hab das hier zu dem Thema gefunden:
Für die rechtliche Bewertung der Modelguns sind 2 verschiedene Gesetze zu beachten
1. Das Waffenrecht
2. Das Beschussrecht
Waffenrecht
Anlage 1
(zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen
[...]
1.5
Nachbildungen von Schusswaffen
Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf Nachbildungen von Schusswaffen anzuwenden, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können. Nachbildungen sind nicht als Schusswaffen hergestellte Gegenstände, die die äußere Form einer Schusswaffe haben und aus denen nicht geschossen werden kann.
http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html
Da Modelguns keine Munition oder Geschosse verschiessen bzw. auch nie verschiessen können kommt es darauf an was als Ladung zu verstehen ist.
Das Waffenrecht selbst geht hierzu nicht ein aber dafür das Beschussrecht!
Beschussrecht
§ 1 Zweck, Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von
1. Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchstbeanspruchten Teilen,
2. Munition und
3. sonstigen Waffen
zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 mg ist,
2. veränderte Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 des Waffengesetzes vom [einsetzen: Tag der Verkündung] in der jeweils geltenden Fassung.
3. die Lagerung der in Absatz 1 bezeichneten Gegenstände in verschlossenen Zolllagern oder in Freizonen.
(3) Der Bauartzulassung unterliegen bei
1. nicht tragbaren Selbstschussgeräten,
2. anderen nicht tragbaren Geräten, in denen zum Antrieb hülsenlose Treibladungen oder Spezialmunition nach einer Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 1) verwendet werden und die für technische Zwecke bestimmt sind, nur die Auslösevorrichtungen und die Teile des Gerätes, die dem Druck der Pulvergase unmittelbar ausgesetzt sind. Geräte nach Satz 1 Nr. 2 können außerdem der Einzelbeschussprüfung unterzogen werden.
Ein 7mm Firecap hat eine Ladung von 1 grain! 1 grain = 0,0648 Gramm
Zusammenfassung
Modelwaffen mit Firecap Funktion unterliegen nicht den Bestimmungen des Waffenrechts, ihre benutzte Ladung liegt unter der Vorgabe des Beschussrechts.
@Marcus:
Ne sind eig. keine Schreckschusswaffen. Du musst dir Vorstellen dass du Hülsenimmitate ins Magazin legst in die du vorher diese "firecaps" reingepfliemelt hast. Beim schlag durch den Bolzen entzündet sich das Firecap und durch den dadruch entstehenden Druck wird der schlitten repetiert, die hülse mit verschossenem Firecap ausgeworfen und eine neue geladen.
auf der seite die ich im vorigen Post verlinkt hab sind auch Videos von solchen Modelwaffen. Schaus dir einfach mal an