Danke für eure Unterstützung.
Ist nicht so, dass mir so ein Reupload eines alten Videos schaden würde, aber irgendwo ist es doch ärgerlich, wenn ich sehe, dass der Typ schon über 4000 Klicks "geklaut" hat...
Also ich habe es jetzt mal wegen einer Urheberrechtsverletzung gemeldet. Danach wird mir das hier angezeigt:
"Wir können Urheberrechtsbeschwerden nur verfolgen, wenn sie von berechtigten Parteien gemäß den geltenden gesetzlichen Verfahren eingereicht wurden. Falsche Angaben können ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Weitere Informationen und vollständige Anweisungen findest du in den Richtlinien zum Urheberrecht."
Keine Ahnung ob das jetzt schon gültig ist. Bei diesem Formular überlegt man es sich natürlich gerne zwei Mal. Beim Orginalupload von mir wurde damals ja ebenfalls erkannt, dass ich nicht der Urheber der Komposition vom Originalsong bin (klar, bei einer Parodie). Selbst wenn wir damals das Instrumental "nachgebaut" haben, könnte es durch einen solchen Rechtsanspruch auch schnell mal nach hinten für mich losgehen, oder?