Da ja das führen von Taschenmessern allgmein verboten ist, bei welcher Behörde müsste ich das melden?
Das Führen ist nicht verboten, ich wurde damit bei einem Gerichtstermin sogar mal an der Sicherheitsschleuse durchgewunken, obwohl ich den Beamten extra gefragt habe, ob er es aufbewahren will bis ich wieder rausgehe.
Natürlich sollte man Messer nicht gegen Menschen oder Tiere einsetzen
Darum kann eine Meldung bei den Behörden sinnvoll sein. Ich würde mich da ans Ordnungsamt wenden, kann aber kommunal unterschiedlich sein. Ansonsten dürft ihr auf Privatgelände tun, was ihr wollt. Ein "Filmaufnahme"-Schild bewahrt euch vielleicht vor einem SEK-Einsatz, und wenn ihr es richtig richtig machen wollt, sorgt doch bitte auch für den passenden Erste-Hilfe-Koffer.