Solange keine Kugeln den Lauf verlassen können, gelten die meisten Dinger als Spielzeug, abgesehen von demilitarisierten Original-Sammlerwaffen, bei denen z.B. der Lauf unbrauchbar gemacht wurde. Aber selbst diese sind erst ab 18 Jahren erwerbbar. Aber ich weiß nicht, ob Du derjenige sein willst, der mit so einer Knifte im Supermarkt oder vor der Bank vom SEK überwältigt wird und dann noch peinlicherweise in der Zeitung steht, bloß weil Du es cool fandest, damit in der Öffentlichkeit spazieren zu gehen..?
Für alle anderen Waffen gilt:
Energie > 0,08 Joule = Kinder-Spielzeug (z.B. Playmobil-Piratenschiff-Kanone) und darf unter 14 Jahren verkauft werden.
Waffen über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz.
Energie < 0,5 Joule = Darf unter 18 Jahren verkauft werden. ein illegaler Umbau führt zur Einstufung als Kriegswaffe.
Energie > 0,5 Joule = Freie Waffe ab 18 Jahre, muss das "F im Fünfeck", Kaliberangabe und Hersteller aufgestempelt haben.
Auch das Besorgen einer geFten Waffe z.B. für den kleinen Bruder stellt eine Straftat dar. Und zum Waffengesetz kann ich nur sagen: Es ist nochmals verschärft worden und die Strafen sind horrendend!
So zum Waffenrecht mal ein paar Tatsachen:
Softairs mit einer Energie von über 0,5 Joule unterliegen in D dem WAFFENGESETZ...!
Das Führen und Transportieren von Waffen
Das Führen von Waffen bedeutet, daß man sie zugriffsbreit und mit geladenem Magazin am Mann trägt.
Dies ist nur Sicherheitsorganen erlaubt. Punkt, aus!
Transportieren von Waffen (also auch o.g. Softair-Waffen) muss wie folgt geschehen:
- Waffe gesichert (wenn möglich mit Abzugschloß!), entladen (ohne Magazin und Kugel im Lauf/ bei AEG-Softairs auch ohne Akku, GBB ohne Gas!).
- Waffe und Magazin MÜSSEN räumlich getrennt voneinander transportiert werden - sprich: z.B. Waffe im Kofferraum, Magazine im Handschuhfach.
- Waffen gehören in abgeschlossene Behältnisse (Waffentasche o.ä., nach Möglichkeit abgeschlossen!)
- Magazine MÜSSEN leer sein.
- Waffen müssen in einem Waffenschrank gelagert werden. (eigentlich müßten Softairs auch in den Waffenschrank.)
- Waffen dürfen nur vom Büchsenmacher umgebaut werden
- Es dürfen keine zielbeleuchtenden Dinge wie Laser, Lampen, Nachtsichtgeräte an der Waffe angebracht werden (Ausnahme: Polizei und BW).
- Waffen dürfen nicht an Unbefugte/Minderjährige abgegeben werden.
(Ein Vater wurde verurteilt, weil er seine zwei Kinder zum Schützenverein gefahren hatte. Dort setzte er sie 200m vom Schützenhaus ab, weil dort nur ein Fußweg hinführt und fuhr wieder heim. Die Kinder gingen mit den Waffen bis zum Schützenhaus, wo gerade eine Zivilstreife war. Für die 200m ohne Begleitung wurde er rechtskräftig und ziemlich hart verurteilt!
Je mehr Handgriffe benötigt werden, um die Waffe schußklar zu machen, desto besser für Euch im Falle einer Gerichtsverhandlung.
Spielen mit o.g. Softairwaffen ist aus folgendem Grund in D VERBOTEN:
Tötungssimulation, kampfmäßige Schiessen (aus der Deckung/in die Deckung schiessen)
Wer erwischt wird, wird nach dem WaffG bestraft (bis 10.000 € oder entsprechende Haftstrafe)
Beim Filmdreh immer bei der zuständigen Polizei-Inspektion anrufen und vorher Bescheid sagen, sonst kommt das SEK, wie ihr oben gesehen habt.
Als Cop würde ich eher schiessen, als mich abknallen zu lassen und da Softairs ziemlich echt ausschauen, kann man froh sein, daß bisher noch nichts passiert ist.
Wer sich nicht daran hält, muß mit den Kosequenzen leben.
Einkassierte Waffen werden generell ans Beschußamt geschickt, das dauert dann 4-6 Wochen, bis ihr sie wieder bekommt, wenn sie denn nicht illegal sind (die werden nach Eurer Verhandlung dann eingestampft!)
In Deutschland müssen freie Waffen (also auch Softairs) mit dem "<F> im Fünfeck" gekennzeichnet sein und semi-automatik (!), alles andere bringt Strafanzeigen.
Sämtliche Importwaffen (aus Fernost, Italien, Tschechien, etc.) haben dieses nicht und sind somit illegal! Und der Zoll beschlagnahmt die mit einhergehender Strafanzeige! Egal, was die ausländischen Händler schreiben, die wollen nur das Geld verdienen, wenn die Euch was schicken, habt ihr schon bezahlt, das Geld und die Waffe sind dann futsch!
Greetz Purzel
PS: Ich kann jedem nur raten, sich damit zurückzuhalten, die ernsthafte Softairszene spielt ausschliesslich im Ausland.
Wenn sich hierzulande diesbezüglich was ändern soll, dann nur, wenn keine Schlagzeilen mehr in den Medien kommen, die durch unreife Stadtpark-Gangzta-Spacken verursacht werden.
Wenn ihr mal kontrolliert werdet, sagt den Beamten, daß ihr Softairs im Kofferraum habt. Keine hektischen Bewegungen, immer freundlich bleiben, die sitzen am längeren (Abzug-)Hebel!
Sollte jetzt immer noch der eine oder andere Unvernünftige meinen, er könne in D spielen: Wenn ihr erwischt werdet, legt die Waffen auf den Boden und tretet davon zurück, sollten Polizeihunde auf Flüchtende losgelassen werden, tut das verdammt weh. Ich kenn die Viecher und weiß wie die trainiert werden. Gerade SEK-Hunde sind keine Streicheltiere, sondern Killer! Ich schreibe das hier nicht zum Spaß!
Nehmt Euch das bitte zu Herzen und benutzt die Softairs nur im Ausland oder nach der Anmeldung bei der Polizei zum Filmdreh.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Purzel« (1. April 2006, 13:46)