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Finn Glink

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Dienstag, 29. März 2022, 12:15

Kamera am Auto befestigen (Tilta Hydra Alien) Rechtslage?

Moin!
Ich hab gerade bei einem Filmemacherkollegen aus den Staaten das Tilta Hydra Alien System gesehen, eine Saugnapfhalterung + Federung für den DJI RS2. Sieht verrückt aus, und wäre für zukünftige Drehs auf jeden Fall spannend.
Ich frag mich jetzt allerdings, wie das bei uns in Deutschland rechtlich aussieht. Hier ist ja – besonders im Straßenverkehr – alles bis ins kleinste Detail reglementiert. Gibts für solche Gerätschaften spezielle Regeln, oder muss man sowas ggf. vorher anmelden?

Habt ihr schonmal Erfahrungen mit so einem System gemacht?

LG,
Finn

*Da es nicht um die Technik geht => Topic verschoben*
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (29. März 2022, 16:18)


Kontrakatze

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Dienstag, 29. März 2022, 13:01

Das Thema ist wie immer etwas kompliziert:

(nach bestem Wissen und Gewissen)

Nach StvZO ist in Deutschland alles, was nicht dauerhaft fest montiert ist als Ladung zu verstehen. Das würde bedeuten, dass bei ausreichender (was auch immer das heißen soll) Sicherung eine zeitlich begrenzte Montage möglich wäre. Weiterhin gilt aber auch, dass dadurch weder die Sicht noch die Fahrsicherheit beeinträchtig werden darf und das wird schwierig. Ist die Kamera auf der Motorhaube, schränkt sie die Sicht ein. Bringst du sie an der Beifahrertür an, verbreiterst du damit das Fahrzeug und musst auf Abstände achten. Aber das größere Problem wäre der Außenspiegel. Er darf in seiner Funktion nicht eingeschränkt werden (Paragraph 56 StVZO).


All das klappt mit einer Gopro recht problemlos, aber nicht bei einer größeren Kamera.


Fährst du auf nicht öffentlichen Wegen hast du mehr Möglichkeiten. Der Kameramensch auf der Beifahrerseite oder dem Rücksitz ist aber sicherlich die einfachere Lösung


Gruß,
Stephan

Marcus Gräfe

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Dienstag, 29. März 2022, 16:21

Wenn du im öffentlichen Raum filmst, wäre ja zusätzlich noch der Datenschutz (DSGVO und BDSG) und das Kunsturhebergesetz relevant. Da wird es dann wohl identisch zu Dashcams sein, die immer mehr Verbreitung finden. Dort ist es nur erlaubt, weil die Aufnahmen automatisch immer überschrieben werden und somit nicht alles gefilmt bzw. gespeichert wird (soweit ich weiß). Wäre bei einer Film-Filmaufnahme ja nicht so, das will man ja auf jeden Fall behalten.

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