Das Thema ist wie immer etwas kompliziert:
(nach bestem Wissen und Gewissen)
Nach StvZO ist in Deutschland alles, was nicht dauerhaft fest montiert ist als Ladung zu verstehen. Das würde bedeuten, dass bei ausreichender (was auch immer das heißen soll) Sicherung eine zeitlich begrenzte Montage möglich wäre. Weiterhin gilt aber auch, dass dadurch weder die Sicht noch die Fahrsicherheit beeinträchtig werden darf und das wird schwierig. Ist die Kamera auf der Motorhaube, schränkt sie die Sicht ein. Bringst du sie an der Beifahrertür an, verbreiterst du damit das Fahrzeug und musst auf Abstände achten. Aber das größere Problem wäre der Außenspiegel. Er darf in seiner Funktion nicht eingeschränkt werden (Paragraph 56 StVZO).
All das klappt mit einer Gopro recht problemlos, aber nicht bei einer größeren Kamera.
Fährst du auf nicht öffentlichen Wegen hast du mehr Möglichkeiten. Der Kameramensch auf der Beifahrerseite oder dem Rücksitz ist aber sicherlich die einfachere Lösung
Gruß,
Stephan