@ Zeitraffer
Ja, die Angabe ist Pflicht.
Im Übrigen bedürfen jegliche Einnahmen aus Geschäften, die nicht ausschließlich mit Privatleuten getätigt werden, einer Gewerbeanmeldung. Und selbstverständlich ist die Gewerbeanmeldung Grundvoraussetzung für das Ausstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Mwst.
Als Kleinunternehmer (bis zu Jahreseinkommen von 17.500 Euro im ersten Jahr) kann man sich von der USt-Pflicht befreien lassen, allerdings ist man dann auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Letztlich kann man nur jedem raten, der auch nur ansatzweise Einnahmen durch Projekte mit gewerblichen Kunden erzielen möchte, mal einen Steuerberate diesbezüglich in Anspruch zu nehmen. Denn ein Gewerbe hat nicht nur keine Nachteile, sondern bietet im Gegenteil viele Vorteile, vor allem steuerlich (Vorsteuerabzug bei Kauf von Equippment, PKW, etc., Abschreibung, etc. pp.).
Deutliche und nachhaltige Nachteile hat man allerdings dann, wenn man Einnahmen gewerblicher Art am Finanzamt vorbei erzielen möchte. Ich denke, ich brauche nicht auf Big Data zu verweisen, wir kennen uns ja alle genau so gut wie die Finanzbehörden mit der Generierung von Daten und deren Kombinationsmöglichkeiten durch die schöne neue vernetzte Welt aus...