ACHTUNG: Es wird ihm wohl nix passieren, aber legal ist es dadurch trotzdem noch nicht!
Jede Weitergabe/Vorführung (und wenn ers in der Klasse als Referat oder so zeigt ist das eine
"öffentliche" Vorführung) von Material, das nicht unter eigenem Urherberrecht liegt ist stäflich.
Wie gesagt, es wird ihm wohl nix passieren, weils wohl eh keiner von dieses "Aufpassern" oder so merken wird... aber wie gesagt, legal ist es dadurch trotzdem noch nicht ganz.
Ich bin mir zwar nicht hundert Prozentig sicher, aber ich meine, das Zeigen von Material vor 25 Leuten zählt sozusagen als "öffentlich". Allerdings wären dann Fersehabende mit 25 Freunden auch als öffentliche Vorführungen zu werten und damit auch nicht ganz legal
Ich bin kein Richter oder so...kann auch sein, dass DVD-Material da anders gewertet wird wie so Videosequenzen aus Computerspielen...aber nya... Ich würd da immer vorsichtig sein.