Du solltest zumindest einen Brief (per Einschreiben) schicken, in dem Du eine Frist setzt, zu der der Betrag entrichtet sein muss (sprich auf deinem Konto).
Welche Frist Du dabei setzt, ist nicht rechtlich bindend festgelegt, eine Woche sollte es aber schon sein.
Verstreicht die Frist fruchtlos, befindet sich Dein Schuldner definitiv im Zahlungverzug (wo er sich wahrscheinlich auch jetzt schon befindet, nur musst Du das ja auch nachweisen können) und Du kannst das gerichtliche Mahnverfahren starten.
Hast Du ihm aber bereits eine korrekte Rechnung gestellt, und sind seit dem mehr als 30 Tage vergangen, kannst Du eigentlich auch gleich das Mahnverfahren starten, ohne weitere Mitteilung an den Kunden. Voraussetzung: Deine Leistung ist unstrittig und nachweisbar erbracht.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »nino_zuunami« (26. August 2016, 11:26)