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1

Dienstag, 21. Juli 2015, 10:26

Erfahrungen mit US Militär Uniform und § 132a StGB.

Hi,
ich wollte mal nachfragen wer sich schon mal mit dem o.g. Thema auseinander setzen musste und welche Erfahrungen er gemacht hat.

Demnächst ist eine Szene geplant, wo ein Soldat einen anderen verletzten hilft/ihn wegschleppt.

dazu ist uns aber bei der Recherche folgendes aufgefallen:
...
https://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch…n_und_Abzeichen

Der Tatbestand ist ja gegeben (1) Wer unbefugt:
  • 4.inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Sooo und da nun unsere Protagonisten ebend täuschend echte US Amry Uniformen angezogen haben befürchten wir hier gegen den 132a zu verstoßen.
Wie sind da so eure Erfahrungen?






Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Avizor« (21. Juli 2015, 22:26)


Marcus Gräfe

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2

Dienstag, 21. Juli 2015, 22:24

Meine Meinung (natürlich ganz und gar ohne Gewähr ;) ) ist, dass ein Tarnanzug ohne Hoheitsabzeichen oder Dienstgrade keine Uniform im Sinne des Gesetzes ist. Das ist dann einfach nur ein Kleidungsstück mit militärisch anmutendem Muster.

EDIT: Hier: https://books.google.de/books?id=-mAgdKd…%20132a&f=false steht was von "Öffentlichkeit". Ist kein Gesetzestext, aber möglicherweise greift das Gesetz nicht, wenn man es auf nicht einsehbarem Privatgrundstück macht.

Alternativ: Polizei informieren und Genehmigung einholen.

3

Dienstag, 21. Juli 2015, 22:40

Gut gut,
Also der tip mit der Benachrichtigung der Polizei ist eh obligatorisch.

Nur kann die natürlich nicht über das StGB hinaus irgendwelche Erlaubnisse geben.

Daher wären Infos von Personen gut welche das Thema schon durchgemacht haben. Keine Vermutungen :-(

....
Immerhin setzen sich ja anscheinend große Filmstudios wie auch immer.(z.b.) Alarm für Cobra 11 über Gesetze im StGB hinaus.

Selon Fischer

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4

Dienstag, 21. Juli 2015, 23:13

Die Sache ist ganz einfach: Ruf bei deiner örtlichen Polizei an oder, wenn du was schriftliches brauchst, schreib denen eine Mail. Die sagen dir dann was in welcher Form geht und wo du was beantragen musst, wenn du was beantragen musst ;)

Kostet nix, geht fix und du bist auf der sicheren Seite.

the machine one

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5

Dienstag, 21. Juli 2015, 23:36

Frag mal die Jungs hier : www.gasgunempire.de
Die Tragen originale Kampfanzüge jedes Wochenende als Battle Reenactment.

Aber um auch mal Wiki zu zitieren: "Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d.h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277)."
Solange ihr also gegenüber Nichteingeweihten nicht den Eindruck eines "echten" Soldaten macht ist alles paletti. Sprich er darf außerhalb des Sets keinen Tatigkeiten nachgehen oder den Anschein erwecken er wäre aktiver Soldat.
Dazu zählt auch der "Soldaten-Rabatt" bei McDonals :P
Wobei die Frage nach der Zeitepoche der Uniform nicht ganz unwichtig ist. Eine Soldatenuniform der Preußischen Armee schließt einen Hoheitlichen Auftrag aus ;)
Ansonsten "Kunst darf alles!"

6

Mittwoch, 22. Juli 2015, 01:32

hmmmmm ehrlich gesagt hört sich das alles gut und schlüssig an :)

würde am liebsten sofort anfangen zu drehen :D


hat den jemand schon praktische Erfahrungen gemacht? Quasi beim Dreh Uniformen angehabt... ?!

Oder noch besser, hat jemand versucht bei der Polizei/Ordnungsamt etc. eine Genehmigung reinzuholen. Wie ist das dann abgelaufen?
Wäre ja interessant wenn ich nicht ganz blauäugig in so was einlaufe.

the machine one

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7

Mittwoch, 22. Juli 2015, 12:40

Wie andere hier schon gesagt haben: Ruf in der nächsten Polizeidienststelle an.
Wir können dir hier keine Rechtssicherheit geben.

8

Mittwoch, 22. Juli 2015, 12:45

yep! wird auf jeden Fall gemacht.

Interessant wären dann noch Erfahrungen wie es bei anderen so ablief.

Marcus Gräfe

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9

Mittwoch, 22. Juli 2015, 17:50

Nur kann die natürlich nicht über das StGB hinaus irgendwelche Erlaubnisse geben.

So komisch es klingt: Offensichtlich schon. Ich meine, wenn dem nicht so wäre, gäbe es fast keinen Film in Deutschland, oder? ;) Uniformen, Waffen, Hakenkreuze, alles "normal" in TV und Kino.

hat den jemand schon praktische Erfahrungen gemacht? Quasi beim Dreh Uniformen angehabt... ?!

Ich habe mal einen Stargate-Film gedreht, bei dem tagelang 4-8 Personen in Bundeswehruniformen am Set rumliefen. Ohne explizite Erlaubnis, aber es gab keine Probleme. Der Film ist von 2008.

Nachtrag: Außerdem habe ich einen Film gedreht, bei dem jemand eine Polizeiuniform anhatte (von Kopf bis Fuß originalgetreu). Der hat diese Kostüme verliehen und war auch selbst Schauspieler. Laut seiner Aussage völlig legal, dank Sondererlaubnis, aber er durfte die Uniformen nicht ohne seine Aufsicht verleihen.

rick

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10

Mittwoch, 22. Juli 2015, 18:04

So komisch es klingt: Offensichtlich schon. Ich meine, wenn dem nicht so wäre, gäbe es fast keinen Film in Deutschland, oder? ;) Uniformen, Waffen, Hakenkreuze, alles "normal" in TV und Kino.

Da muß man unterscheiden, im Waffengesetz sind explizit Ausnahmen festgelegt, in dem Fall ist eine Genehmigung möglich. Bei NS Symbolen gibt es ebenfalls Ausnahmereglungen, wann diese gezeigt werden dürfen.

Der §132a sieht allerdings in der Tat keine Ausnahmen vor. Da wäre eine Genehmigung der Exekutive eine nicht zulässige Änderung des Gesetzes. Ich denke das wird eher auf die Bestättigung hinauslaufen, das es zu keiner Strafverfolgung kommt, da der zitierte Ergänzungstext ja klar den Sinn und Zweck von §132/§132a erklärt und wenn ausgeschlossen werden kann, das es zu Verwechslungen mit echten Uniformträgern kommt, dann sollte kein Interesse an der Strafverfolgung bestehen. Natürlich ist das nicht viel mehr als orakeln.

Marcus Gräfe

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11

Mittwoch, 22. Juli 2015, 18:13

Hmm... Guter Einwand. Vielleicht gibt es in einem völlig anderen Paragraphen oder sogar Gesetz die Ausnahme?

12

Mittwoch, 22. Juli 2015, 18:14

@marcus

Dann frag doch mal den Schauspielpolizisten wo er seine Genehmigung her hat :-)

Marcus Gräfe

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13

Mittwoch, 22. Juli 2015, 18:36

Ich habe hier einen interessanten Forumbeitrag zum Thema gefunden: http://www.militarypolice.de/forum/index.php?topic=775.0

Besonders das letzte Posting ist interessant.

Letztendlich geht es bei dem Gesetz doch nur darum, dass man niemanden täuscht. Wenn ich irgendwo, wo keine Passanten sind, einen Film drehe und alle Uniformen tragen, so verstößt das in meinen Augen nicht gegen die Intention des Gesetzes. Trotzdem ist das Gesetz eindeutig: Es ist verboten. ;)

rick

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14

Mittwoch, 22. Juli 2015, 18:43

so verstößt das in meinen Augen nicht gegen die Intention des Gesetzes. Trotzdem ist das Gesetz eindeutig: Es ist verboten

Richtig so sehe ich das auch, nur kann es dann auch keine Genehmigung sehen, wenn diese als Ausnahmereglung nicht vorgesehen ist.
Was den Polizistenschauspieler angeht, so kann er eine Genehmigung für den Verleih haben, dies berührt aber nicht §132a Tragen von Uniformen in der Öffentlichkeit. Man denke daran das der Verkauf unterschiedlichster Uniformen gar nicht verboten ist.

15

Mittwoch, 22. Juli 2015, 21:55

So kommen wir hier nicht weiter :P das ist doch alles nur hörensagen und vermutungen... :(

gibt es den keine der so einen Fall in seinem Kurzfilm hatte? Mal originale Uniform. Zu wem ist er dann konkret gegangen und hat sich ne Genehmigung geholt`?

Anfrage bei unserer Polizeidienststelle läuft noch. bisher keine Antwort.

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16

Donnerstag, 23. Juli 2015, 07:33

Ich habe das so gemacht:

4 Monate bevor die Drehartbeiten anstanden eine Mail an das zuständige Ordnungsamt. Drehort war kein privat Grundstück.
Die wollten wissen worum es im Film geht, wieviele Personen beteiligt sind, welche Waffen, welche Uniformen, wieviele Fahrzeuge. Das habe ich denen dann geschrieben.
Anschließend haben die sich um den Rest gekümmert. Beim Dreh anwesend sollte dann ein Polizist und einer vom Ordnungsamt anwesend sein, und der Drehort mit Flatterband abgesperrt werden. Personal von der Polizei und Ordnungsamt hätte nichts gekostet.
Der Dreh kam an dem Drehort aber nicht zustande da ich die Genehmigung von einer anderen Behörde nicht bekommen habe, die Umweltbehörde hatte etwas dagegen das Gebiet mit 2 PKWs zu befahren, obwohl da jeden Tag Traktoren und anderes Gerät rumfährt. Naja, egal.

Dann wurde der Dreh auf ein Privat Grundstück verlegt, da war die einzige Auflage, Gebiet mit Flatterband absperren, Hinweisschild "Dreharbeiten von bis". Da gab es keine weiteren Probleme, gedreht wurde über 2 Wochen am Stück.

17

Donnerstag, 23. Juli 2015, 12:44

Das ist wirklich gut zu wissen, da ein Kumpel von mir momentan mit dem gleichen Problem da steht und sich Gedanken machen muss..

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