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robubble

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1

Mittwoch, 29. März 2023, 10:09

GEMA für Kurzfilm

Hallo an alle :)
Eine Frage zur Anmeldung von Musik für einen Kurzfilm bei der GEMA:
Wenn ich selbst Musik schreibe für den Film, muss ich das dann trotzdem bei der GEMA melden?
Der FIlm soll dann auch öffentlich laufen (zB. Filmfestivals, YouTube).
Muss
ich den Veranstaltern dann zB nachweisen, dass meine Filmmusik nicht
Bestandteil des GEMA-Repertoires ist? (GEMA-Vermutung und so - ich seh
da noch nicht ganz durch)
Was wäre da der theoretisch richtige Weg und was ist tatsächlich die Praxis?
Danke schonmal :)

7River

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2

Mittwoch, 29. März 2023, 12:19

Wenn ein Filmemacher für seinen Film Musikstücke fremder Musiker verwenden möchte, muss er dafür eine besondere Erlaubnis haben - und zahlt dafür entsprechend. Bekannt ist das ja gerade bei Songs von berühmten Popstars. Aus dem Grund werden ja (Film-) Musiker für Filmproduktionen engagiert. Da Du Deine eigene Film-Musik verwendest, sehe ich keinen Grund, warum Du GEMA-Gebühren zahlen solltest. Oder Dir darüber Gedanken machst. Hättest Du jetzt einen Musiker (bei Deiner Filmproduktion) im Boot gehabt, der dafür bezahlt wurde, oder aus reiner Leidenschaft mitgemacht hat, wäre es auch kein Thema. Es ist ja alles so abgelaufen, wie es sollte.

Eine Diskothek z.B., die die Lieder von verschiedenen Künstlern spielt, um die Gäste zu unterhalten, die bezahlen doch GEMA. Oder andere Geschäfte und Veranstaltungen. Warum solltest Du für Deine eigene Musik zahlen?!

Aber sicherheitshalber kannst Du im Internet nochmals recherchieren.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

robubble

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3

Mittwoch, 29. März 2023, 12:53

Ich denke da besonders an die GEMA-Vermutung und dass die davon ausgehen, dass es deren Verwaltung unterliegt, wenn man ihnen nicht beweist, dass es rechtefrei ist.
Konkret meine ich das da, was ich zu dem Thema gefunden habe:
Für Auskunfts- oder Vergütungsansprüche über bestimmte Arten von Musiknutzungen wird nach dem deutschen Urheberrecht gesetzlich vorgeschrieben, dass diese nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können (§§ 20b, 26, 27, 45a, 49, 52a, 52b, 54h, 63a, 78, 79a und 137l UrhG). Kommt ein für diese speziellen Fälle maßgeblicher Nutzer seinen Pflichten nicht oder nicht ausreichend nach, ist für den Streitfall gesetzlich vorgeschrieben, dass die Sachbefugnis der Verwertungsgesellschaft vermutet wird (vergl. § 48 und § 49 VGG). In diesen Fällen kann die GEMA also lizenzrechtliche Ansprüche geltend machen, auch ohne dies selbst durch entsprechende Belege nachweisen zu müssen (Beweislastumkehr).
Nicht, dass die GEMA am Ende Geld fodert, weil ich bei ihnen keine "Nutzungserlaubnis" (ist es ja auch nicht wirklich) für meine eigene Musik eingeholt habe.
Ist das nur in der Theorie so stocksteif oder kann das wirklich zu Problemen führen (zB bei Verbreitung des Werkes)?

Selon Fischer

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Mittwoch, 29. März 2023, 17:26

Wir machen hier im Forum natürlich keine Rechtsberatung. Ich kann dir aus meiner Erfahrung mit einigen nationalen und internationalen Festivals berichten, dass ich oftmals angeben musste, dass alle Rechte bei mir liegen und entsprechend verwaltet werden. Solange das bei dir der Fall ist und du keine anderen Rechte verletzt, kannst du völlig entspannt sein.

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Tagirijus

robubble

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5

Mittwoch, 29. März 2023, 17:41

Zitat

Wir machen hier im Forum natürlich keine Rechtsberatung
Alles gut, das hab ich auch nicht erwartet. Ich hab mich nur gefragt, wie es so in der Praxis gehandhabt wird.

Also hast du nur formlos unterschrieben, dass die Rechte bei dir liegen und das hat schon gereicht? Keine speziellen Nachweise oder ähnliches?
Mir macht diese GEMA-Vermutung nur so viel Angst, weil ich nicht weiß, wie die internen Prozesse bei der GEMA tatsächlich aussehen.
Danke schonmal, für die Antworten :)

Marcus Gräfe

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Mittwoch, 29. März 2023, 18:01

Bei meinem Arbeitgeber verwenden wir laufend GEMA-freie Musik. Da wird nichts bei der GEMA in irgendeiner Form angemeldet. Uns liegt aber natürlich ein schriftlicher Nachweis der GEMA-Freiheit vor, für den Fall, dass die GEMA sich mal melden sollte. Da du die Musik selbst gemacht hast, kannst du dir den Wisch quasi jederzeit selbst ausstellen. ;)

Anders sieht es aus, wenn man GEMA-freie und GEMA-pflichtige Musik zusammen verwendet. Dann muss alles angemeldet, aber logischerweise nur das GEMA-Repertoire bezahlt werden (also bei der GEMA, beim Komponisten/Verlag natürlich alles).

Selon Fischer

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7

Freitag, 31. März 2023, 17:38

Also hast du nur formlos unterschrieben, dass die Rechte bei dir liegen und das hat schon gereicht?

Ja. Man erklärt oft mit dem Einreichen zu einen Filmfestival, dass die Rechte bei dir liegen. Wirklich unterschrieben oder per opt-in wird da nix gemacht :)

robubble

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8

Freitag, 31. März 2023, 17:53

Alles klar, dann scheint es tatsächlich in der echten Welt weitaus weniger bürokratisch zu sein als es die GEMA-Vermutung (*Donner und Blitze*) vermuten lässt :D
Das beruhigt mich. Vielen Dank :)