Hallo,
Sie haben sich hier mit verschiedenen Bedenken gegen mein Interesse geäußert, eine solche "Liste" bzw. ein Verzeichnis zu bearbeiten und den hier Anwesenden zur Verfügung zu stellen.
Hierzu stelle ich fest:
1. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass der „Chef“ eines solchen „Teams“ als allgemein oder rechtlicher Verantwortlicher angegeben werden muss.
2. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass die Angabe Personenbezogener Daten oder deren Verarbeitung, sowie die Angabe etwaiger anderer Daten oder der Zustimmung zu deren Weiterverarbeitung eine Pflicht ist, alles ist von Ihrer Seite aus auf freiwilliger Basis erfolgt.
3. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass ich mit der Aussage „veröffentlicht“ meine, dass eine solche Liste jederzeit jedermann öffentlich einsehen, downloaden oder verwenden kann/darf.
4. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass ich dieses Verzeichnis zu irgendeinem kommerziellen Zweck erstelle, verarbeite oder weitergebe an Dritte.
5. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass Teams auch ohne ihre ausdrückliche Erlaubnis bzw. ohne ihren Wunsch in diese Liste aufgenommen werden – von daher ergibt sich, dass sämtliche Bitten, man möchte in dieser Liste nicht aufgeführt werden, nicht von Nöten sind.
6. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass ich die „Teams“ vor der Bereitstellung bzw. etwaigen Weiterverarbeitung nicht darüber informiere bzw. um die dementsprechende Erlaubnis bitte.
7. ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass ich mich bei der Verarbeitung Ihrer Daten nicht an die allgemein geltenden Richtlinien des Datenschutzes halte, ich habe zu keiner Zeit versucht, solche Bestimmungen zu umgehen oder Ihre Daten zu irgendeinem kommerziellen Zweck zu verarbeiten oder zu speichern.
8. Sie haben der Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten zugestimmt unter der Bedingung, dass ich Sie über jegliche Veränderung, Verarbeitung, Weitergabe oder Bereitstellung informieren und nicht gegen Ihren ausdrücklichen Willen handeln werde.
Hierzu möchte ich ebenfalls anmerken,
dass ich momentan eine Ausbildung mit „Doppelqualifikation“ (Fachhochschulreife) im Öffentlichen Dienst absolviere und mir daher die allgemeinen Datenschutzbestimmungen des BDSG (IuKDG, TDG, TDDSG) bekannt sind, da diese (leider) Bestandteil meines Stundenplanes der Berufsfachschule sind. Um Sie nicht zu beunruhigen sollte ich Sie vielleicht darüber hinaus in Kenntnis setzen, dass ich die Arbeit zu diesem Themengebiet mit einem „sehr gut“ abgeschlossen habe (<= Streber).
Von daher hoffe ich, dass ich Ihre Bedenken beseitigen konnte und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen,
Christian Hiss
PS Hoffe Problem ist geklärt, ich würde nie etwas machen was ihr nicht wollt.