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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »G2D« (12. August 2008, 14:48)
PS: Achja wäre cool wenns ma so ne eigene Rechteecke für solche Themen gäbe
schau mal auf frag-einen-anwalt.de dort gibt es eine medien ecke, ob dort auch richtige medienanwälte sind weiß ich nicht, aber sicher welche die deine Frage kompetent beantworten können. kostet aber ca. 30 Euro gebühren, sind aber für eine rechtlich sichere frage nichts großes.Ja klar war eher sowas gemeint wie nen erfahrungsaustausch, dass man vor einem Dreh der auf kommerzieller Basis läuft letztendlich einen Anwalt befragt ist doch zumindest meines erachtens nach klar
Wie gesagt sind halt mal Fragen die mich interessieren...
Die Zurschaustellung von Medien, an denen man keine Nutzungsrechte besitzt, ist lediglich im Rahmen eines Filmzitates erlaubt. Sprich es muss eine Dokumentarische Herangehensweise an eine Sache gegeben sein, in der das Medienzitat die Aussage bekräftigt. Auch darf das Auftreten des fremden Mediums in Form und Länge nicht übertrieben werden. Was übertrieben ist und was nicht, das entscheidet im Zweifel ein Gericht.(Alle fragen beziehen sich auf eine kommerzielle Nutzung)
1. Wie sieht es eigentlich mit Ausschnitten aus Videospielen aus? Die Rechte an Texturen und Engine usw. liegen ja klar beim Urheber, darf man aber trotzdem Ausschnitte daraus benutzen bzw. in einem Film zeigen??? Als Beispiel ein Junge sitzt am Computer und spielt ein Videospiel einer größeren Marke und man sieht zufällig was er auf dem Bildschirm spielt???? Habe nämlich schon häufig Filme gesehen, in denen Spiele drin vorkamen die meines Wissens nach nicht so auf dem Markt existieren...
Urheber bleibt Urheber und solange du keine Nutzungsrechte am Gesamtwerk hast - s.o.!Zitat
2. Wie verhält sich das Ganze wenn man die Texturen verändert (auf der
Filmrechtlichen Seite, klar dass hier ein Verstoß gegen die Rechte des
Urhebers vorliegt, da der Quellcode manipuliert worden ist... natürlich
bei nicht open-source Spielen)
Dinge und Gegenstände des alltäglichen Gebrauchs können ohne Einwilligung des Rechteinhabers genutzt wird, solange keine exzessive Darstellung gegeben ist. Was eine exzessive Darstellung ist, das entscheidet im Zweifel ein Gericht, wohlgemerkt wie oben auch, NACHDEM du für gegen die Zurschaustellung eine einstweilige Verfügung reingedrückt bekommen hast. Willst du dich also in deinem Film 25min über die Vor und Nachteile eines BMWs unterhalten, dann frag lieber vorher bei BMW nach. Wenn es jedoch darum geht ein Zimmer mit Filmpostern zuzukleistern um zu zeigen, dass jemand Filmfan ist, dann ist das meines Erachtens nach okay.Zitat
3. WIe sieht das bei Postern und Kleidung aus, was darf gezeigt werden???