Insgesamt schliesse ich mich der Aussage von Nomisfilm an.
En detail ist es so, dass du einen Song auf dem ein Copyright ruht, eigentlich nur fúr einen Film verwenden darfst, den Du Deinen Lieben zuhause am heimischen Computer vorführst. In dem Moment, wo Du ihn z.B. bei YouTube hochlädst, damit auch ein Familienmitglied, dass weiter weg wohnt, ihn sehen kann, verstösst Du bereits gegen das Copyright. Weil - auf YouTube könnten diesen Film mit der entsprechenden Musik ja "zufällig" auch andere sehen...!
Eine meist recht günstige Möglichkeit, Deinen Wunsch-Song doch noch benutzen zu können ist, sich an einen "Interpreten" zu wenden, der bereits Rechte an dem Stück erworben hat um es zu "interpretieren", d.h. es mit eigenen Mitteln "nachgespielt hat". So haben wir es z.B. bei einem Musikstück gemacht von Karel Swoboda (verstorben) "3 Haselnüsse für Aschenputtel" (Tri Orizki pro Popelku), dass von einer Geigen-Solistin nachgespielt (interpretiert) wird. Diese hat für unsere einmalige Verwendung für einen Film für ihre Version Euro 250 erhoben. Et voilá!
mfg Ephigenia Vlidd, Artdirectrice @ n.a.m.e.s. - media, Amsterdam