Also, um jetzt mal jetzt mal ein Irrglauben aus der Welt zu schaffen.
URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE MUSIK (und ja, dazu gehört AUCH der Star Wars Score) DARF NUR MIT SCHRIFTLICHER EINWILLIGUNG bzw. RECHTEÜBERTRAGUNG DER RECHTEINHABER GESCHEHEN. ALLES ANDERE IST RECHTLICH STRAFBAR UND KANN IN DEUTSCHLAND GANZ FIX MIT EINER ABMAHNUNG ENDEN!
Das Ding ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Wir stellen unsere Filme mit geschützter Musik alle auf eigenes Risiko online, jeder Filmemacher, der mit urheberrechtlich geschützter Musik arbeitet macht sich strafbar.
Eine öffentliche Freigabe des Star Wars Scores gibt es definitiv NICHT!
Also, wenn wir cool sind, dann arbeiten wir IMMER mit unseren geliebten Komponisten (zB mit Donner...
), aber wers halt Riskieren will, der nutzt bereits vorhandene Musik.
Ich möchte mich da auch nicht rausnehmen. Kleine Projekte und Dinge, die ich nicht groß an den Nagel hänge vertone ich auch von meiner MP3 Datenbank, große Projekte laufen aufgrund der rechtlichen Absicherung jedoch immer über einen Komponisten.