Hm, der Titel ist vielleicht etwas vermurkst...
Ich wollte mal hier nachfragen wie das so mit den Drehgenehmigungen ist. Denn man findet zwar über Bing viel von Städten, wo es dann um öffentliche Plätze usw geht, aber mal so gar nix offizielles zum Thema "Straßen Außerorts".
Hab hier zwar einen Thread per Suchfunktion gefunden, in dem nahegelegt wird das man auf einer Landstraße, solange man halt nicht den Verkehr behindert oder gefährdet, gefilmt werden darf.
Aber vielleicht mal kurz zur Idee: Ich selbst bin Motorradfahrer und liebe schöne Strecken. Und ich würde Strecken die ich besonders schön finde gerne filmisch präsentieren. Also kein mit Musik unterlegtes Video in dem diverse halsbrecheriche Manöver zusammengestellt werden, sondern wirklich ein Video = eine Strecke.
Wenn man dafür nun On-Board Kameras (also ActionCam an Helm oder Bike), Handkameras am Streckenrand und Dronen verwendet, OHNE den laufenden Verkehr zu behindern oder zu filmen, sollte das ja auf jeder außerorts gelegenen Straße ohne Drehgenehmigung möglich sein. Wird ja nix großartig aufgebaut.
Da frag ich mich aber schon, wie ist das jetzt bei unterschiedlichen Straßen-arten. Gibt ja nicht nur Landstraßen (bzw
Staatsstraßen), sondern auch Bundesstraße und Kreisstraße. Weiß einer ob es da was zu beachten gäbe? Gibt es dafür irgendwo Infos von offizieller Seite aus?
So und wie ist das nun wenn man zB eine Burg neben der Strecke hat. Braucht man dann dafür ne Drehgenehmigung, oder ist das okay solange die Burg nicht im Fokus steht sondern nun mal einfach zum Landschaftsbild dazugehört? Selbiges frage ich mich auch bei Häusern am Streckenrand... Solange die nur zum Gesamtbild dazugehören okay, oder doch schon eine Genehmigung erforderlich?
Und wie siehts aus wenn man eine Ortschaft durchquert? Wenn man dann zB nur mit der Drone von oben filmt, ist das noch okay oder wird da dann doch eine Genehmigung gebraucht?
Lauter Fragen, mir würden bestimmt noch mehr einfallen, aber ich muss es ja nicht übertreiben.
Eine offizielle Infoseite über das Thema Drehgenehmigung, wann und wo sie erforderlich wird wäre super, aber ich hab wie gesagt nix gefunden.
Ach ja, eine Frage noch: Darf man jemanden dabei filmen wie er zu schnell fährt? Bzw muss man den Namen der Person überhaupt irgendwo schriftlich vorliegen haben? Das Gesicht ist durch den Helm ja eh nicht zu erkennen... Ich frage mich nur ob man so die möglichen Folgen kleinerer Verkehrsdelikte umgehen könnte