Zur Aufnahme von den Künstlern:
Also wenn die DVDs verkauft werden sollen, wäre ich da seeeehr vorsichtig... Ohne die "Einverständniserklärungen" der Künstler würde ich die DVDs nicht verkaufen, da du keinerlei Rechte an den Liedern hast und (wie aktuelle Fälle zeigen) manchen Interpreten schon Sekunden eines Lieds genügen, um dich zu verklagen... Natürlich kommtes auch auf die Künstler an, die spielen... Ne kleine Band von nebenan wird da schon keinen Stress machen
Mit den Zuschauern sollte das kein Problem sein:
"Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und "öffentlich zur Schau gestellt werden", dann ist in Deutschland derzeit das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG) maßgeblich. Danach ist die Verbreitung von Bildern unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen oder an ihrer Darstellung "ein höheres Interesse der Kunst" festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen." (http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm)