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fantasmo

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Donnerstag, 25. August 2016, 15:46

Freiberufler...Einzelunternehmen...juristische Person?

Hallo,

wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe (Mediengestaltung) und Umsatzsteuerpflichtig bin...bin ich dann eine juristische Person? Ich bin doch ein Einzelunternehmen/Einzelunternehmer oder?!

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (26. August 2016, 20:23)


nino_zuunami

was ist, ist.

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Donnerstag, 25. August 2016, 16:26

Reicht es Dir nicht, einfach eine Person zu sein?

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, sozusagen ein Mensch.
Juristische Personen sind.... Ach, lies doch doch einfach selber nach ;-) :

http://www.steuerazubi.com/juristische-personen
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


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fantasmo

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Donnerstag, 25. August 2016, 17:15

Ja ich bin gern ich.

...hab schon einiges gelesen, aber das machte es mir nicht exakt deutlich.

...PS: Aber ich bin dann keine Privatperson gell? (Benötige die Unterscheidung "juristisch" und "privat")

pikk

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Donnerstag, 25. August 2016, 20:36

Ist ganz einfach. Juristische Personen sind (Kapital)Gesellschaften. Du bist keine Gesellschaft, also = natürliche Person. Und wichtig ist das in erster Linie, weil du dich somit selbst vertrittst und nicht ein juristisches Konstrukt als "Schutzschild" vor dir hast, falls du fürchterlich Mist baust. Da gibts natürlich noch mehr zu zu sagen, aber ich schätze mal, ungefähr das wolltest du wissen. :)

P.S.: Umsatzsteuer und Bilanzierungspflicht haben damit nicht direkt was zu tun.

nino_zuunami

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Freitag, 26. August 2016, 09:32

Du kannst (musst aber nicht) unterscheiden zwischen deinen privaten und geschäftlichen Finanzgeschichten. Z.B.: wäre es schon sinnvoll, ein privates und ein geschäftliches Konto zu führen, das kann Dir die Buchhaltung erleichtern.
Aber Du kannst genauso gut auch alles über ein Konto laufen lassen und musst dann nur die privaten Sachen aus der Kontoführung für die Steuererklärung rausrechnen.

Was Dein Tun, Deine Haftung und Dein Handeln betrifft, gibt es juristisch nichts zu unterscheiden zwischen geschäftlich und privat, nur dass Du für Dein geschäftliches Handeln irgendwem eine Rechnung stellst, die Du später in Deiner Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt ausweist ---> Buchhaltung.

Ansonsten bist Du geschäftlich wie privat eine ganz normale natürliche Person. Es sei denn, Du entschließt Dich dazu, eine UG(haftungsbeschränkt) zu gründen, in der Du dann als Geschäftsführer angestellt sein würdest. Kann Vor- aber auch Nachteile haben, aber das führt hier jetzt zu weit....
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fantasmo

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Samstag, 3. September 2016, 09:59

Ok, danke...brauchte das für was markenrechtliches.

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