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cemotion

unregistriert

1

Mittwoch, 11. Mai 2005, 17:05

festival filmen - rechte???

hallo zusammen,

ich habe da mal eine kleine frage zu thema filmrecht. ich möchte demnächst eine veranstaltung filmen (ein musikfestival) und davon eine dvd erstellen, die dann auch an ausgewählte besucher verkauft werden soll.
mit dem veranstalter ist alles geklärt. aber: wie ist das mit zuschauern und künstlern - inwiefern darf ich sie filmen ohne rechtliche probleme zu bekommen? gibt es evtl. eine zeit (z.B. 30s) die keine schwierigkeiten macht? da mehrere bands und schauspieler auftreten wäre es schwierig jeden zu fragen und jeden am verkauf zu beteiligen wird wahrscheinlich nicht funktionieren...
ich hoffe, es hat schonmal jemand erfahrungen mit so etwas gemacht. wenn es da nicht irgendeinen ausweg gäbe wären dvds von solchen veranstaltungen wohl nicht möglich...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cemotion« (11. Mai 2005, 17:05)


2

Mittwoch, 11. Mai 2005, 17:47

Zur Aufnahme von den Künstlern:
Also wenn die DVDs verkauft werden sollen, wäre ich da seeeehr vorsichtig... Ohne die "Einverständniserklärungen" der Künstler würde ich die DVDs nicht verkaufen, da du keinerlei Rechte an den Liedern hast und (wie aktuelle Fälle zeigen) manchen Interpreten schon Sekunden eines Lieds genügen, um dich zu verklagen... Natürlich kommtes auch auf die Künstler an, die spielen... Ne kleine Band von nebenan wird da schon keinen Stress machen ;)

Mit den Zuschauern sollte das kein Problem sein:
"Wenn Bildnisse von identifizierbaren Menschen aufgenommen und "öffentlich zur Schau gestellt werden", dann ist in Deutschland derzeit das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" (KunstUrhG) maßgeblich. Danach ist die Verbreitung von Bildern unzulässig. Ausnahmen gelten, wenn eine Einwilligung der betreffenden Person vorliegt oder die Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft erscheint. Weiterhin ist eine Veröffentlichung möglich, wenn Personen auf Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen oder an ihrer Darstellung "ein höheres Interesse der Kunst" festgestellt werden kann. Im Zusammenhang mit Versammlungen dürfen Menschen allerdings nicht gezeigt werden, wenn sie als Einzelpersonen erscheinen. Sie müssen als allgemeines Mitglied einer Gruppe erscheinen." (http://www.datenschutzzentrum.de/faq/video.htm)

cemotion

unregistriert

3

Mittwoch, 11. Mai 2005, 17:52

also: die werke um die es geht sind eher älter und "haben keine recht mehr" - es geht zum teil um opern und so'n zeug. also das thema urheberrecht an sich (am werk) ist nicht das problem... da es aber ein allgemeiner mitschnit werden soll und dementsprechend auch mehrere aufführungen (verschiedene) gefilmt werden sollen würde es mit sicherheit den rahmen sprengen jeden zu fragen...

ich dachte, es gibt da vielleicht das berühmte "hintertürchen"...

4

Dienstag, 17. Mai 2005, 21:13

ich glaube, solche sachen verlieren erst 70jahre nach dem tod des künstlers ihr recht... es sei denn, jemand hat die rehcte gekauft... und du kannst sicher sein, der veranstalter hat sich die rechte gekauft... dass solltest du, wenn üerhaupt, mit dem klären...

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