Bei uns in der Stadt wurde ein großer Wohnungsbestand (ca. 13000 Wohnungen) in den letzen 12 Jahren immer und immer wieder an Investoren (Fonds) verkauft und kam dadurch sehr herunter: Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen am Wohnungsbestand wurden so gut wie gar nicht durchgeführt.
Ich möchte nun über die Situation eine Reportage drehen und frage mich, inwiefern ich eine Drehgenehmigung brauche. Zur Information vorab: diese Reportage soll zunächst im örtlichen Bürgersender gezeigt werden, eine weitere Veröffentlichung in benachbarten Bürgersendern im Bundesland und ggf. auf Youtube sind ebenfalls vorgesehen.
Zum Inhalt: der erste Teil der Reportage soll sich mit dem Zustand der vermieteten Häuser und den dazugehörigen Außenanlagen (Grünflächen, Wegen, Sitzgelegenheiten, Spielplätzen) beschäftigen. Totale von den Häusern sind problemlos von der Straße aus zu machen. Ebenfalls könnte ich mit einem Teleobjektiv Nahaufnahmen (Risse und Löchern in den Fassaden), Schäden an Dächern, etc. filmen. Schöner wäre es aber, wenn ich nah an die Schäden herangehen könnte, was auch insofern möglich wäre, als das es keinerlei Zäune oder andere Absperrungen in der Siedlung gibt.
Den desolaten Zustand von zum Beispiel Wegen hinter oder zwischen den Häusern (Löcher, Grünbewuchs) würde ich auch gern filmen, müsste dann aber auf das Gelände gehen.
Im zweiten Teil wird es Interviews mit Mietern geben (davon gibt es nicht wenige), die Interesse daran haben, ihre Seite darzustellen. Hier würde ich entsprechende Einverständniserklärungen zur Veröffentlichung trotzdem einholen, obwohl ja durch das freiwillige Reden vor der Kamera deren Einverständnis vorausgesetzt werden kann.
Thematisch soll es hier um die Zustände der Häuser und Grünflächen gehen, aber auch zum Beispiel um die Betriebskostenabrechnungen. Zum Thema Betriebskostenabrechnung wird es auch zu einem Interview mit dem hiesigen Mieterschutzbund kommen, der seit Jahren gegen die falschen Abrechnungen vorgeht.
Im dritten Teil würde ich dem Wohnungsverwalter Gelegenheit geben, seine Sicht darzustellen bzw. Stellung zu den Aussagen der Mieter zu nehmen. Hier würde ich schriftlich bitten, Stellung zu nehmen und gehe dann von einem Einverständnis aus, wenn er sich vor der Kamera äußert.
Ich denke, dass ich mit dem Vorgehen für den zweiten und dritten Teil der Reportage auf der sicheren Seite bin, oder sehe ich das falsch? Beim ersten Teil bin ich aber unsicher. Vielleicht habt Ihr Tipps und Infos für mich in Bezug auf die Frage: welche Art von Aufnahmen sind von welchen Positionen aus zulässig? Was habe ich zu beachten?
Ich könnten den Verwalter um eine Drehgenehmigung bitten, bin mir aber nicht sicher, ob ich sie bekomme, da er stets um eine positive Darstellung in der Presse und anderen Medien bemüht ist. Andererseits würde die Verweigerung dieser Genehmigung Bände sprechen und ich müsste auf die Aufnahmen verzichten, könnte dann aber in der Reportage den Gedanken aufgreifen und anmerken, dass eine Genehmigung von ihm verweigert wurde.
Mir ist klar, dass das Thema (zumindest hier in der Region) eine gewisse Brisanz hat und der Wohnungsverwalter vermutlich in Erklärungsnot kommt. Ich möchte vermeiden, dass ich von ihm rechtlich belangt werden kann. Allerdings geht es mir nicht darum, ihn schlecht dastehen zu lassen, vielmehr will ich nüchtern und sachlich Fakten und Istzustände darstellen.
Schon jetzt vielen Dank für euer Feedback und ein schönes Wochenende.
Besten Gruß vom
Schattenfänger