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jamakasi

unregistriert

1

Donnerstag, 29. März 2012, 11:23

Auftragsvideos auch auf eigenem Youtube-Account veröffentlichen

Hallo zusammen.

Da sich hier im Forum ja auch der eine oder andere Berufsfilmer tummelt, hätte ich eine, wohl besser hypothetische, Frage.

Ein Auftraggeber erteilt einen Auftrag gegen Honorar für einen journalistischen Videobeitrag an einen freiberuflichen VJ. Gesonderte Vereinbarungen/Forderungen über die Weiterbenutzung wurden ersteinmal nicht getroffen.
Der Beitrag wird vom Auftraggeber veröffentlicht und auch von mir quasi als Referenz und Werbung für den Auftraggeber (im Beitrag sind Links zu dessen Portal sowie eine Nennung im Video) auf meinem Youtubeaccount hochgeladen.
Nun möchte dies der Auftraggeber nicht mehr (das Hochladen des Materials auf meinen Youtube-Account).

Rein hypothetisch: Ich möchte mich natürlich mit dem Auftraggeber nicht verstreiten und mir das Wasser abgraben, da das Verhältnis auch sehr gut ist, jedoch eigentlich gerne weiterhin die Videos als Referenz auf meinen Account laden.

Wie sieht die "Rechtslage" aus bzw. was könnte eine praktikable und branchennahe Lösung sein?

Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe.

Gruß
Manu

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (31. März 2012, 22:01)


Drivezone

unregistriert

2

Donnerstag, 29. März 2012, 11:44

Hat der Auftraggeber das Video von dir auch auf youtube oder einen anderen Broadcast geladen?

Wenn ja: Verlink dann doch einfach dieses Video auf deiner Seite?

Ist ein Vertrag aufgesetzt worden? Man könnte im extremsten Fall sagen - sofern das nicht der Fall ist - das er auch keine Rechte über das Material erlangt hat...



Je nachdem...

Ich persönlich würde Ihn sofern es nicht auf seinem Youtube Account ist, fragen ob er es online stellt und ob dann dort die Verlinknug auf der eigenen Homepage als Referenz und zugleich "Werbung" für den Endkunden dient

3

Donnerstag, 29. März 2012, 11:59

Also ich habe das bisher immer so gemacht, das ich meine Referenzen zwar online gestellt habe, aber nicht öffentlich zugänglich.
Bei Bewerbungen hab ich dann einen privaten Link mitgeschickt. Ehemaliger "Auftraggeber" die die Rechte daran haben,
waren damit einverstanden.

Oder willst du unbedingt, dass das Materiel frei zugänglich ist für jeden?

rick

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4

Donnerstag, 29. März 2012, 12:36

Wenn es keine mündliche oder schriftliche Absprache (also ein Vertrag) über die Vergabe des exklusiven Nutzungsrechts an den Auftraggeber gibt, kannst Du das Video nach Lust und Laune verwenden. Damit ist Dir aber nicht geholfen, weil Du ja den Auftraggeber behalten möchtest. Also frag ihn ob eine der Lösungen von Drivezone oder R.C. für ihn in Frage kommt oder ob Du Dein Material wenigstens Ausschnittsweise zeigen kannst.

Je nachdem was Du für den Auftrag als Vergütung bekommen hast, könnte eine Argumentation lauten: "Um diese Preise dauerhaft halten zu können, bin ich auf Eigenwerbung mit dem erstellten Material angewiesen." Fürs nächste Mal sollte dann ein neuer Preis für eine exklusive Nutzung (die eigentlich üblich ist), verhandelt werden. Soweit ich weiß, verweisen Werbeagenturen in ihren Referenzen auf die jeweiligen Spots auf den Seiten der Auftraggeber.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rick« (29. März 2012, 12:42)


5

Donnerstag, 29. März 2012, 12:55

kannst Du das Video nach Lust und Laune verwenden

Es sei denn, Du hast Dinge gefilmt, deren Veröffentlichung wiederum das Einverständis des Auftraggebers erfordern (Innenaufnahmen, Personen etc.). Da beißt sich die Katze dann in den Schwanz, denn dan darf keiner von beiden irgend etwas ohne die Zustimmung des anderen Veröffentlichen. :wacko:

rick

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6

Donnerstag, 29. März 2012, 13:28

Zitat

denn dan darf keiner von beiden irgend etwas ohne die Zustimmung des anderen Veröffentlichen

Die Erteilung des Auftrags (ohne weitere Vertragsregelungen) wird wohl von jedem Juristen als Einverständnisserklärung zur Darstellung der gefilmten Inhalte (inklusive Logos, Firmengelände etc.) gewertet. Das heißt veröffentlichen geht solange, bis der Auftraggeber die Veröffentlichung untersagt (zugegeben, eine reine Haarspalterei von mir).

Nur habe ich so eine leise Ahnung, dass möglicherweise weder eine Vertrag noch der Auftrag schriftlich vorliegen, was dann in einem Beweislastchaos aufgrund mündlicher Absprachen endet, bei dem exakt das raus kommen würde, was obimad sagt.

Um soetwas zukünftig zu vermeiden, wäre ein Vertragspunkt "interne Verwendung" oder "Verwendung zur Eigenwerbung" äußerst sinvoll.

Telliminator

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7

Donnerstag, 29. März 2012, 13:39

Ich gebe zu bedenken das es sich hier um eine Rechtsfrage handelt und die hier im Forum doch eigentlich nicht behandelt werden sollen.

Nur ein Tipp von mir - einige Dich mit Deinem Auftraggeber, vielleicht darfst Du Screenshots aus den Videos als Referenz für Dich benutzen und machst aus verschiedenen Deiner Arbeiten ein Präsentationsvideo was Du als Referenzmaterial als Gesamtschnitt auf Youtube hochlädst.

Grüße
Telli
Ear-Movies - Filme für die Ohren - http://www.blackdays.de - http://timeshift.blackdays.de - TimeShift kostenloses Hörspiel - Finale ist online, Folge 8 "And All My Dreams, Torn Asunder" * TS 7.1 TechDemo *

jamakasi

unregistriert

8

Freitag, 30. März 2012, 09:20

Hallo zusammen.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zum Forenschutz vor Abmahnung, etc. wegen etwaiger unrechtmäßiger Rechtshilfebelehrung: Wie im ersten Post von mir schon geschrieben, handelt es sich bei meiner Frage um eine rein hypothetische, sogesehen sind auch die Antworten wohl rein hypothetisch zu sehen.

Es würde sich in dem rein als Gedankenspiel gestaltetem Falle um eine Nachrichtenredaktion mit Online-Video-Portal handeln. Schrifliche Verträge gäbe es nicht, nur mündliche Absprachen. Ebenfalls würde ein sehr geringes Budget ausgehandelt worden sein, was mich dann zu dem von User "rick" schon genannten Argument "wenn schon kaum Honorar, dann bitte mit möglicher Eigenwerbung" bringen würde.

Die Idee von "Telliminator" mit dem Showreel ist natürlich auch eine Möglichkeit.

Gruß
Manu