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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Cutterbw« (5. August 2014, 13:43)
(...)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jeden Einzelnen da gefragt haben. (...)
*seufz* Die Panoramafreiheit handelt von urheberrechtlich geschützten Werken, die im öffentlichen Raum dauerhaft sichtbar sind, also vom ollen Wilhelm auf'm Pferd in Bronze bis Wandmalereien oder auch architektonische Meisterleistungen (Ich bin gerade in Sachen Radnetz Ba-Wü unterwegs, wo man eine Route über die einzige Treppe in der Umgebung gelegt hat. Für den Umbau mit Rampe braucht man u.a. die Genehmigung des Architekten *seufz*, da kein Bauwerk von der Stange ...). Chrstos Verhüllungen zählen NICHT dazu, weil nicht dauerhaft im öff. Raum ... Soweit dazu ...Solange ihr mit der Kamera auf öffentlichem Grund wart, dürft ihr erst mal alles filmen was ihr wollt. Stichwort Panoramafreiheit, einfach mal googeln.
Die hier vermutlich interessantesten Passagen unterstrichen ...Zitat
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. [...]
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Auf "jedem" öffentlichem Platz zu filmen/knipsen ist nicht ganz korrekt. Hier beginnen sich die Grundregeln zu verändern:Solange ihr mit der Kamera auf öffentlichem Grund wart, dürft ihr erst mal alles filmen was ihr wollt. Stichwort Panoramafreiheit, einfach mal googeln.
Wo ihr das veröffentlichen wollt ist relativ egal, interessant ist nur, was zu sehen ist, und wo/wie das Material entstanden ist. Einzig die Option auf "nicht veröffentlichen" wäre interessant, aber dann hättest du sicherlich ja nicht gefragt.
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