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DreieichPictures

unregistriert

1

Donnerstag, 16. Januar 2014, 18:46

Rechtliche Frage wegen GEMA

Hallo,

unser Filmkomponist und Ich haben uns die Tage folgendes gefragt:
Wenn er sich jetzt ( vor der Veröffentlichung des Films ) bei der GEMA registrieren würde, wäre die Musik in unserem Film logischerweise nicht mehr GEMA frei. Könnte man den Film dann trotzdem gebührenfrei veröffentlichen, wenn er uns eine schriftliche Genehmigung ( nicht kommerziell ) gibt?
Die zweite Frage wäre, wenn er sich nach der Veröffentlichung bei der GEMA registrieren würde ( der Film ist also schon auf Youtube verfügbar ), dann kann der Film doch auch gebührenfrei weiterlaufen oder? Weil der Film zu einem Zeitpunkt veröffentlicht wurde, zudem die Musik noch GEMA frei war ( ebenfalls nicht kommerziell, Genehmigung liegt vor ).

Kennt sich da jemand aus und kann uns weiterhelfen?
Weil unser Filmkomponist will sich bei der GEMA registrieren um Geld zu verdienen, will aber auch unseren Film nicht gefährden.

Und abschließend noch eine Frage: Ich habe vor 2 Jahren eine schriftliche Genehmigung von Harold Faltermeyer bekommen, dass wir sein Werk "Axel F." verwenden dürfen. Dürfte man also das Lied ( ebenfalls nicht kommerziell ) auf Youtube veröffentlichen ( im Rahmen der Bedingung - für den Film verwenden ) ohne das es rechtliche Probleme gibt? Die Genehmigung liegt ja vor und da wir kein Geld damit verdienen, dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder liege ich da falsch?

Ich kann mir die ganzen Fragen leider nur vom logischen Denken her beantworten, aber da ist die Justiz ja etwas anders und man muss sich echt auskennen. Vielen Dank schon einmal.

Marcus Gräfe

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  • »Marcus Gräfe« ist männlich

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2

Donnerstag, 16. Januar 2014, 19:41

Ich habe mal gehört, dass der Komponist einem explizit bescheinigen muss, dass das Stück auch nach seinem GEMA-Beitritt GEMAfrei bleibt. Ansonsten wird es automatisch GEMApflichtig, sobald er der GEMA beitritt.

Wegen Axel F.: Das Lied unterliegt garantiert der GEMA-Pflicht und du darfst es sicher nicht ohne entsprechende Genehmigung verwenden. Der Komponist hat da leider (in DE) eher wenig zu sagen.

  • »bmxstyle« ist männlich

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3

Donnerstag, 16. Januar 2014, 20:09

Und abschließend noch eine Frage: Ich habe vor 2 Jahren eine schriftliche Genehmigung von Harold Faltermeyer bekommen, dass wir sein Werk "Axel F." verwenden dürfen. Dürfte man also das Lied ( ebenfalls nicht kommerziell ) auf Youtube veröffentlichen ( im Rahmen der Bedingung - für den Film verwenden ) ohne das es rechtliche Probleme gibt? Die Genehmigung liegt ja vor und da wir kein Geld damit verdienen, dürfte es doch keine Schwierigkeiten geben, oder liege ich da falsch?
Diesen Fall habe ich letztens erst bei der Gema angefragt, dies war die Antwort:

vielen Dank für Ihre Mail.

Für die Wiedergabe auf vielen der sogenannten UserGeneratedContent-Plattformen sieht die GEMA grundsätzlich den Content-Provider
primär als lizenzverantwortlich an, d.h. in diesen Fällen den Betreiber der UGC-Plattformen, nicht dagegen den privaten Endnutzer, der auf
solchen Plattformen UGC-Inhalte einstellt.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.gema.de/youtube
[font='&quot']

Wir weisen Sie daraufhin, dass z.B. bei der Verwendung von Musik zu Werbezwecken oder in Videos vor deren Herstellung
das Benutzungsrecht zu klären ist. Dieses Recht wird nicht von der GEMA, sondern direkt vom Urheber bzw. dem Verlag des Originalwerkes wahrgenommen.
[/font]

philflieger

unregistriert

4

Donnerstag, 16. Januar 2014, 21:22

Dazu mal eine Anekdote:
Gemeinsam mit ein paar anderen kleinen lokalen Bands schloss sich auch meine Band zusammen um einen kleinen Kneipengig auf die Beine zu stellen. Eine der anderen Bands war dummerweise GEMA Mitglied. Obwohl wir den Gig faktisch selbst veranstalteten und ausschließlich einene Werke aufführten, musste der Wirt fette Gema Gebühren zahlen. Und zwar zusätzliche Gebühren, denn Konzerte sind nicht mit den Gebühren für Hintergrundberieselung abgedeckt. Da half keine Bescheinigung und nix, denn die Verwertungsrechte (nicht die Urheberrechte!) lagen nun mal bei der Gema. Der Gig wurde wirtschaftlich eher ein Flop und spielte seine Kosten nicht ein. Da wir anderen Bands natürlich nicht einsahen, auch noch die Gema zu zahlen, fielen diese Kosten auf die Gema-Mitglied-Band zurück. Sie mussten letztendlich selbst dafür bezahlen ihre eigenen Kompositionen aufzuführen.

Fazit: Wenn man nicht in der Liga von Dieter Bohlen oder so spielt, ist man als Künstler verbrannt, wenn man Gema Mitglied wird. Man kann es einfach nicht mehr bezahlen seine eigenen Werke aufzuführen.

Ach ja, zu Axel F.: Wenn Dir der Urheber so eine Genehmigung eingeräumt hat, darfst Du bestenfalls den Song nachspielen und diese eigene Aufnahme verwenden. Denn die konkrete Aufnahme unterliegt wieder eigenen Verwertungsrechten, welche - oh Wunder - nicht mehr beim Urheber liegen.

Doch egal was man zum Themenbereich Gema fragt - ich glaube nicht mal ein spezialisierter Rechtsanwalt kann zu solchen Fragen eine einfache Antwort geben - so einfach die Frage eigentlich auch ist. Auskünfte aus dem Netz sind da nicht verlässlich - insbesondere auch meine nicht!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »philflieger« (16. Januar 2014, 21:29)


DreieichPictures

unregistriert

5

Donnerstag, 16. Januar 2014, 22:00

Okay dann lassen wir "Axel F." auf jeden Fall weg, wobei die Szene für die Axel F. geplant war, sowieso von unserem Filmkomponist bearbeitet wird ( der Kontakt mit dem Komponist kam erst nach der Genehmigung ), aber ich wollte das an dieser Stelle auch mal wissen, wie die Rechtslage ist.

Wenn die Möglichkeit einer solchen Bescheinigung ( GEMAfrei ) besteht, sollte es ja dann definitiv keine Probleme geben, wenn der Film veröffentlicht wird und der Komponist erst danach der GEMA beitritt. Aber ich werde da nochmal bei der GEMA nachfragen.

Michael - Visual Pursuit

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6

Freitag, 17. Januar 2014, 01:38

Ich bin kein Rechtsanwalt, dies ist keine Rechtsberatung.

Nach meinem Wissensstand ist das ein zweiteiliges Problem:
a) Du brauchst vom Urheber (wenn Komponist und Textdichter
nicht identisch sind von beiden) das Herstellungsrecht.
Das ist das Recht diese Musik überhaupt mit dem Film verknüpfen
zu dürfen. Das kann die Gema nicht einräumen, sondern
ausschliesslich der Urheber selbst. Das wird meist ein extrem
langwieriges Verfahren und kostet nicht selten auch satt Geld.

b) Du braucht das Nutzungsrecht für die Aufführung. Das lizensiert
die Gema und wird immer berechnet.

Urheber können sich soweit ich weiss nur mit dem kompletten Portfolio
der Gema unterwerfen, einzelne Arbeiten können daraus nicht
ausgenommen werden oder auf definierte Zeiträume beschränkt werden.
Die Gema ist für die Mehrzahl der Mitglieder ein Zuschussgeschäft.

"Gemafrei" heisst jedoch nicht frei von Rechten Dritter.
Wenn der/die Urheber ihre Arbeit nicht ausdrücklich lizenzfrei oder gratis
zur Verfügung stellen, dann ist grundsätzlich für jede Musik ein
Nutzungsvertrag nötig und es müssen ggf Lizenzen gezahlt werden.

Musikrechte sind momentan in der Filmerei sicher die teuerste und aufwendigste
Sparte in der ganzen Produktionsarbeit. Und die mit den meisten Stolperfallen.
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Marcus Gräfe

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7

Freitag, 17. Januar 2014, 21:26

Übrigens ist GEMAfrei nicht immer GEMAfrei. Vor wenigen Tagen selbst erlebt: Auf einer Website, die ausschließlich GEMAfreie Musiktitel anbietet, drei Songs verwendet — alle drei waren zufällig GEMApflichtig. Hat die GEMA festgestellt. Die Komponisten waren bei irgendwelchen amerikanischen Verwertungsgesellschaften angemeldet.

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8

Freitag, 17. Januar 2014, 22:35

Wenn der/die Urheber ihre Arbeit nicht ausdrücklich lizenzfrei oder gratis
zur Verfügung stellen

Selbt wenn die Musik kostenlos zur Verfügung steht unterliegt sie noch dem Urheberrecht, denn der Erschaffende hat immer das Recht auf seine Werke, unabhängig davon zu welchen Preis er sie weitergibt/verbreitet.
"Zeit ist Geld." - "Warum bin ich dann immer pleite?"
Quelle: Lyrialia (Werk: Er, Ich und das Irgendwann)

Michael - Visual Pursuit

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9

Samstag, 18. Januar 2014, 15:53

Das steht dem nicht im Wege. Es gibt jedoch Urheber die ihre Arbeiten inclusive
Herstellungsrecht gratis oder zu Pauschalpreisen anbieten.

Einer der Pauschalisten ist z.B. Michael Donner, der allem Anschein nach ganz
brauchbar davon leben kann.

Man kauft eine oder mehrere CDs von ihm inclusive der Herstellungsrechte
für beliebig viele Filme. Das Urheberrecht gilt nach wie vor - er räumt einfach
entsprechende Lizenzen ein.
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