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Joshi93

JK FILMS

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1

Montag, 5. November 2007, 15:04

Ab wann ist es gemafrei

Hi leute, i
ich glaube dieses Thema war schonmal hier im Forum, ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber ich habe es nicht mehr gefunden, kann auch sein, dass es in einem anderen Forum war, also meine Frage:

Wann ist die Musik Gemafrei. Wenn ich mir jetzt ein Album von den Beatles hole, und die in einem Film verwende und den dann für so einen Wettbewerb benutze, z.B. Leonardo (ein Wettbewerb aus Hessen) gilt das dann als Gemafrei, weil ich sie ja gekauft habe die Musik?..

Naja.. hoffe auf baldige Antwort, und wenn es den Thread schonmal gab, dann einfach nur Link reinstellen und Thread schließen


mfg

Joshi

2

Montag, 5. November 2007, 15:15

Du darfst rein gar nichts benutzen, wenn die GEMA die Finger drauf hat.
Und wenn dann nur mit Genehmigung der Plattenfirma und der GEMA.
Dir darf nicht mal eine Band, die bei der GEMA ist, ein Lied exklusiv für Dich schreiben... Tja, Knebelverträge... so isses eben...

Joshi93

JK FILMS

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3

Montag, 5. November 2007, 15:41

Und wenn ich selber ein Lied spiele, z.B. den Star Wars theme selber spiele, kann ich den dann benutzen, weil ich den ja reinprinziplich selber gemacht hab, oder??

Joshi

4

Montag, 5. November 2007, 16:14

Selber gespielt ja, aber nicht selber komponiert usw... die Rechte für die Melodie und Liedstruktur liegen nicht bei dir.

Bri&DI Studios

unregistriert

5

Montag, 5. November 2007, 16:40

Auch die Notenrechte Spielen Da eine Rolle.
Wenn du z. B. Die Noten für ein klavierstück(oder Partitur oder sonstwas) gekauft hast dann hast du nicht die rechte dafür * Es zu Spielen Aufzunehmen und zu verkaufen u.ä.
Aller dings ist Star Wars Main theme ein blödes Beispiel weil diese Melodie für fanfilme u.ä. soweit ich weiß von George Lucas Freigestellt.

Ich bin kein anwalt also bin ich in dem Thema nich 100% Sicher. ich versuch nur meinen Teil beizutragen.also nicht böse werden Purzel.^^

*Edit
Edit#2: klar da bräuchte es erlaubnis und glaube gewinnbeteiligung

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bri&DI Studios« (5. November 2007, 19:29)


6

Montag, 5. November 2007, 19:06

Naja, freigestellt ist weit gegriffen. Verdienen darf man damit trotzdem nichts, also auf keinen Fall den FIlm verkaufen, auch nicht bei Star Wars Musik

Joshi93

JK FILMS

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7

Montag, 5. November 2007, 20:27

Aber bei einem Wettbewerb dürfte ich ja eigentlich mitmachen, weil der Film wird ja nicht verkauft, nur halt wahrscheinlich, wenn ich gewinnen würde im internet zum download bereitgestellt werden...

Joshi

8

Montag, 5. November 2007, 20:39

Download Bereitstellung oder Verkauf spielt keine Rolle wenn es um GEMA-geschützte Werke geht.
Du hast schlichtweg keine Rechte daran, auch nicht diese zu veröffentlichen oder zum Download bereitzustellen. Egal ob als Musik alleine oder im Film.

9

Montag, 5. November 2007, 21:41

Wobei bei vielen Wettbewerben nicht darauf geachtet wird, die zahlen doch oft auch Gema Gebühren... Manche weisen darauf hin dass man selber was komponieren soll, aber sofern nicht anders angegeben darf man auch Gema-Musik benutzen (zb. Filmfestival Contravision).

MFG Hacki

Joshi93

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10

Montag, 5. November 2007, 22:04

Ja ich glaube man kann dort gema musik benutzen, weil letztes jahr haben zwei aus meiner parallelklasse da mitgemacht, und da haben die einen dokumentarfilm gedreht und ich habe die gefragt, ob sie die musik selber mache, und da haben die gesagt, dass sie normale nehmen.. also schon existierende...

ich versuchs einfach ma

Joshi

Nomisfilm

unregistriert

11

Dienstag, 6. November 2007, 09:56

Kann aber auch sein, dass die Freie Musik benutzt haben...

Ich würde mal bei den Organisatoren des Wettbewerbs nachfragen, dass ist am sichersten.

Genesis

unregistriert

12

Dienstag, 6. November 2007, 14:35

Man muss hier aber fairerweise echt erwähnen, dass solang du keinen aufstand drum machst und die ganze sache unkommerziell abläuft, da in dert regel dir keiner an den karren fährt.
in der regel...(wobei es bei wettbewerb4en ochmal ne ganz andere öffentlichkeit hat als bei ner produktion rein frür private zwecke)

natürlich haben hier alle mit dem einwand recht, dass es illegal ist, aber in der praxis wird es dann zum glück nochmal anders gehandhabt.

seien wir ehrlich: würde das gesetzt umgesetzt, wie es vorhergesehen ist, wären wir amateurfilmer in ner sehr, sehr misslichen lage.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Genesis« (6. November 2007, 14:36)


13

Dienstag, 6. November 2007, 20:05

Du magst wohl recht haben, dass es IN DER REGEL keine Folgen hat, aber es ist bestimmt nicht gut, es zu verharmlosen, denn EINE Ausnahme reicht ja schon.

Genesis

unregistriert

14

Dienstag, 6. November 2007, 20:33

ich möchte hier auch gar nicht verharmlosen.
aber ich könnt mir vorstellen, dass es gerade für anfänger einschüchternd wirkt, immer und ständig von erfahrenen usern gesagt zu bekommen, dass sie quasi in den knast wandern können, wenn sie entsprechende musik verwenden, ungeachtet der tatsache, dass es theoretisch und mit einer bestimmten, ziemlich geringen wahrscheinlichkeit stimmt.
es geht hier ja nicht um zahlen im gigabytebereich, sondern um einige wenige tracks, von denen man dann ja auch nur teile verwendet.

man sollte einfach keinen großen terz draus machen, dann ist meistens und in aller regel jeder zufrieden ^^

zudem kann man einfach nicht für jeden kleinen fitzeleffekt nen track komponieren lassen.

man könnte, aber es wird einem in der regel niemand den kopf abreißen, wenn man seine mp3-sammlung bemüht ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Genesis« (6. November 2007, 20:34)


Vaderle

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15

Mittwoch, 7. November 2007, 18:51

Du kannst Musik eines Komponisten bedenkenlos verwenden mindestens 70 Jahre nach dessen Tod, denn dann vefallen die Rechte. Sprich klassiche Musik von Mozart etc ist frei von Rechten.

KingCerberus

unregistriert

16

Mittwoch, 7. November 2007, 20:43

Aber das heißt auch nur, dass jeder die Noten nachspielen darf und sich seinen eigenen Track aufnehmen kann.
Wenn das Philharmonisches Orchester aus Olbernhau ein Stück aufnimmt und verkauft, darf trotzdem niemand dieses Stück benutzen

Joshi93

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17

Donnerstag, 8. November 2007, 16:32

Hi, da hab ich mal wieder dazu gelernt, mit den 70 Jahren, danke ;)

Ähm..ich war lange nicht mehr in diesem thread und jetzt mal zu genesis, also davor in den knast zu kommen hab ich eh keine bedenken, da ist ja nur wenn ich in den wettbewerb ghehe, dass die mein film einfach nur ausscheiden lassen, dann war dann nähmlich die ganze arbeit umsonst, deshalb wollte ich das eigentlich wissn

danke

joshi

18

Montag, 10. Dezember 2007, 21:51

Ich hab mal ne frage, wie sieht das denn mit Interpretationen aus?
Ich hab im Internet ein lied gefunden, was (als Videospielmusik) jetzt nicth unter GEMA, aber mit sicherheit unter Musikschutz steht, also ohne rechte keine Nutzung für Kommerzielle Zwecke. Jetzt hat da einer dieses Lied interpretiert und die Interpretation klingt eig. gar nicht mehr wie das Original...
wie sieht das da dann mit rechten aus? oder wenn die Interpretation noch ein bischen wie das Original klingt...

19

Montag, 10. Dezember 2007, 22:03

Ich hab auch noch ne Frage zu dem Thema.
Ich hab mal gehört, dass man Musik nachspielen darf und acuh verkaufen darf, wenn man diese zu mindestens 15% verändert.
Stimmt das denn? Kennt sich da jemand aus?

Gruß: Pfabi

20

Dienstag, 11. Dezember 2007, 08:36


es geht hier ja nicht um zahlen im gigabytebereich, sondern um einige wenige tracks, von denen man dann ja auch nur teile verwendet.

man sollte einfach keinen großen terz draus machen, dann ist meistens und in aller regel jeder zufrieden ^^




Dann würde es Dich auch nicht stören, wenn einige Leute, Teile aus Deinen Filmen kopieren und in Ihren Filmen nutzen? :thumbsup:

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