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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (27. September 2013, 19:50)
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Wenn das ganze auf einem privaten Gelände sich abspielt ist das nicht soo das Problem.
Generell ist das absolut nicht erlaubt und ein Verstoß gegen das Waffengesetzt.
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Absolut nicht. Da müsstest du dich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.
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Aber mit Softairwaffen filmen das darf der entscheiden, oder? Zumindest habe ich das vor einiger Zeit gelesen
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Ist in diesem Fall aber im Waffengesetz abgedeckt und als Ausnahme für Foto/Filmaufnahmen geklärt.
Zitat
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WADevelopment« (26. September 2013, 21:34)
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Meinungswechsel!
Hab da etwas interessantes im Waffengesetzt entdeckt...
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"Meinungswechsel" war so gemeint, dass ich davor fest davon überzeugt war, das das keinen Falls möglich wäre...
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Hat sich jetzt erledigtWenn Du meinst Deine Ratschläge haben dem TO geholfen
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »simon@schw« (27. September 2013, 09:55)
Ja, du kannst tatsächlich auch einen Nachbau einer Lampe(bzw. oft praktiziert das unwiderrufliche Ausgießen der Lampe mit bspw. Epoxidharz), sofern entsprechendes Anbauteil nicht die Eigenschschaft hat, das "ziel" zu beleuchten.Aber das bezieht sich nur auf die direkte Montage auf der Waffe, oder? Also wenn ich die Lampe so dahinter platziere, dass es nur so aussieht als käme das Licht aus einem Aufbau an der Waffe, ist alles okay. Auf der Waffe selbst könnte sich zB ein Dildo befinden. Die Form passt, aber es kommt kein Licht raus.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »simon@schw« (27. September 2013, 16:35)
Nicht fragen, sondern einfach machen.
Solange ihr nicht im Örtlichen Supermarkt dreht, ohne zu fragen, und auch so nicht dort, wo massenhaft Leute rumrennen, interessiert das doch keine Sau.
Wenn ich überlege was ich schon alles gemacht hab, hab da immer maximal die Grundstücksbesitzer gefragt, und dann halt einfach gemacht.
Hatten bis jetzt erst einmal die Bullen im Wald, hatten keine Genehmigung und massenhaft Waffen dabei, haben geschildert was wir machen, waren keine Scharfen Waffen dabei, alles in Ordnung, hat keinen interessiert.
am besten immer schön ans 11. Gebot halten: "Lasst euch nicht erwischen."
Solche Antworten liebe ich;-)Du musst so Dreharbeiten mit Waffen generell auch eigentlich bie der Polizei anmelden. Jedenfalls dann, wenn es nicht komplett auf Privatgelände ist, wo eh keiner was mitbekommt.
Wir haben in der Innenstadt mit Waffen gedreht und auch Lampen drangehabt.
Alles vorher bei der Polizei angemeldet und die haben nur nochmal zurückgeschrieben wie viele Leute, welche Uhrzeit, wo genau und so.. das wars
Nicht fragen, sondern einfach machen.
Solange ihr nicht im Örtlichen Supermarkt dreht, ohne zu fragen, und auch so nicht dort, wo massenhaft Leute rumrennen, interessiert das doch keine Sau.
Wenn ich überlege was ich schon alles gemacht hab, hab da immer maximal die Grundstücksbesitzer gefragt, und dann halt einfach gemacht.
Hatten bis jetzt erst einmal die Bullen im Wald, hatten keine Genehmigung und massenhaft Waffen dabei, haben geschildert was wir machen, waren keine Scharfen Waffen dabei, alles in Ordnung, hat keinen interessiert.