Da ich selber leider jetzt in der unangenehmen Situation bin die hier gleich schildern möchte, dachte ich mir ich liefere Euch mal die Infos auch hier im Forum, in Der Hoffnung das ihr selbst nicht in diese blöde Situation mit eurer Canon XH-A1 kommen werdet. Inzwischen scheinen ja einige hier im Forum sich dieses Teil angelacht zu haben, so dass diese Infos vielleicht dem einen oder anderen dienlich sein könnten.
Mein A1 ist mir vor knapp 2 Wochen von jetzt auf gleich komplett gestorben. Sie war via Firewire am PC ansgeschlossen und ich wollte gerade etwas capturen, als die Kamera im laufenden Betrieb einfach ausgegangen ist. Jeglicher Versuch mit Akku oder Netzteil war vergeblich die Kamera ließ sich seit dem nicht mehr einschalten. Anruf bem Canon Service war entsprechend ernüchternd "Kamera muss eingeschickt werden". Darauf folgte die Frage wann das Kaufdatum war. Wie sich rausstellt gibt Canon selbst auf die A1 nur ein Jahr Garantie. Natürlich ist mir das ganze drei Wochen nach Ablauf dieses einen Jahres Garantie passiert, so dass der recht ausländisch klingende Callcenter Angestellt gleich meinte "Oh, dann haben wir jetzt ein Problem, sie haben keine Garantie mehr auf das Gerät". Auf meine Frage wie es mit Kulanz aussieht aufgrund der Schwere des Ausfalls und der so knapp überschrittenen Garantiezeit musste ich mir dann anhören "Nein das geht nicht, versuchen sie was über die Gewährleistung des Herstellers zu machen und wenn ihnen das nicht passt müssen sie sich an den Verbraucherschutz wenden". Da war ich erstmal baff, so eine Aussage vom Canon Service selbst zu erhalten.
Ich habe mich dann auf den Verbraucherschutzseiten informiert was Garantie und was Gewährleistung ist. Da ich den Lin kgerade nicht wieder finde hier eni ähnliche Definition:
Wichtig ist die längere Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor allem, wenn ein Gerät zunächst einige Monate nicht genutzt wird. Erwerben Sie etwa wegen eines Sonderangebots einen Rasenmäher im Oktober und stellen bei der ersten Benutzung Anfang Mai des Folgejahres einen Defekt fest, wäre nach altem Recht eine Reklamation nicht mehr möglich, da mehr als sechs Monate seit Kauf vergangen sind. Nach neuem Recht kann der Verbraucher sich in einem solchen Fall sogar noch Zeit lassen, um das Gerät zu reklamieren.
Wichtig ist allerdings, dass im ersten halben Jahr nach dem Kauf der Händler beweisen muss, dass der Fehler nicht schon beim Erwerb vorgelegen hat. Bei späteren Reklamationen liegt die so genannte Beweislast beim Käufer.
Quelle:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599
Das heißt im Klartext, das ich jetzt als Kunde dem Händler beweisen müsste, dass meine Kamera von Anfang an nicht funktioniert hat. Was natürlich praktisch unmöglich ist. Somit nützt mir die 2 Jahre Gewährleistungspflicht schon mal nichts mehr und die Aussage des Canon Mitarbeiters ist hinfällig.
Desweiteren noch folgende Info die viele auch falsch im Hinterkopf haben, Garantie ist keine Gewährleistung:
Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet.
Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt. Etwa bei Fahrzeugen kommt es immer öfter vor, dass die Autohersteller zehn Jahre Garantie gegen Durchrostung bieten. In den ersten zwei Jahren nach dem Kauf hat der Kunde im Reklamationsfall theoretisch die Wahl, sich an den Händler (Gewährleistung) zu wenden oder direkt an den Hersteller im Rahmen der Garantie. Praktisch bedeutsam wird die Garantie somit erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wenn die Garantiezeit, wie häufig bei KFZ, noch weiter läuft.
Quelle:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9599
Somit ist es vollkommen rechtmäßig das Canon nur ein Jahr Garantie auf die A1 gibt. Der letzte Absatz beschreibt auch noch das die Garantie greifen würde, sofern diese länger läuft als die Gewährleistung, im Falle der XH-A1 ist dies jedoch ebenfalls hinfällig da die Garantie seitens des Herstelelrs noch innerhalb der Gewährleistungspflicht des Händlers erlischt. Somit kann man als Kunde bereits nach einem Jahr in den meisten Fällen dem Händler nichts mehr, da solch ein Totalausfall ja nicht bemi Kauf bestanden hat und Canon auch nicht da dann keine Garantie mehr besteht.
Ich habe die Kamera nun erstmal an den Canon Service geschickt, um rauszufinden was überhaupt defekt ist, man hat ja die Hoffung das nur eine Sicherung oder sowas geschrottet ist. Vorgestern kam dann der Kostenvoranschlag der Werkstatt per Post ins Haus.
Der Befund:
"Die Hauptplatine Ihres Gerätes wurde durch ein fehlerhaftes oder fehlerhaft angeschlossenes DV-Gerät, Karte oder Kabel beschädigt."
Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich dabei auf schätzungsweise
550 Euro. Dem KVA lag noch ein Infoblatt bei, welches mir als unbedarften Technik-Neuling den Umgang mit einem Firewirekabel erklärt in einfach Texten und Bildern mit richtig und falsch. Für jemanden wie mich der Seit 5 oder mehr Jahren schon mit DV Cams arbeitet und smit auch mit Firewire so lange schon zu tun hat, ist sowas natürlich erstmal schon ein Schlag ins Gesicht.
Mir ist durchaus geläufig das Firewire recht anfällig ist was die Gefährdung durch Überspannung usw angeht. Dementsprechend habe ich meine Kameras nie im eingeschalteten Zustand mit dem Firewire Kabel angeschlossen oder abgestöpselt. So auch dieses Mal. Dennoch ist der Camcorder jetzt ein Totalschaden den ich wie oben geschrieben teuer reparieren lassen darf. Ich habe natürlich dennoch via Email auf dieses Schreiben reagiert und auf Kulanz seitens Canon plädiert, da ich selbst nichts falsch gemacht habe und den Camcorder auch nicht unsachgemäß behandelt habe. Ebenso verwies ich darauf das im Handbuch der Kamera klar und deutlich steht das man das Kabel im laufenden Betrieb von Rechner und Kamera ein- und ausstecken kann bzw. soll. Im Merkblatt das ich nun mit dem KVA zusammen bekam allerdings wird darauf hingewiesen das sowohl Kamer aals auch Pc ausgeschaltet sein sollen, bevor man diese mit dem Firewire Kabel verbindet, da es ansonsten zu Spannungsüberschüssen kommen könnte welche die Kamera zerstören können.
Ebenso wird dort erwähnt das es für diese Situation selbst innerhalb der Garantiezeit von Canon keine Garantiereparatur gibt, da dies kein Fehler der Kamera oder von Canon ist, sondern durch äußeren Einfluss geschieht und somit das ganze wohl als Selbstverschulden des Kunden gewertet wird. Ich wurde im Schreiben auch noch darauf hingewiesen das ich den Stecker nich verkehrt herum einstecken darf (was bei der Steckerkodierung natürlich kaum machbar ist, es sei denn man hat 10 m Anlauf und Kraft im Arm...). Auch soll man den Stecker nicht im starken Winkel zur Buchse anschließen oder das Kabel abknicken (welch Offenbarung, darauf kommt man wohl gerade noch selbst...).
Mit anderen Worten wenn ihr euch die XH-A1 mit dem Firewire zerschießt wie auch immer es zustande kommt, dann dürft ihr die Reparatur voll zahlen, Canon lässt euch im Regen stehen. Da ist es auch komplett egal ob es in oder ausserhalb der Garantiezeit passiert. In meinem Fall jetzt ist es besonders skurril, da die Kamera ja bereits lief bevor der Fehler auftrat. Mein Verdacht ansich wäre ja das die Kamera wegen statischer Aufladung gegrillt wurde. Allerdings habe ich die Kamera nach dem Anschließen erst eingeschaltet und sie lief ja auch bereits schon am PC angemeldet. Ich bin kein Elektriker aber wäre hier eine Überspannung jeglicher Art gewesen, dann hätte die Kamera ja sofort einen Knacks weghaben müssen und dies nicht erst nach zwei Minuten gemerkt.
Unterm Strich bleibt für mich jetzt als nur ne Menge Frust und eine teure Reparatur für die ich zur Zeit kaum das Geld über habe und für Euch hoffentlich eine Warnung sehr sehr sehr vorsichtig mit dem Firewire-Anschluss der XH-A1 umzugehen. Mein Fall ist nicht der erste dieser Art wo eine XH-A1 über den Firewire Port gegrillt wurde, wie ich bei meinen Recherchen feststellen musste.
Zur Lösung dieses Problems liest man verschiedene Tipps, einige raten dazu einen Überspannungsschutz zwischen Computer und Kamera zu installieren, ein kleines Kästchen welches mit zwei Firewirekabeln zwischen den beiden Endgeräten dann hängt und im Falle einer solchen Überspannung eben selbige absorbiert und somit die Geräte wohl verschonen soll. Andere sagen auf jeden Fall immer erst das Firewire Kabel am PC anschließen und dann erst an der Kamera (ist bei mir eh der Fall da das Kabel immer am PC angeschlossen ist und bereit liegt, hat also herzlich wenig geholfen...). Der nächste rät dazu das man bevor man das Kabel mit der Kamera verbindet auf jeden Fall den PC und die Kamera an metallischen Elementen zwecks Erdung berühren soll um evtl. statische Aufladung los zu werden.
Natürlich liest man auch das ganze Gegenteil von Leuten die seit Jahren das Kabel im laufenden Betrieb von Kamera und PC wie wild an und abstöpseln und sich nie um Erdung oder sonst was geschert haben und dennoch nie solche Probleme hatten. Somit ist das ganze also ein recht undurchsichtiges Unterfangen, was jetzt wirklich ratsam ist. Am Ende bleibt zumindest die Erkenntnis das wenn es passiert, man davon ausgehen kann das es teuer wird, denn Canon übernimmt diesen Schaden nicht.
Es kann natürlich sein das ihr bei einem Händler kauft der selbst Garantie auf das Gerät unabhängig von Canon gibt, aber auch hier kann es natürlich sein das der Händler die gleichen Regeln befolgt wie Canon und einen solchen Fall nicht als Garaniefall wertet, das weiß ich nicht und könnte natürlich von Händler zu Händler unterschiedlich sein.