Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (17. Januar 2017, 20:33)
Hier unterscheidest du zwischen privat im Sinne von nichtöffentlich vs. öffentlich. Wenn ich einen Film nur selbst anschaue oder meiner Familie zeige, kann ich weitgehend machen was ich will. Wenn ich im Wohnzimmer eine Ampel aufstelle, darf ich auch bei rot drüber fahren. Ich denke, hier im Forum können wir aber immer vom Kontext "öffentlich" ausgehen. Die Filme, die hier diskutiert werden, landen in der Regel zumindest bei irgendwelchen Streaming Portalen o.ä., dann greift das Urheberrecht und auch die GEMA langt zu, falls sie die Rechte an der Musik hat. Das gilt auch für nicht kommerzielle Filme, sobald sie in irgend einer Form veröffentlicht werden. Im Zweifelsfall würde ich immer die jeweiligen Rechteinhaber oder einen Fachanwalt mit ins Boot nehmen oder nur Material verwenden, das "safe" ist. Die Abmahnmafia lauert leider überallFür private Zwecke kann ich z.B. Musik hinterlegen ohne
GEMA-Gebühren zahlen zu müssen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tiger« (6. März 2017, 21:23)
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