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Ich zitiere mal von klicktipps.de:Wäre echt nett, wenn du mir ein paar Infos geben könntest
Das fett markierte ist wahrscheinlich am besten geeignet. Ich muss allerdings sagen, dass es ein Haufen Schreibkram ist, wenn man ein Gewerbe hat. Steuererklärung etc. muss man auch bei geringem Umsatz machen. Und immer dran denken: Umsatz ist nicht GewinnZitat
Bei Minderjährigen (unter 18) gilt vor Anmeldung des Gewerbes gemäß § 112 BGB:
Der gesetzliche Vertreter ermächtigt mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts. Diese Ermächtigung kann vom Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
Ablauf einer Gewerbeanmeldung für Minderjährige:Eventuelle Alternative für den Minderjährigen: Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben. Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.
- Der Minderjährige entwirft einen Plan, dessen, was er tun will und nennt darin auch realistische Werte für Zeitaufwand, Kosten und Einnahmen.
- Die Eltern geben ihr Einverständnis; z. B. mit Datum und Unterschrift auf dem o. g. Plan.
- An das Vormundschaftsgericht wird ein formloser Antrag gestellt, in dem die Eltern darum bitten, dass ihr Kind ein Gewerbe eröffnen kann. Dieser Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Der Vorgang kann beim Vormundschaftsgericht ein paar Wochen dauern. Sollte es noch Fragen haben, schickt es den Eltern entsprechende Anfragen.
- Danach wird der Minderjährige eventuell vorgeladen. Er muss sein Vorhaben schildern. Das Vormundschaftsgericht will überprüfen, ob sich der Minderjährige seiner Pflichten bewusst ist, ob er sich in Sachen Recht und seinem Vorhaben auskennt.
- Wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt, kommt ein entsprechender Bescheid, und die Gewerbeanmeldung kann stattfinden. (Bescheid und Eltern zum Unterschreiben mitnehmen!)
Hä? Schwarzarbeit? Gewerbe anmelden? Muss ich dann für die paar Euro die ich bei der Nachhilfe verdiene auch in den Knast?
Denke eigentlich kaum, dass das ein Problem ist, wenn ich mir mit meinem Hobby ein paar Euro dazuverdiene. Wozu da groß Gerwebe anmelden und alles. Kann mir echt nicht vorstellen, dass das der ganze Aufwand nötig ist, wenn man das Ganze nur in nem sehr kleinen Umfang macht.
Zitat
Habe auch schon von anderen aus der Branche gehört, dass diese "VJs" und kleine "Hobby-Youtuber" da ordentlich was verändern, denn wer will denn noch für einen Profi zahlen, wenn es der Nachbarsjunge für einen Bruchteil mit seinem geklauten Final Cut fast genausogut hinbekommt?
Zitat
Gibt es denn eine auch ähnliche Regelung, die es mir verbietet meine selbstgedrehten Filme zu verkaufen bzw. damit Geld zu machen. Wenn ich ein Video für eine Band mache und bekomme dafür dann später soundso viel Geld. Dann ist das wohl Schwarzarbeit, wenn ich kein Gewerbe anmelde und ordentlich Steuern abdrücke, hab ich das richtig verstanden? Wäre ja immerhin Auftragsarbeit.
Zitat
Wenn ich nun mit ein paar Freunden ein Video drehe (schon etwas umfangreicher; kein Lichtschwertkampf bei Omi im Garten) und verkaufe dieses dann an sagen wir mal mehr als 100 Leute auf DVD. Wenn jeder ne DVD für 5€ kauft hätte ich damit mal auf die schnelle 500€ verdient. Brauch ich hierfür auch ein Gewerbe und alles? War ja immerhin kein Video, das im Auftrag von jemand anderem gedreht wurde, sondern wenn überhaupt in "Eigeneinitiative" oder so
Hmm, soweit ich weiß (ist schon ein paar Jahre her, seitdem ich mich damit beschäftigt habe) kannst du auch freiberuflich arbeiten und mußt dann kein Gewerbe anmelden.
Am besten einfach mal im zuständigen Finanzamt anrufen und Dich mit einem Sachbearbeiter verbinden lassen. Die können Dir entweder telefonisch Auskunft geben oder haben eine Info-Broschüre, die Du Dir abholen kannst.