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aufzweirädern

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  • »aufzweirädern« ist der Autor dieses Themas

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Montag, 11. April 2016, 17:04

Drehgenehmigung für Filme über Straßen

Hm, der Titel ist vielleicht etwas vermurkst...

Ich wollte mal hier nachfragen wie das so mit den Drehgenehmigungen ist. Denn man findet zwar über Bing viel von Städten, wo es dann um öffentliche Plätze usw geht, aber mal so gar nix offizielles zum Thema "Straßen Außerorts".
Hab hier zwar einen Thread per Suchfunktion gefunden, in dem nahegelegt wird das man auf einer Landstraße, solange man halt nicht den Verkehr behindert oder gefährdet, gefilmt werden darf.

Aber vielleicht mal kurz zur Idee: Ich selbst bin Motorradfahrer und liebe schöne Strecken. Und ich würde Strecken die ich besonders schön finde gerne filmisch präsentieren. Also kein mit Musik unterlegtes Video in dem diverse halsbrecheriche Manöver zusammengestellt werden, sondern wirklich ein Video = eine Strecke.

Wenn man dafür nun On-Board Kameras (also ActionCam an Helm oder Bike), Handkameras am Streckenrand und Dronen verwendet, OHNE den laufenden Verkehr zu behindern oder zu filmen, sollte das ja auf jeder außerorts gelegenen Straße ohne Drehgenehmigung möglich sein. Wird ja nix großartig aufgebaut.
Da frag ich mich aber schon, wie ist das jetzt bei unterschiedlichen Straßen-arten. Gibt ja nicht nur Landstraßen (bzw Staatsstraßen), sondern auch Bundesstraße und Kreisstraße. Weiß einer ob es da was zu beachten gäbe? Gibt es dafür irgendwo Infos von offizieller Seite aus?
So und wie ist das nun wenn man zB eine Burg neben der Strecke hat. Braucht man dann dafür ne Drehgenehmigung, oder ist das okay solange die Burg nicht im Fokus steht sondern nun mal einfach zum Landschaftsbild dazugehört? Selbiges frage ich mich auch bei Häusern am Streckenrand... Solange die nur zum Gesamtbild dazugehören okay, oder doch schon eine Genehmigung erforderlich?
Und wie siehts aus wenn man eine Ortschaft durchquert? Wenn man dann zB nur mit der Drone von oben filmt, ist das noch okay oder wird da dann doch eine Genehmigung gebraucht?

Lauter Fragen, mir würden bestimmt noch mehr einfallen, aber ich muss es ja nicht übertreiben.
Eine offizielle Infoseite über das Thema Drehgenehmigung, wann und wo sie erforderlich wird wäre super, aber ich hab wie gesagt nix gefunden.

Ach ja, eine Frage noch: Darf man jemanden dabei filmen wie er zu schnell fährt? Bzw muss man den Namen der Person überhaupt irgendwo schriftlich vorliegen haben? Das Gesicht ist durch den Helm ja eh nicht zu erkennen... Ich frage mich nur ob man so die möglichen Folgen kleinerer Verkehrsdelikte umgehen könnte ;)

ToXic pictures

TeeTrinker

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Dienstag, 12. April 2016, 12:36

Oha... ja sehr viele Fragen auf einem Haufen und die sind nicht mal so ganz einfach beantwortet...

Das Ganze ist meiner Meinung nach ein bisschen eine Frage der Herangehensweise... Die Frage ist, wie "professionell" du an die Ganze Sache herangehst. Wirkst du auf Außenstehende wie ein Profi, der da grad einen Dokumentarfilm mit ner fetten EB-Mühle dreht, oder wirkst du wie ein Tourist, der sein Urlaubsvideo schießt. Diese Frage stellt sich im Prinzip an allen erdenklichen Orten, weil, klar brauchst du EIGENTLICH eine Drehgenehmigung, wenn du vor dem Kölner Dom drehst, aber keiner wird was sagen, wenn es nicht auffällt, auch wenn das Ordnungsamt auf Streife ist.

Zur Frage Drehgenehmigung generell... Wenn außerorts eine Stelle hast, wo du drehen willst und du brauchst eine Genehmigung, dann gilt es zuerst herauszufinden, wer dafür zuständig ist. Das einfachste ist in dem Fall zu schauen in welchem Landkreis du bist und dann im Rathaus der entsprechenden Kreisstadt anzufragen. Die können dann auch eine Auskunft geben, an wen du dich wenden musst, oder ob die vielleicht sogar selbst zuständig sind. Bei Privatgrundstücken muss man dann mit dem Eigentümer sprechen, das ist meist etwas mehr Arbeit zu ermitteln, wem das Feld XY gehört, aber auf dem Land kennen sich viele gegenseitig und meine Erfahrung hat gezeigt, dass man da auch recht schnell die Eigentümer findet.
In Städten ist es meist etwas komplizierter, weil es da auch verschiedene Verwaltungsbereiche gibt - in Köln zB. muss man dann schauen, ob man sich an die Stadt selbst, an das Grünflächenamt oder an Privatbesitzer wenden muss.
Das nächste was es zu beachten gibt - solange du kein Stativ aufbaust oder andere Aufbauten hast, kannst du idR. ohne Genehmigung drehen - selbst wenn es ein professioneller Dreh mit fetter Kamera ist. Du darfst dann nur niemanden behindern oder irgendwas sperren.

Um das Ganze für deinen Fall zu beantworten - ich würde mich an deiner Stelle auf den netten Tourist hinausreden, der sein Urlaubsvideo dreht. Wenn jemand kommt und sagt, dass du da nicht drehen darfst, einfach nett sein und weggehen. Mehr kann dir eh nicht passieren.

Was die Drohne angeht... Das ist nun eine andere Geschichte. Bei Drohnen gibt es n Haufen Gesetze und Regeln die man beachten muss und solange man die einhält ist da auch alles gut. Leider kenne ich mich da wenig aus, was die genauen Gesetzmäßigkeiten angeht, aber oberstes Gebot bei Drohnen ist meiner Meinung & Erfahrung nach, niemals ein Risiko für andere Leute einzugehen. Heißt in deinem Fall - über eine befahrene Straße fliegen halte ich für riskant.

Was die letzte Frage angeht - den Kollegen filmen der zu schnell fährt... Da stellen sich 2 Fragen: 1. sieht man, dass er zu schnell fährt (Tacho oder Blitzer oder so), wenn nein, dann denke ich kann dir keiner nachweisen, dass er zu schnell ist, wenn ja dann Frage 2. wird das Ganze veröffentlicht?

Das Ding ist, du bewegst dich ja so wie ich das verstanden habe auf einer Ebene, wo man ganz entspannt von Amateurfilm / Hobbyfilm ect. reden kann & da sind meiner Meinung nach viele Dinge etwas lockerer zu betrachten als wenn du dich im professionellen Bereich aufhältst.

Ich hoffe, dass war erstmal n kleiner Wegweiser - wenn es weitere Fragen gibt, dann hau raus - ich bin kein Experte und bin auch nicht in der Lage etwas rechtlich Handfestes zu liefern, aber ich kann versuchen aus meiner Erfahrung zu berichten.

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Danielleinad, aufzweirädern

wabu

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Dienstag, 12. April 2016, 17:19

Bei dieser Produktion gibt es eine abendliche Verfolgung.

Da wurde Drehgenehmigung inkl Geschwindigkeitsüberschreitung eingeholt

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7River, aufzweirädern

EvilMonkey

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Dienstag, 12. April 2016, 17:51

sieht man, dass er zu schnell fährt (Tacho oder Blitzer oder so), wenn nein, dann denke ich kann dir keiner nachweisen,


Ich nehme das mal als Beispiel um vorsorglich an die Boardregeln zu erinnern:

Zitat

b) Jeder Beitrag mit (nach BRD-Recht) illegalem Inhalt (egal ob in Frage oder Antwort) ist verboten und wird sofort gelöscht.
Das gilt auch für rechtlich fragwürdige Inhalte jeglicher Art.

aufzweirädern

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Dienstag, 12. April 2016, 20:12

Vielen Dank schon mal an ToXic pictures, da waren sehr nützliche Infos mit drin.
Also solange ich nix professionelles, sprich im beruflichen Sinne filme, kann ich mich immer mit der Amateur-Nummer rausreden. Das gilt dann auch wenn ich es veröffentliche? Urlaubsvideos darf man ja auch veröffentlichen.

Das mit dem zu schnell fahren... Ich will halt nicht das es langweilig wird. Leider sind die schönsten Strecken oftmals mit übertriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen verflucht, weils ein paar der anderen Fahrer halt übertrieben haben oder die Masse einfach ein Problem darstellt. Mit 60 über die Landstraße zu zuckeln ist schon arg zum gähnen.
Mir wäre es halt wichtig Dynamik in die Szenen zu bringen, unabhängig von der vorgegeben Geschwindigkeit. Spricht wenn in der Kurve 100 erlaubt sind und man richtig schön durchsausen kann ist ja alles gut, aber wie gesagt: wenn nicht mal ein Fünkchen Schräglage aufkommt wird der Zuschauer nur gähnen und sich denken was soll das Geeier denn.
Vielleicht ist es im Endeffekt auch nur eine Frage der Schnitttechnik. Bei Top Gear sehen die Fahrtaufnahmen auch meistens dynamisch und etwas action-geladen aus, obwohl man sich an die Vorgaben hält.
@wabu wie habt ihr das mit der Geschwindigkeitsüberschreitung denn hinbekommen?

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