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fantasmo

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Freitag, 26. August 2016, 11:04

Mahnverfahren ohne Zahlungserinnerung?

Um ein gerichtliches mahnverfahren einzuleiten, muss man dazu nachweisen dass man vorher selbst paarmal per Post gemahnt hat?

Ich hätte einen Fall da hab ich mehrere Monate nur telefonisch/mündlich erinnert. MUSS ich jetzt erst nochmal Briefe schicken oder kann ich gleich das gerichtl. Verfahren starten?

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (26. August 2016, 20:21)


nino_zuunami

was ist, ist.

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Freitag, 26. August 2016, 11:19

Du solltest zumindest einen Brief (per Einschreiben) schicken, in dem Du eine Frist setzt, zu der der Betrag entrichtet sein muss (sprich auf deinem Konto).
Welche Frist Du dabei setzt, ist nicht rechtlich bindend festgelegt, eine Woche sollte es aber schon sein.

Verstreicht die Frist fruchtlos, befindet sich Dein Schuldner definitiv im Zahlungverzug (wo er sich wahrscheinlich auch jetzt schon befindet, nur musst Du das ja auch nachweisen können) und Du kannst das gerichtliche Mahnverfahren starten.

Hast Du ihm aber bereits eine korrekte Rechnung gestellt, und sind seit dem mehr als 30 Tage vergangen, kannst Du eigentlich auch gleich das Mahnverfahren starten, ohne weitere Mitteilung an den Kunden. Voraussetzung: Deine Leistung ist unstrittig und nachweisbar erbracht.
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »nino_zuunami« (26. August 2016, 11:26)


fantasmo

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Freitag, 26. August 2016, 12:04

Vielen Dank!
Hab die Rechnung als PDF per Mail geschickt sogar zweimal...reicht diese Zustellungsart?

Ansonsten:Für den Erinnerungs-Brief, reicht Einwurfeinschreiben ioder Ubergabeeinschreiben?

joey23

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Freitag, 26. August 2016, 20:03

Übergabeeinschreiben mit Rückschein. Sonst hast du ja nichts zum Beweisen. Erfahrungsgemäß macht auch das bereits recht ordentlich Eindruck beim Kunden.
Nordisch bei Nature!

Marcus Gräfe

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Freitag, 26. August 2016, 20:21

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