Hallo Amateuerfilmer,
ich habe gestern auf Facebook ein Video gepostet, in dem ich eine Musik verwendet habe, für die ich seinerzeit eine Lizenz gekauft hatte. Leider kann ich die Belege über den Kauf nicht mehr finden. Trotzdem:
Der angebliche Rechteinhaber gibt gleich zwei Orchester an, von denen diese Musik stammen soll. Das ist beinahe schon lachhaft: Dass zwei Orchester genannt werden belegt
a) dass es nicht zweifelsfrei möglich ist, das Orchester automatisch zu identifizieren,
b) dass der angebliche Rechteinhaber nicht in der Lage ist, seine Rechte zweifelsfrei zu belegen.
Außerdem wird in der Nachricht der Begriff "möglicherweise" verwendet, ebenfalls ein Beleg dafür, dass der Rechteinhaber seine Rechte nicht zweifelsfrei nachweisen kann.
Wie ist eure Meinung zu solch einem Vorgang? Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen?
Beste Grüße, Ulrich