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FinnGlinkMovies

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:20

Lampe an Softairwaffe für Dreharbeiten

Hey Leute,
Es ist ja verboten, funktionierende Lampen an Softairs anzubringen.
Wie sieht es denn bei einem Filmdreh aus? Darf man da leuchtende Lampen verwenden?

*Topic verschoben*
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (27. September 2013, 19:50)


WADevelopment

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:30

Wenn das ganze auf einem privaten Gelände sich abspielt ist das nicht soo das Problem.
Generell ist das absolut nicht erlaubt und ein Verstoß gegen das Waffengesetzt.

Anders sieht es aus, wenn die Waffe oder die Lampe nicht betriebsfähig sind (bsp. Batterie entfernen ist nicht ausreichend).
Ich sag mal so, was die Polizei nicht sieht, kann auch nicht bestraft werden. Aber eine heikle Sache ist das schon.

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3

Donnerstag, 26. September 2013, 20:31

Wenn das ganze auf einem privaten Gelände sich abspielt ist das nicht soo das Problem.

Generell ist das absolut nicht erlaubt und ein Verstoß gegen das Waffengesetzt.


Und wie ist das mit einer Drehgenehmigung vom Bürgermeister? Ist das dann ne Ausnahme?
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WADevelopment

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:33

Absolut nicht. Da müsstest du dich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.
Eine Dreherlaubnis ist kein Freifahrtsschein.

FinnGlinkMovies

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:36

Absolut nicht. Da müsstest du dich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

Aber mit Softairwaffen filmen das darf der entscheiden, oder? Zumindest habe ich das vor einiger Zeit gelesen
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rick

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:45

Aber mit Softairwaffen filmen das darf der entscheiden, oder? Zumindest habe ich das vor einiger Zeit gelesen

Nein, er kann es allenfalls untersagen, gegen rechtliche Bestimmungen kann er kein "Ok" geben. Ist in diesem Fall aber im Waffengesetz abgedeckt und als Ausnahme für Foto/Filmaufnahmen geklärt. Ein Rechtsanwalt oder wenigstens ein Juristenforum ist da die bessere Anlaufsstelle. Die Aussage von nicht betriebsbereiten Waffen (ist mir als Begriff nicht geläufig) ist übrigens nicht hilfreich.

FinnGlinkMovies

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:49

Ist in diesem Fall aber im Waffengesetz abgedeckt und als Ausnahme für Foto/Filmaufnahmen geklärt.

Wenn ich das mit DIESEM Artikel in Verbindung setze, heisst das, es ist erlaubt, sofern alles gekennzeichnet ist? (Warnschilder/Absperrung)?
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WADevelopment

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Donnerstag, 26. September 2013, 20:51

Hab da etwas interessantes im Waffengesetzt entdeckt...

§42a

Zitat

(1) Es ist verboten

1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Quelle


-> Allerdings geht es hier um Anscheinswaffen, was sagt da das Deutsche Recht? (oder Wikipedia)
„Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen […] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, […] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen […]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung […] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die […] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.“

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WADevelopment« (26. September 2013, 21:34)


rick

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9

Donnerstag, 26. September 2013, 21:22

Meinungswechsel!
Hab da etwas interessantes im Waffengesetzt entdeckt...

Kopfschmerzen - Genau das ist der Grund warum wir hier keine Rechtberatung machen wollen/dürfen. "Meinungswechsel" in diesem Zusammenhang ist ebenfalls nicht hilfreich.

WADevelopment

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10

Donnerstag, 26. September 2013, 21:34

"Meinungswechsel" war so gemeint, dass ich davor fest davon überzeugt war, das das keinen Falls möglich wäre...
Außerdem habe ich keine Rechtsberatung geleistet. Ich habe ausschließlich Zitate aus dem Gesetzt gepostet. Was man daraus dann macht, ist jedem selbst überlassen!

rick

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Donnerstag, 26. September 2013, 22:10

"Meinungswechsel" war so gemeint, dass ich davor fest davon überzeugt war, das das keinen Falls möglich wäre...

Und wenn ich Dir jetzt eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige die dich zu einer erneuten Änderung Deiner Meinung bewegt ?

Abgesehen davon ist die Aussage "Was die Polizei nicht sieht..." ebenfalls nicht hilfreich. Wenn Du meinst Deine Ratschläge haben dem TO geholfen und sind absolut wasserdicht und haben vor jedem deutschen Gericht bestand, dann ist alles supi.

Die konkrete Frage lautet "Taschenlampe" an Airsoft/anschein Waffe eine Antwort auf die ich mich verlassen würde bekomme ich beim Rechtsberater meines Vertrauens oder vielleicht auch bei einer Polizeidienststelle oder wenn ich ganz wagemutig bin in einem Juraforum.

FinnGlinkMovies

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Donnerstag, 26. September 2013, 22:21

Wenn Du meinst Deine Ratschläge haben dem TO geholfen
Hat sich jetzt erledigt :)
Wir haben das Drehbuch auf Baseballschläger umgeschrieben. Macht die Sache leichter ^^
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simon@schw

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Freitag, 27. September 2013, 09:49

Das Thema mag zwar für den TO beendet sein, ich denke aber, falls andere das hier lesen, wäre zumindest eine Antwort auf die Frage sinnvoll.
Vorweg, ich weiß nicht, woher die Filmstudios ihre Genehmigung her haben oder was das für Ausnahmen gelten, aber bezüglich (Taktischer) Lampen an Airsoft-Waffen. Trotz der oben zitierten §§, gilt: Gegenstände, die dazu geeignet sind, ein Ziel zu beleuchten, zählen nach dem Waffengesetz zu den verbotenen Gegenständen.

@WADevelopment
2. Beitrag: Das Waffengesetz gilt übrigens auch auf privatem Gelände.
bzgl. §§: Das wichtige bzgl. der Lampe wäre in deinem zitiertem Paragraph der §42a, (2), S.2:
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »simon@schw« (27. September 2013, 09:55)


WADevelopment

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Freitag, 27. September 2013, 14:44

Ja, keine Frage.
Ich denke man sollte das mit dem örtlichen Ordnungsamt mal reden, was da machbar ist.

joey23

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Freitag, 27. September 2013, 15:20

Aber das bezieht sich nur auf die direkte Montage auf der Waffe, oder? Also wenn ich die Lampe so dahinter platziere, dass es nur so aussieht als käme das Licht aus einem Aufbau an der Waffe, ist alles okay. Auf der Waffe selbst könnte sich zB ein Dildo befinden. Die Form passt, aber es kommt kein Licht raus.
Nordisch bei Nature!

simon@schw

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Freitag, 27. September 2013, 16:24

Aber das bezieht sich nur auf die direkte Montage auf der Waffe, oder? Also wenn ich die Lampe so dahinter platziere, dass es nur so aussieht als käme das Licht aus einem Aufbau an der Waffe, ist alles okay. Auf der Waffe selbst könnte sich zB ein Dildo befinden. Die Form passt, aber es kommt kein Licht raus.
Ja, du kannst tatsächlich auch einen Nachbau einer Lampe(bzw. oft praktiziert das unwiderrufliche Ausgießen der Lampe mit bspw. Epoxidharz), sofern entsprechendes Anbauteil nicht die Eigenschschaft hat, das "ziel" zu beleuchten.

Wobei man beim Ausgießen bedenken muss, dass der bloße Besitz eines solchen (funktionsfähigen) Anbauteils in D verboten ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »simon@schw« (27. September 2013, 16:35)


Urlag

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Freitag, 27. September 2013, 17:47

Nicht fragen, sondern einfach machen.

Solange ihr nicht im Örtlichen Supermarkt dreht, ohne zu fragen, und auch so nicht dort, wo massenhaft Leute rumrennen, interessiert das doch keine Sau.

Wenn ich überlege was ich schon alles gemacht hab, hab da immer maximal die Grundstücksbesitzer gefragt, und dann halt einfach gemacht.

Hatten bis jetzt erst einmal die Bullen im Wald, hatten keine Genehmigung und massenhaft Waffen dabei, haben geschildert was wir machen, waren keine Scharfen Waffen dabei, alles in Ordnung, hat keinen interessiert.


am besten immer schön ans 11. Gebot halten: "Lasst euch nicht erwischen." :D

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Freitag, 27. September 2013, 18:08

Du musst so Dreharbeiten mit Waffen generell auch eigentlich bie der Polizei anmelden. Jedenfalls dann, wenn es nicht komplett auf Privatgelände ist, wo eh keiner was mitbekommt.

Wir haben in der Innenstadt mit Waffen gedreht und auch Lampen drangehabt.

Alles vorher bei der Polizei angemeldet und die haben nur nochmal zurückgeschrieben wie viele Leute, welche Uhrzeit, wo genau und so.. das wars :)

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19

Freitag, 27. September 2013, 18:12

Nicht fragen, sondern einfach machen.

Solange ihr nicht im Örtlichen Supermarkt dreht, ohne zu fragen, und auch so nicht dort, wo massenhaft Leute rumrennen, interessiert das doch keine Sau.

Wenn ich überlege was ich schon alles gemacht hab, hab da immer maximal die Grundstücksbesitzer gefragt, und dann halt einfach gemacht.

Hatten bis jetzt erst einmal die Bullen im Wald, hatten keine Genehmigung und massenhaft Waffen dabei, haben geschildert was wir machen, waren keine Scharfen Waffen dabei, alles in Ordnung, hat keinen interessiert.


am besten immer schön ans 11. Gebot halten: "Lasst euch nicht erwischen." :D
Du musst so Dreharbeiten mit Waffen generell auch eigentlich bie der Polizei anmelden. Jedenfalls dann, wenn es nicht komplett auf Privatgelände ist, wo eh keiner was mitbekommt.

Wir haben in der Innenstadt mit Waffen gedreht und auch Lampen drangehabt.

Alles vorher bei der Polizei angemeldet und die haben nur nochmal zurückgeschrieben wie viele Leute, welche Uhrzeit, wo genau und so.. das wars :)
Solche Antworten liebe ich;-)
Als Tipp für euch beide folgender Link: http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

Ezio

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Freitag, 27. September 2013, 18:31

Nicht fragen, sondern einfach machen.

Solange ihr nicht im Örtlichen Supermarkt dreht, ohne zu fragen, und auch so nicht dort, wo massenhaft Leute rumrennen, interessiert das doch keine Sau.

Wenn ich überlege was ich schon alles gemacht hab, hab da immer maximal die Grundstücksbesitzer gefragt, und dann halt einfach gemacht.

Hatten bis jetzt erst einmal die Bullen im Wald, hatten keine Genehmigung und massenhaft Waffen dabei, haben geschildert was wir machen, waren keine Scharfen Waffen dabei, alles in Ordnung, hat keinen interessiert.

Ich will das ganze hier im Forum nicht befürworten, aber ich finde, dass in Deutschland bei sowas eh voll übertrieben wird. Filmemacher ist nun mal ein riskanter Beruf. Allerdings finde ich, WENN man die Möglichkeit hat, dann sollte man schon vorher alles mit jedem abklären. Trotzdem, wenn ich den "perfekten Shot" hinkriegen will, dann mach ich auch alles um das zu erreichen und manchmal kommt für solche Sachen eben nur der inoffizielle Weg in Frage.

Weil das hier aber das AFF ist und die Regeln es vorschreiben: Sowas nicht machen, immer schön alles anmelden und abklären und alles akzeptieren was Höhergestellte einem vorschreiben! :P

................(Filmkanal).................................(Zeichnungen)................

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