Hallo Forum,
ehrlich, ich habs gegoogelt und im Forum gesucht aber bin noch nicht schlau geworden. Bitte um Nachsicht.
Ich (Amateurfilmer) will eine Laienschauspielgruppe filmen, die auf einem Schulfest auftritt. Die Aufnahmen will ich veröffentlichen. Drehgenehmigung der Schulleitung liegt vor. Im Bild habe ich jede Menge Eltern und Kinder, mal weit weg (unkenntlich) oder als "Beiwerk". Z.t. aber auch nah und mit O-Ton.
Was ist mit den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Eltern und Kinder? Muss ich von allen Teilnehmern eine schriftliche Erlaubnis haben die eindeutig erkennbar sind? Das kann bei mancher Aufnahme ja auch schonmal eine Gruppe von 40 Leuten sein, bei der ich jedes einzelne Gesicht erkennen kann... Wenn ich jemandem direkt die Kamera ins Gesicht halte und er dreht sich nicht weg, hat er mir dann schon eine Erlaubnis zum Filmen UND Veröffentlichen erteilt? Kann ich einen Aushang in der Schule machen und darauf hinweisen, dass gefilmt wird. Wer dann kommt ist einverstanden?
Wäre dankbar für Tips oder Links zum Thema,
schönes WE,
Gruß,
Nurbi