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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (21. Dezember 2011, 22:52)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »rick« (18. Juni 2012, 18:21)
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sorry, dass ich so blöd frage
Das schlimme ist, dass ein Sprecher der GEMA selbst mal gesagt hat, dass man grundlegend von JEDEM Tonträger/ Lied ausgehen muss, dass es urheberrechtlich von der GEMA geschützt ist. Find ich persönlich übrigens ziemlich dreist.Kurze, dumme Frage: Woher weiß man, dass eine Musik frei von GEMA oder Urheberrechten ist, wenn das nirgendwo steht?
Nur mal zur Richtigstellung. Beethoven ist und bleibt natürlich Urheber. Das Orchester wäre in dem Falle der Interpret und besäße in diesem Falle das Leistungsschutzrecht. Dieses wird von der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wahrgenommen und die Lizenzgebühren von dort aus an die Interpreten/Musiker ausgeschüttet. Indirekt hat die GEMA damit aber auch etwas zu tun, da sie im Auftrag der GVL auch diese Gebühren einzieht bzw. in Rechnung stellt. Würdest Du nun selbst ein Werk von Beethoven einspielen, nicht GVL-Mitglied sein, dann wäre es komplett lizenzfrei.Das Urheberrecht erlischt, sobald der Urheber schon 70 Jahre verstorben ist. Das bedeutet aber nicht, dass eine CD von Beethoven-Sinfonien Urheberrecht- oder GEMA-frei ist. Denn dann ist der Interpret, also das Sinfonieorchester, Urheber.