmen der Urheber beteiligt wird.

Selon Fischer

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26

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:34

Gerne verweise ich hier auf Auszüge aus der YouTube-Hilfe:

Aus: "Legenden der fairen Verwendung" (http://www.youtube.com/yt/copyright/de/f…copyright-myths)

Spoiler Spoiler



Es wird manchmal fälschlicherweise angenommen, dass faire Verwendung eine automatische Konsequenz bestimmter Zauberwörter sei. Es existiert allerdings kein Wundermittel, das bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten, die dir nicht selbst gehören, die Sicherheit der fairen Verwendung garantiert. Gerichte berücksichtigen alle vier oben genannten Faktoren und bewerten sie von Fall zu Fall. Es folgen ein paar Beispiele der bekanntesten Legenden:
Legende Nummer 1: Wenn ich den Rechteinhaber erwähne, handelt es sich bei meiner Nutzung automatisch um faire Verwendung.

Wie bereits deutlich wurde, kommt der Eignung zur Umgestaltung im Rahmen der Analyse der fairen Verwendung eine wichtige Rolle zu. Durch die bloße Erwähnung des Inhabers eines urheberrechtlich geschützten Werks wird eine unbearbeitete Kopie nicht gleich zu einem Beispiel für faire Verwendung. Aussagen wie "Alle Rechte liegen beim Autor." oder "Ich bin nicht der Rechteinhaber." beweisen weder automatisch deine faire Verwendung der Inhalte noch die Genehmigung des Urheberrechtsinhabers zur Verwendung der Inhalte.
Legende Nummer 2: Wenn ich einen Haftungsausschluss in mein Video integriere, handelt es sich bei meiner Nutzung um eine faire Verwendung.

Wie bereits oben erwähnt existieren solche Zauberwörter nicht. Das Posten der vier Faktoren der fairen Verwendung in deinem Video oder das Einblenden von Formulierungen wie "keine Verletzung beabsichtigt" bewahrt dich nicht automatisch vor einem auf Urheberrechtsverletzung basierendem Anspruch.
Legende Nummer 3: Die Nutzung für Entertainmentzwecke oder ohne Gewinnerzielungsabsicht stellt automatisch eine faire Verwendung dar.

Gerichte beschäftigen sich im Hinblick auf faire Verwendung nicht nur intensiv mit dem Verwendungszweck, sondern auch mit den übrigen Faktoren. Ein einfaches Deklarieren des Uploads mit der Formulierung "nur für Entertainmentzwecke" wird bei der Einstufung als faire Verwendung mit Sicherheit nicht den Ausschlag geben. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht hilft wohl weiter, ist allein jedoch auch keine Garantie.
Legende Nummer 4: Wenn ich dem urheberrechtlich geschützten Werk einer anderen Person eigene Originalinhalte hinzufüge, handelt es sich bei meiner Nutzung automatisch um eine faire Verwendung.

Selbst wenn du eigene Inhalte zum Werk einer anderen Person hinzufügst, kannst du dich unter Umständen nicht auf die faire Verwendung berufen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Original durch deine Inhalte kein neuer Ausdruck bzw. keine neue Bedeutung oder Botschaft verliehen wird. Genau wie bei allen hier genannten Beispielen berücksichtigen Gerichte alle vier Faktoren der fairen Verwendung, wie auch den Umfang des verwendeten Originalinhalts.

rick

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27

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:41

Klingt mir nach einer ziemlichen Grauzone. Ich denke mit dieser "Duldung" handelt man (nachträglich) im Einvernehmen der Plattenfirma. Ich finde diesen Ansatz zumindest interessant ohne die Tatsache auf künstlerischer/moralischer Ebene kommentieren zu wollen.

Marc Herrmann

unregistriert

28

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:43

@Selon Fischer "Faire Verwendung ist eine Rechtsbestimmung, die besagt, dass urheberrechtlich geschütztes Material unter bestimmten Umständen auch ohne Berechtigung des Urheberrechtsinhabers wiederverwendet werden darf."
Das entwertet schon mal all deine vorherigen Argumente. Zudem schließt Youtube wie ich schon zum 3. mal erwähne Verträge mit den Urheberrechtsinhabern welche die Verwendung genehmigen und ihnen dafür die Möglichkeit bieten zu entscheiden was passiert wenn Inhalte in einem Video auf YouTube mit einem ihrer eigenen Werke übereinstimmen.

Selon Fischer

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29

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:50

Lies den letzten Satz :rolleyes: Dort steht was von Faktoren, die erfüllt sein müssen, damit eine "Faire Verwendung" vorliegt. Dein "Da gibt es Verträge"-Argument ist dahingehend nichtig, da du den genauen Inhalt dieser Verträge (vermutlich - korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege) nicht kennst und daher nur mutmaßen kannst. Wie rick schon schrieb, ist das alles ziemlich Grauzone. Vermutlich wird dir nichts passieren - das wünsche ich dir auch nicht. Du solltest trotzdem sensibel dafür sein, dass du das Urheberrecht eines anderen Künstlers zu deinen Gunsten flexibel auslegst.

30

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:53

Das ändert alles nichts an dem was EvilMonkey schon gesagt hat:
Für mich entwertet unlizensierte (um nicht "gestohlene" zu sagen), einfach jeden Film, egal wie gut er sonst sein würde. [...] es ist nicht fair und es ist extrem unprofessionell. Mache bloß nicht den Fehler diesen Film jemals irgendeinem Entscheider zu zeigen oder ihn als Resümee zu verwenden.


Und was Autokennzeichen betrifft: Nummernschilder müssen nicht zensiert werden. Quelle: http://www.like-it-bike-it.de/wieso-wesh…im-filmedrehen/

Marc Herrmann

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31

Mittwoch, 10. Juni 2015, 15:59

@Selon Fischer Zu der Gerichtsverhandlung bei der die vier Faktoren berücksichtigt werden kommt es wenn der Rechteinhaber nicht möchte das sein Werk von jemand anderem benutzt wird. Die Plattenfirmen hingegen nutzen es zu ihrem eigenen Vorteil das Leute Videos die mit ihren "Hits" untermalt sind hochladen indem sie die gesamten einnahmen für sich beanspruchen. Und nein, ich habe die Verträge nicht gelesen :D Aber ich mutmaße nicht nicht, da Youtube diese Informationen selbst bereitstellt. Und nur weil ich die Musik benutze heißt es nicht das ich das Werk des Künstlers mit Füßen trete, vielmehr soll es ein Tribut sein.

@Uhl Das ist seine (und anscheinend auch deine) subjektive Meinung. Wenn es für dich einen Film entwertet, schön, für mich nicht.

gorgiday

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32

Sonntag, 28. Juni 2015, 02:35

Mone was..?! Ich nutze alle musik in meinen filmen wo ich denke die passen, und ich kann nichtmal ne pfeife bedienen.. Da wir amateurfilmer sind und das ganz als hobby betreiben würd ich mich hier nicht so volllabern lassen lieber mark. "Ich find des und des doof", kennen wir aus dem kindergarten und haben wir leben gelernt mit, so, jetz schau ich mir dein berlin an..

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