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fantasmo

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Dienstag, 12. Januar 2016, 12:49

AGB nur auf Webseite oder als PDF mitschicken

Ich habe verschiedene Fragen zum Thema AGB:

1. MUSS man sie auch auf der Webseite veröffentlichen?
2. MUSS man sie ausdrücklich mit als PDF dem Kunden mit dem Angebot schicken?
3. Sind sie überhaupt wirksam wenn sie NUR auf der Webseite stehen und man im Angebot schreibt "Siehe unsere AGB"?

Zwar hab ich nix zu verheimlichen, aber meine Theorie ist, sobald man dem Kunden die ausführlichen AGB direkt im Angebot mitschickt reagiert er zögerlicher. Auf der WEBSEITE kann er sie natürlich auch jederzeit einsehen, aber diese Mühe machen sich scheinbar viele nicht und sind dann auch eher "vertragsabschlussfreudiger".

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (12. Januar 2016, 19:14)


joey23

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Dienstag, 12. Januar 2016, 12:53

Da würde ich mich, um tatsächlich sicher zu sein, lieber bei einem entsprechenden Anwalt schlau fragen. Das kostet auch nicht die Welt, dafür hast du aber eine rechtsverbindliche Auskunft. Alles was dir hier gesagt wird, hilft dir letztlich nicht weiter.
Nordisch bei Nature!

nino_zuunami

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Dienstag, 12. Januar 2016, 12:54

Mal eine Gegenfrage: Wozu brauchst Du denn AGB?
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Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

fantasmo

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4

Dienstag, 12. Januar 2016, 13:06

Mh muss ich mal schauen, hoffe das kostet für so ne Frage nicht gleich 300 Euro.

AGB...um manche Punkte/Regelungen nochmal ganz ausdrücklich zu benennen, damits im Fall der Fälle nicht heißt "Das hab ich nicht gewusst" (selbst wenn es ein Sachverhalt wäre wo ich juristisch Recht hätte. Einfach damits keine Enttäuschungen gibt). Z.b. auch Nutzungsrechtebenennung...immer öfter kommen Kunden "ich will aber alle Rechte", weil sies bei anderen gelesen haben, aber die schnallen nicht, dass auch die anderen "alle Rechte" nicht einfach inklusive geben, sondern im KLeingedruckten einschränken. Sowas kann man nicht offen in Werbetexten schreiben, aber in den AGB benennen will ich es schon.

Bajuware

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Dienstag, 12. Januar 2016, 16:15

Da ich aus dem Medienbereich komme, würde ich Dir dazu gerne meine persönliche Meinung schreiben, diese ist aber nicht Rechtswirksam, da ich beruflich kein Anwalt bin!

Ich habe mir ganz serioses Briefpapier oder nenne es auch Rechnungspapier gemacht und die AGBs auf der Rückseite aufdrucken lassen. Somit ist es bei Angeboten, Rechnungen etc. immer anbei und damit ist der Käse auch schon gebissen. Begründung ist relativ simpel! Als Kaufmann bringst Du ja die Ware zu Deinen Bedingungen an den Mann / Frau und dies ist somit sind die AGBs stets der Rahmen der Geschäftsbeziehung. Sendest Du diese nicht mit, könnte der Käufer seine Geschäftsgebaren zu Grunde legen und das glaube ich möchtest Du nicht!

Ein Anwalt kann Dir dazu natürlich näheres sagen, was nur für den Ratschlag so um die 100 Euro kosten sollte, oftmals bekommst Du auch telefonisch einfach ein ja oder nein entgegen geschmissen für ein Dankeschön ... dass liegt aber daran, ob Du einen Anwalt Deines Vertrauens kennst oder wie schmeichelhaft Du in einem Gespräch bist ;). Das Erstellen von AGBs auf Dich bzw. Deine Firma mit der nötigen Rechtssicherheit solltest Du ab 500 Euro bekommen, das richtet sich aber je nach Aufwand und Deines Verhandluingsgeschickes!

Briefpapier oder die sogenannte Geschäftsausstattung bekommst Du entweder alleine hin und über eine Onlinedruckerei kostengünstig in großen Auflagen, oder Du wendest Dich an einen Werbefuzzi Deiner Wahl. Solche Leute wie ich verlangen für sowas in entsprechend guter Qualität von 500 Euro aufwärts, was sich aber dann auch wieder nach dem Aufwand rechnet und ohne Druck ist!

Auf die Website solltest Du grundsätzlich die AGBs veröffentlichen, es schadet nicht und wenn ich es jetzt genau wüßte, möchte ich fast behaupten, das es sogar notwendig ist!

Gruß Andy

rick

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Dienstag, 12. Januar 2016, 17:23

Ich habe mir ganz serioses Briefpapier oder nenne es auch Rechnungspapier gemacht und die AGBs auf der Rückseite aufdrucken lassen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen die AGB auch auf die Website und VOR Vertragsabschluß muß auf die AGB hingewiesen werden (keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung) -> http://www.finanztip.de/agb-einbeziehung/

Bajuware

unregistriert

7

Dienstag, 12. Januar 2016, 18:31

Um auf der sicheren Seite zu sein, müssen die AGB auch auf die Website und VOR Vertragsabschluß muß auf die AGB hingewiesen werden (keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung) -> http://www.finanztip.de/agb-einbeziehung/
Das habe ich jetzt als selbstverständlich erachtet. Ganz klar: "Es gelten unsere (umseitig aufgeführten) AGBs. Ich setze sowas immer voraus, wenn sich Menschen selbstständig machen, sorry!

Gruß Andy

nino_zuunami

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8

Mittwoch, 13. Januar 2016, 10:45

Ich möchte da gerne noch zu Bedenken geben, dass, wenn man sich die AGBs nicht durch einen Anwalt erstellen lässt (mit entsprechender Regelung, dass der Anwalt auch für Fehler haftet), dass ein rechtlicher Fehler in diesen AGBs zu teuren Abmahnungen führen kann.

Wenn man hauptsächlich für Privatleute arbeitet, sind die allermeisten AGBs ohnehin unwirksam, da hier das BGB klar Vorrang hat und sowieso alles regelt.

Bei B2B können solche AGBs sicherlich sinnvoll sein.
Allerdings mache ich mir diese Mühe gar nicht erst: Ich regele im Angebot und im persönlichen Gespräch, was im Auftrag drin sein soll und Nutzungs-Rechte gebe ich ohnehin immer komplett an den Kunden ab - alles andere wäre mir im Alltagsleben viel zu kompliziert....
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Bajuware

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Mittwoch, 13. Januar 2016, 12:23

Naja, wenn Du immer alle Rechte abgibst, dann besteht die größte Gefahr darin, das der Kunde es vielleicht zum Negativen verändert und vielleicht spricht sich das dann rum und die Auswirkungen bekommste dann zu spüren, weil Du hast ja dann den "Mist" letztendlich verbockt. Bei Firmen mag das ja mal noch gehen, aber bei Privatkunden gruselt es mich jedesmal, besonders wenn es dann heißt mein Sohn (austauschbar nach belieben: Neffe etc.) kann das auch.

Natürlich hast Du Recht, das die AGBs ein Anwalt machen sollte, aber ich kenne nicht einen Anwalt, der dafür in die Haftung geht, zumal er mit dem Produkt was Du letztendlich machst, ja gleich Null zu tun hat. Im Klartext: Die Vorgaben für die AGBs liefert der Selbstständige grundsätzlich selber, der Anwalt prüft diese dann auf eine rechtssichere Formulierung (eben ob die Vorstellungen Gesetzeskonform sind) und daraus ergibt sich dann der AGB Text und den liefert man einfach ständig mit, egal ob als PDF, in gedruckter Form oder was auch immer. Die AGBs müssen auch in den Geschäftsräumen aushängen und für die Kundschaft ersichtlich sein, soviel ich weiß, aber das erfährt man ganz rechtssicher beim Anwalt!

Gruß Andy

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