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gnipmac14

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Mittwoch, 26. August 2015, 12:33

Urheberrecht an der Produktion

:) Hallo liebe Community,
ich habe folgende Situation:

Eine von mir bekannte Rockband plante gemeinsam mit einem ihnen bekannten Mediengestalter ein Musikvideo. In diesem Video soll einerlei die Band in eiener Halle aufgenommen werden und andererseits eine einne kurze story, welche den Inhalt des Songs darstellen soll. Die band hat sich um die Location und Kameraausrüstung sowie Drehtermine gekümmert. Nun Kam die Band zu mir und sagte, dieser Mediengestalter habe nur an diesen 2 Tagen Zeit, ob ich nicht einen Großteil der verantwortung übernehmen könnte. Nun habe ich mich um die Ausleuchtung, die Platzierung der Kameraeinstellungen den Drehplan und die Bildgestaltung der Aufnahmen der Band in der halle Gekümmert. Gestern habe ich mich mit dem Mediengestalter getroffen und mit ihm vereinbart, dass ich mich um die Aufnahmen der Band und er sich um die kurze Story kümmert. kommendes Wochenende ist Dreh.
Soweit, so gut.

Dazu nun folgende Fragen:
Ich möchte das fertige Produkt als Referenz benutzen. Und damit gerne auch bei Musikvideofestivals einsenden. Wie muss ich mich rechtlich im Voraus absichern um das Musikvideo (keine MakingOf-Geschichten oder Outtakes) als Referenz frei veröffentlichen und mich als Regisseur anzeigen zu dürfen.

Ich weiß und verstehe, dass eine ausführlichere Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist und würde ledeglich nach Verweisen auf Auskunftsmöglichkeiten oder Formblättern fragen.

EDIT: Ich habe heute einmal versucht eine art Einverständniserklärung aufzusetzen. Was denkt ihr, ist die in dieser Weise Verständlich und ausführlich genug?
HIER



Vielen herzlichen Dank schonmal, ich bin schon seit Jahren heir angemeldet und lese gerne angeregt mit. :)

gnipmac :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gnipmac14« (26. August 2015, 20:46)


EvilMonkey

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Mittwoch, 26. August 2015, 12:49

Du könntest das einfach erstmal mit deinen Leuten bequatschen ob die dich als Regisseur und verantwortliche Person anerkennen bevor du hier im Forum nach ner kleinen Rechtsberatung suchst ;)

Absichern heißt eigentlich immer schriftlich festhalten. Wer darf was bis wann.

pikk

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Mittwoch, 26. August 2015, 13:10

Wie EvilMonkey schon sagte, klär das zuerst und dann halte das schriftlich fest. Wenn kein (großes) Geld fließt, ist das absolut üblich, dass man das Werk als Referenz nutzen darf. Das muss auch kein Anwalt aufsetzen. Hier mal ein Beispielabsatz aus meinem Standardvertrag:

Zitat

(3) Der Auftraggeber gestattet XXX zum Zwecke der Eigenwerbung die öffentliche Vorführung des fertigen Films oder eines sinngemäßen Derivats, so lange dies nicht einem kommerziellen Zwecke dient oder im Konflikt mit der offensichtlich erwünschten Aussage des Auftraggebers steht.


Muss nicht mal so schwammig formuliert sein, aber mach es auf jeden Fall schriftlich, auch wenn dir das unangenehm ist.

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Mittwoch, 26. August 2015, 14:39

(3) Der Auftraggeber gestattet XXX zum Zwecke der Eigenwerbung die öffentliche Vorführung des fertigen Films oder eines sinngemäßen Derivats, so lange dies nicht einem kommerziellen Zwecke dient oder im Konflikt mit der offensichtlich erwünschten Aussage des Auftraggebers steht.

Entschuldigt die Laien frage, aber sollte neben dem Recht zur öffentlichen Filmvorführung nicht auch das Recht zur öffentlichen Musikvorführung abgeklärt werden? Am Ende gibt es dann Streit, weil die Künstler zwar nichtsmehr gegen das Zeigen der Bewegtbilder machen können, aber trotzdem keine Lust drauf haben, dass die Musik öffentlich auf Festivals vorgeführt wird.

Letztendlich ist das zwar die gleiche Floskel mit dem Zusatz: "[...] öffentliche Vorführung von fertige Film- und Tonaufnahmen oder eines sinngemäßen Derivats, so lange [...]" aber erwähnen sollte man das doch trotzdem, oder?

pikk

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Mittwoch, 26. August 2015, 15:12

Natürlich sollte man alles erwähnen, was man eindeutig geregelt haben will. Im Zweifelsfall lieber zu viel als zu wenig. Schlimmstenfalls werden einige Punkte automatisch unwirksam, sollten sie als sittenwidrig gelten. Auf jeden Fall kann man sich mit einer A4-Seite voller einfacher Sätze schon sehr breit absichern.

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gnipmac14

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Mittwoch, 26. August 2015, 20:48

Danke schonmal an alle Antworten. Ich habe nun einmal eine Art Vereinbarung aufgesetzt und im Eingangspost verlinkt. Denkt ihr, die kann man so verwenden?

Schöne Grüße, Gnipmac :)

7

Mittwoch, 26. August 2015, 22:13

Zu deiner Vereinbarung habe ich ein paar Anmerkungen.

1. Ganz generell: "Die Band" kann kein Urheber sein. Das können nur die natürlichen Personen dahinter, also die Bandmitglieder. Ich kenne natürlich nicht die Vereinbarungen über die Rechteverwertung innerhalb der Band, aber willst du wirklich auf Nummer sicher gehen, dann holst du dir vielleicht besser das Einverständnis aller Bandmitglieder. Und zwar nicht nur hinsichtlich der Verwendung des Songs, sondern auch hinsichtlich der Verwertung ihres Auftritts als ausübende Künstler. Sofern diese Band aber keine expliziten Regelungen getroffen hat, ist es bei einer GbR zudem ohnehin erforderlich, dass alle Gesellschafter unterschreiben.

2. Die Formulierung in § 1, dass eine Veröffentlichung des Musiktitels nicht gestattet wird, ist missverständlich. Gemeint ist sicher, die getrennte Veröffentlichung losgelöst vom Video. Das würde ich klarstellen, denn wenn du das Musikvideo veröffentlichst, veröffentlichst du zwangsläufig auch den Song.

3. Empfehlenswert wäre auch eine Formulierung, die klarstellt, dass durch die Verwertung des Videos durch eine der Parteien der anderen Partei keine Vergütungsansprüche entstehen.

4. Sofern du das möchtest, würde ich auch die Pflicht zur wechselseitigen Nennung der anderen Mitwirkenden bei Verwendung des Videos vereinbaren. Also, dass du dich verpflichtest, die Band bzw. vielmehr die Bandmitglieder als Urheber des Songs zu nennen und sie sich umgekehrt verpflichten, dich als Regisseur etc. des Videos zu nennen. Und zwar nicht nur im Abspann, sondern etwa bei YouTube oder Website Einbindungen auch in der nebenstehenden Beschreibung des Videos.

gnipmac14

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8

Donnerstag, 27. August 2015, 11:53

Vielen Dank, WNP. Das hat mit bis jetzt schon alles ganz gut weiter geholfen :)

Also zusätzlich noch die Rechte an Bild und Ton von jeder einzelnen Person einholen. :)

Auch danke an die anderen.

Konsument326

unregistriert

9

Samstag, 19. September 2015, 01:26

Ich würde hier gerne reinwerfen wie es ist, wenn in einem Forum ideen gesammelt werden und eine oder mehrere davon benutze würden. Muss man, den der die Idee hatte, erwähnen oder so. Rede also von "Ideenklau" sozusagen.

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