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@Ezio
Einfach Kamera Vorne ans Verfolgerauto (außen) dran machen, ist im Straßenverkehr nicht erlaubt.
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Frühere Benutzernamen: rick1000
Zitat
bei einer klar als temporär erkenntlichen Befestigung auf der Motorhaube bin ich mir nicht sicher, ob auch das nicht als Ladung gelten darf
Das scheitert bereits daran, daß keines der mir bekannten Saugstative für die Nutzung im Straßenverkehr eine Zulassung nach StVO hat. Wenn Du ein System kennst, daß diese Zulassung hat, dann immer her mit der Info, suche ich nämlich selber.
Zitat
Bei einem vorhandenen Dachgepäckträger, ließe sich sicherlich etwas tricksen, wenn die Kamera in einem Behälter Bsp. umgedrehtes Kajak "versteckt" ist.
Zitat
Aber auch dann ist ein Dachgepäckträger für den Transport von Ladung zugelassen und nicht für die Anbringung technischer Geräte (wäre eine Zweckentfremdung, da es nicht um Transport von A nach B, sondern um die Verwendung während der Fahrt ginge).
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Frühere Benutzernamen: rick1000
Zitat
Was sicher durchgeht ist folgendes, Dachgepäckträger, Holzbalken mit Spanngurten fixiert, Kamera darauf z.B. mit Winkeleisen und Schrauben fixiert => zulässige Ladung.
Zitat
Vorauseilender Gehorsam zerstört Innovation und Fortschritt.
Kamerastative die auf Geschwindigkeiten von 300 Km/h ausgelegt sind, kriegen hier kein Zulassung, aber ein einfacher Holzbalken mit Spanngurten würde funktionieren ???
Zitat
Nö. Wenn ich die Definition richtig verstehe ist der Zweck der Beförderung entscheidend. Den Holzbalken nur zu befördern um darauf eine Kamera zu befestigen um mit dieser zu Filmen, entspricht nicht der Definition von Ladung sondern der von Fahrzeugausrüstung im Sinne eines Gepäckträgers => genehmigungspflichtig durch den TÜV.
Zitat
Abseits der StVO, kann der Versicherer im Falle das eine GoPro mal vom Holzbalken fliegt, sich haftungstechnisch durchaus quer stellen. Nämlich dann, wenn ein nicht zugelassenes Befestigungssystem zur Verursachung von Schäden führt.
Zitat
Aufruf zum Zivilenungehorsam ist leicht, wenn man selber nicht für die Folgen gerade stehen muß.