Inwiefern hättest du ihm einen Gefallen getan, wenn du ihn - so schließe ich aus deinem Text - ohne Gage engagiert hättest?
Er will ihm ja Geld bieten, nur eben nicht solche weltfremden Forderungen. Der Sprecher erbringt keinerlei Leistung mehr und will die Hälfte seiner ursprünglichen Gage, für eine Auftragsarbeit die er einmalig erledigt hat. Jeder Unternehmer lacht dich da einfach nur aus. Kein Wunder dass die Kreativindustrie in Deutschland nix verdient, bei solchen Forderungen.
Im Gegensatz zu dem Sprecher, verfügt der OP über genügend Geschäftssinn um zu verstehen, dass solche Forderungen im Mittelstand völlig weltfremd sind.
Was genau kann der Sprecher dafür, wenn du dem Auftraggeber von dir aus ein günstiges Angebot machst, ohne vorab Rücksprache zu halten bzw. zu schauen wie hoch generell deine Ausgaben wären? Fell des Bären verkaufen oder so, das ist schlicht deine eigene Schuld.
Lächerlich! Aufgrund der Schilderungen des OP kann man nicht darauf schließen, dass es entsprechende Abmachungen gab, die einen Folgeauftrag bereits in Aussicht gestellt haben, so dass extra günstig kalkuliert wurde. Ganz im Gegenteil, die Schilderung lässt auf eine einmalige Auftragsarbeit schließen, die entsprechend kalkuliert wurde und alle Leistungen abdeckt.
Der Sprecher hat eine Rechnung geschrieben und sein Geld erhalten. Wie da ein Richter entscheidet würde ich gerne sehen. Meiner Meinung nach hat der Sprecher die Nutzungsrechte komplett abgetreten, weil er eine ganz konkrete Leistung erbracht hat und diese abgerechnet hat ohne die weitere Verwendung zu spezifizieren.