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Um es mal auif den Punkt zu bringen:
Äußerst viel gefährliches Halbwissen hier!
Es steht dir frei für Wissen zu sorgen.
Womit bestätigt wäre, dass meine Vermutung bezüglich Seenotfackeln richtig ist und nicht wie von m9898 behauptet einfach so gezündet werden dürfen.
Womit bestätigt wäre, dass meine Vermutung bezüglich Seenotfackeln richtig ist und nicht wie von m9898 behauptet einfach so gezündet werden dürfen.
Zitat
Die Verwendung von T1- Feuerwerk ist unter anderem für Foto- und Filmproduktionen frei. Das heißt nicht mehr, als dass man die T1- Artikel nicht aus Jux und tollerei zünden darf.
Zitat von »"Wikipedia"«
Theoretisch ist das Abbrennen von bengalischen Feuern in Deutschland nach dem Sprengstoffgesetz erlaubt, allerdings nur, wenn es sich dabei um einen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen Feuerwerkskörper handelt und der Anzündende über die vorgeschriebene Berechtigung verfügt.
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Wohnort: Hannover
Frühere Benutzernamen: rick1000
Zitat
Dort steht garantiert nicht, das sie nur für Seenotfälle geeignet sind.
Zitat
Es steht drauf, dass sie auch als Notsignal verwendbar sind
Man sollte auf den Zusammenhang achten, es geht dabei um die Verwendung durch Laien auf einem Boot/Schiff.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenseLess« (6. Juni 2012, 19:48)
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