Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (30. Januar 2022, 18:40)
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Wir haben bislang nur von Komponisten oder Textern gesprochen. Doch was ist mit denen, die ein Musikstück eines anderen aufführen? Was haben der Rockgitarrist, die Schlagersängerin oder der Posaunist im Sinfonieorchester von der GEMA, wenn sie nach fremden Noten/Texten musizieren? Nichts. Denn die GEMA vertritt nur die geistigen Schöpfer der Werke und betreibt eine Erstverwertung der Kompositionen. Doch auch für die aufführenden Künstler gibt es eine Verwertungsgesellschaft – die GVL (»Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten«). Die GVL kümmert sich um die Zweitverwertung musikalischer Werke. Sie übernimmt die Inkassoverwaltung für die aufführenden Künstler, treibt also das Geld für sie ein.
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