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UhlFilms

unregistriert

1

Montag, 28. April 2014, 18:02

(Rückstellungs-) Vertrag mit Schauspielern, obwohl ich nicht 18 bin?

Hallo,

Ich weiß, dass ihr mir hier keine echte Rechtshilfe geben könnt, aber vielleicht weiß ja wer die Antwort.

Ich bin 16 Jahre alt und für unser nächstes Projekt würden wir die Darsteller gerne eine Rechteübertragung unterschreiben lassen, weil wir die alle noch nicht kennen, im Gegensatz zu allen unseren Projekten bisher. Kann ich das machen, wenn ich noch nicht Volljährig bin, oder geht das erst ab 18?

Und zum Thema Rückstellungsvertrag: Der Film ist wirklich Zero-Budget, also keine Gage für die Darsteller, außer wenn wir auf irgendeine Art Gewinn machen sollten. (steht auch so im Vertrag.) Ist das dann auch so gültig? Ich bin nämlich auf diesen Link gestoßen und da steht

Zitat

Im Falle der Tarifbindung beider Vertragsparteien darf demnach die vereinbarte Gage die tarifliche Vergütung nicht unterschreiten. Für die vereinbarte Rückstellung bedeutet dies: der Anteil, der dem Vertragspartner ohne die Rückstellung als fixe, garantierte Zahlung verbleibt, darf nicht deutlich unter der tarifvertraglichen Mindestvergütung verbleiben.
(...)
Eine Vereinbarung, nach der der Filmschaffende seine Leistung zunächst unentgeltlich erbringt und nur bei einem bestehenden, nicht ohne weiteres zu erreichenden Mindesterfolg eine Vergütung erhält, erfüllt in jedem Fall den Tatbestand der Sittenwidrigkeit, da hier der Mitwirkende auf eine Gegenleistung vollständig verzichtet. Dies hätte an sich die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Allerdings lassen § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG i.V.m. § 139 BGB eine Ausnahme dahingehend zu, dass der Vertrag ohne die sittenwidrige Vergütungsvereinbarung insoweit aufrechterhalten bleibt, dass der verzichtenden Vertragspartei eine angemessene Vergütung gewährt wird. Andernfalls würde der zur Nichtigkeit führende Verstoß gegen die Sittenwidrigkeit einen Schadenersatzanspruch des Vertragspartners nach § 826 BGB begründen.

Soll das heißen, dass es keinen Weg gibt, einen legalen Zero-Budget Film mit Verträgen zu machen??
Wie wird das bei anderen Zero-Budget Produktionen gehandhabt?

PS: ich bin aus Österreich, kann sein dass es hier ein bisschen anders ist als in Deutschland, wo die meisten von euch herkommen...

7River

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2

Montag, 28. April 2014, 18:51

Das kann doch ein Elternteil übernehmen, da Du ja nur bedingt geschäftsfähig bist. Oder?
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

UhlFilms

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3

Montag, 28. April 2014, 19:04

Ja, aber kann meine Mutter unterschreiben, dass der Darsteller mir die Nutzungsrechte gibt? Das klingt doch irgendwie unlogisch.

7River

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4

Montag, 28. April 2014, 19:21

In Deinem Namen. Da mein Sohn noch nicht volljährig ist, unterschreibe ich, ... , den Vertrag usw. Einen extra Absatz im Vertrag hinzufügen und fertig. Wo ist das Problem. Du machst den Film, aber da Du noch Jungfilmer bist und noch keine achtzehn Jahre.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

UhlFilms

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5

Montag, 28. April 2014, 19:26

Hm stimmt, so könnte mans machen, danke.
Aber meine zweite Frage ist trotzdem noch offen, wie macht ihr das bei Zero-Budget Produktionen?

7River

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6

Montag, 28. April 2014, 21:27

Wenn von vornherein klar ist, dass das eine Zero-Produktion ist und so auch im Vertrag steht, ist das doch unmissverständlich. Dann müsste doch jeder Darsteller wissen, worauf er sich da einlässt. Und ich denke doch auch mal, dass die Darsteller in erster Linie wegen des Films mitmachen.
„Wissen Sie, Ryback, aussehen tut's köstlich. Aber riechen tut's wie Schweinefraß. Ich hab' Ihren Scheiß lang genug geduldet. Nur weil der Captain die Art liebt, wie Sie kochen. Aber dieses eine Mal ist er nicht hier und wird Ihnen nicht helfen können.“

UhlFilms

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7

Montag, 28. April 2014, 21:38

Das hab ich mir auch gedacht, aber dann steht da eben das mit den Mindestgagen die in keinem Fall unterschritten werden dürfen, das hat mich jetzt halt verunsichert.
Aber danke dir auf jeden Fall!

pikk

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8

Dienstag, 29. April 2014, 15:24

Mindestgagen gibt es nicht. Für so ziemlich jedes Gewerbe gibt es mehr oder weniger offizielle Tarifempfehlungen, aber grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit. Also wenn sich ein Schauspieler wissentlich darauf einlässt, keine Gage zu bekommen, musst du dich darum nicht weiter sorgen.

UhlFilms

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9

Dienstag, 29. April 2014, 16:31

Schön zu hören, danke sehr! :D