Folgende Passage von der zuletzt verlinkten Seite ist in dem Zusammenhang wohl relevant:
Wir haben bislang nur von Komponisten oder Textern gesprochen. Doch was ist mit denen, die ein Musikstück eines anderen aufführen? Was haben der Rockgitarrist, die Schlagersängerin oder der Posaunist im Sinfonieorchester von der GEMA, wenn sie nach fremden Noten/Texten musizieren? Nichts. Denn die GEMA vertritt nur die geistigen Schöpfer der Werke und betreibt eine Erstverwertung der Kompositionen. Doch auch für die aufführenden Künstler gibt es eine Verwertungsgesellschaft – die GVL (»Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten«). Die GVL kümmert sich um die Zweitverwertung musikalischer Werke. Sie übernimmt die Inkassoverwaltung für die aufführenden Künstler, treibt also das Geld für sie ein.
Im Regelfall, besonders bei den meisten GEMA-freien Musikstücken für Filme, gibt es nur einen Musiker und der ist auch gleichzeitig der Komponist, weil das meiste sowieso am Computer entsteht. Somit dürfte die GVL selten zuständig sein. So zumindest meine Interpretation.