Such mal nach "Zitatrecht"...
Okey ich habs ewig durchgelesen alles mögliche darüber bin dennoch nicht ganz schlüssig :-D
Einerseits heisst es "Nicht nur gewünschte Auseinandersetzungen zulässig
Nicht erheblich ist, ob mit den Mitteln des Zitats eine gesellschaftspolitisch
wünschenswerte geistige Auseinandersetzung oder ein politischer Meinungskampf
erfolgen. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen gehört lediglich, dass die Wiedergabe des
fremden Bildes oder Filmausschnitts - in Gänze oder in Teilen - zu Zitatzwecken erfolgt,
was sich auch in der objektiven Gestaltung niederschlagen muss. Der Zitatzweck kann nur
dann als gegeben angesehen werden, wenn zwischen dem eigenen und dem fremden
Werk eine innere Verbindung hergestellt wird: wenn das fremde Werk als Beleg oder als
Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen dient, die es verarbeitet. Hiervon
ausgehend könnte man daran denken, dass ein zu Belegzwecken zitiertes Großfoto
(beispielsweise ein Bild von Marlene Dietrich aus ihrer Zeit als »Star«) veröffentlicht wird,
um zu belegen, dass eben dieses Bild eine Fälschung darstellt." Zitat auf
http://www.mediaculture-online.de/ von Flechsig, Norbert P. in seinem Artikel Zitieren beim Bewegtbild. Das Zitatrecht im
Filmbereich
Andererseits aber auch "Unveränderte Übernahme
Ein zulässiges Zitat kann grundsätzlich nur bei unveränderter Übernahme eines
Fremdwerkes oder von fremden Werkteilen vorliegen (§62 UrhG Änderungsverbot). Es ist
daher im Rahmen des Zitatrechts grundsätzlich unzulässig, einen Filmausschnitt mit
einem Kommentar zu übersprechen, ohne sich hiermit auseinanderzusetzen, andernfalls
dies erleichtert zu einer unzulässigen Illustration führen kann. Diese Bedenken bestehen
hingegen nicht bei der Einblendung und gleichzeitigen Kommentierung einer Fotografie."
ist es jetzt zulässig wenn mein Protagonist TV schaut und die Sendung sieht und dann beginnt diese mit eigenen Gedanken zu kommentieren?