Und zwar ist es meines Wissens nach ja so, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Nun hatte ich mir überlegt, für meinen Film ein Lied von einem Künstler zu verwenden, für den dies zutrifft. Meine Frage: Wie verlässlich ist diese Richtlinie? Ist es trotzdem möglich, dass das Lied weiterhin urheberrechtlich geschützt ist?
Ja, das ist möglich. Wenn du z.B. Musik von Mozart verwenden willst, wird es sich wahrscheinlich um eine Interpretation von Musikern aus neuerer Zeit handeln. Du kannst also nicht einfach beispielsweise die in jüngerer Zeit veröffentlichte CD von den Prager Philharmonikern grabben und dann die Musik verwenden, weil die Rechte daran beim Orchester bzw. beim Publisher liegen. In dem Fall solltest du dich an den Herausgeber (die Plattenfirma) wenden.
Die nächste Frage ist zum Thema Fotografien: Inwiefern ist es problematisch, wenn man in einem Film Fotografien sieht, die von einem anderen Urheber stammen? Also wenn beispielsweise an einer Wand, die im Film im Hintergrund zu sehen ist, Fotos von berühmten Personen hängen.
Du musst die Fotografen um Erlaubnis fragen, jedenfalls wenn du die Fotos in voller Größe abbilden willst. Als Hintergrunddeko können sie zur Einrichtung zufällig dazugehören, außerdem kann eine Verwendung durch das Zitatrecht abgesichert sein. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, frag die Fotografen um Erlaubnis. Die abgebildeten Personen brauchst du nicht fragen, solange sie Personen der Zeitgeschichte sind, es sei denn, sie könnten sich durch die Verwendung ihrer Fotos in ihrer Würde verletzt sehen durch eine negative Darstellung.
Und zu guter letzt (die vielleicht wichtigste Frage): Der Protagonist des Filmes soll eine Art moderner Dracula sein und der Name soll auch im Titel des Films vorkommen. Nun ist Bram Stokers "Dracula" meines Wissens nach nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Allerdings auch hier die Frage: Ist es daher unbedenklich, den Titel zu verwenden?
Den Namen zu verwenden sollte kein Problem sein. Problematisch wäre es, z.B. eine jüngere Übersetzung des Romans zu verfilmen, ohne die Rechte des Urhebers (hier: des Übersetzers) einzuholen.