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nino_zuunami

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Donnerstag, 31. Oktober 2019, 09:41

Drehtag fällt aus - was kann ich berechnen?

Ich bin grad am Überlegen, was ich einem Kunden in Rechnung stellen kann, der einen vereinbarten Drehtag absagen musste.

Kurz die facts:

Aufrag inkl. Schnitt: € 1.200,- (roundabout € 800,- für Dreh und € 400,- für Schnitt)
Davon geht ab die Kameramiete: € 135,-
Und meine bisherigen Fahrtkosten: € 75,-

Jetzt ruft mich der Kunde an und sagt, sein Schauspieler kommt nicht.... Dreh geplatzt.

Was sollte ich nun für meine Zeit ansagen, die ich hier quasi zuhause herumsitze und nicht wirklich sinnvoll nutzen kann? Der Tag war ja für den Dreh eingeplant....

Was meint ihr? Wenn ich 400,- für´s rumsitzen ansetze, ist das nicht übertrieben, oder?

Ach ja: Eventuell wird der Tag nachgeholt, und ich will den Kunden natürlich auch behalten....
"Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)


Nino Zuunami: Musikvideo drehen lassen in Berlin

ToXic pictures

TeeTrinker

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Donnerstag, 31. Oktober 2019, 10:56

Schwierige Sache - denn letztlich hängt das meiner Meinung nach davon ab, was im Vorfeld verhandelt wurde. Bei mir steht in jedem Angebot das ich stelle eine Klausel drin, die besagt, dass ab 7 Tage vor Dreh / Shooting, dem Kunden gestaffelt Kosten entstehen, wenn er absagt. 1 Tag vorher wäre bei mir laut Absprache dann ein Drehausfall der 100% der Angebotssumme bedeutet. Das kann ich aber nur machen, wenn ich das vorher verhandelt habe, heißt, wenn der Kunde das auch weiß. Ansonsten ist ein Drehausfall grundlegend erstmal dein Pech, denn du wirst ja für die Arbeitsleistung bezahlt die du erbracht hast. Hinzu kommt, dass es ja offensichtlich ein verschobener Dreh ist, heißt für den Kunden wird es nicht nachvollziehbar sein, warum du für einen solchen Tag Geld verlangst.

Ich würde an deiner Stelle - sofern nichts verhandelt wurde - mit dem Kunden in Kontakt treten, würde erst einmal die Lage sondieren, checken, wohin und ob verschoben wird und dann würde ich die Situation schildern, dass ein so kurzfristiger Drehausfall für dich letztlich einen wirtschaftlichen Schaden bedeutet, den du gern in einem gewissen Umfang ausgeglichen haben willst. Wie der Kunde darauf reagiert musst du abwarten. Für die Zukunft aber solche Sachen im Vorfeld klären, denn das erspart enorm viel Stress.

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L Lawliet

Telliminator

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Donnerstag, 31. Oktober 2019, 11:21

Hi,

musst Du von den Einnahmen Deinen Lebensunterhalt bestreiten? Dann fehlt Dir ja Dein Lohn. Den Ausfall solltest Du nicht unterschätzen, Du brauchst ja was zum Essen und um Deine Miete und Co. zahlen zu können.

Du schreibst Du hast Kosten und warst für den Tag vorbereitet, z.B. die Miete für die Kamera, die würde ich kassieren. Deine Arbeitszeit fällt zwar weg, aber Du hast Dir für den Termin des Drehs bestimmt bei anderen Projekte absagen müssen. Die Kamera hast Du ja bestimmt schon da, also die Miete dafür würde ich zumindest in Teilen abrechnen, ggf. lässt sich das später bei der Endabrechnung irgendwie mit dem Kunden verrechnen, wenn Du den Kunden nicht verärgern willst. Insgesamt ist es ja nur ein kleiner Auftrag und wohl möglich sind 400 Euro oben drauf für den Kunden extrem schmerzlich, wenn Du nur die Kameramiete in Rechnung stellst für den ausgefallen Tag statt den ganzen Tag Deines Einsatzes der dir Flöten geht.

Ist immer eine schwierige Sache sowas, vor allem wenn Du für den Auftrag im Vorfeld eine pauschale Summe aufgerufen hast mit der der Kunde rechnet. Für solche Fälle müsstest Du wirklich im Vorfeld im Vertrag eine Klausel einsetzen, dass für unvorhergesehene Ausfälle diverse Kosten, die entstanden sind trotzdem in Rechnung gestellt werden. Wie sähe es denn eigentlich aus, wenn Du selbst aus einen Grund den Termin nicht einhalten könntest? Würdest Du dann dem Kunden was erlassen oder zahlen?

Grüße
Telli
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JoeQuarantaine

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Donnerstag, 31. Oktober 2019, 13:21

Erst sollst du ihm sagen, dass du davon ausgeht, dass die Zeit noch reicht für ihm eine andere Schauspieler zu finden. Wenn dies sein Verantwortung ist, muss er auf diese Ausfall vorbereitet sein. Er soll erst kämpfen und alles davon tun, sein Dreh zu retten, um Geld zu sparen. Du kanns ihm da auch deine Hilfe anbieten. Kann auch passieren, dass du plötzlich spürst, dass das Ausfall, auf seine Initiativ entstand.

nino_zuunami

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Freitag, 1. November 2019, 09:57

Ich danke Euch für eure Tipps. Davon werde ich beim nächsten mal einige beherzigen....
Diesmal hat wider Erwarten noch alles geklappt :-)
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truppi

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Samstag, 2. November 2019, 06:25

Hi,

also im B2B Geschäft kommt es immer auf den Vertrag an. Sofern du es vorher nicht fixiert hast, hast du das gleiche Problem wie jeder Handwerker. Was soll dieser machen wenn die Baustelle noch nicht fertig ist, der Kunde wird dir den Auftrag entziehen wenn du Standby gebühren berechnest. Es muss also voher schon im Tagespreis eingeplant sein.

Wo wir beim Thema "Tagespreis" sind, ich kenne es von Cuttern, diese fixieren auch die Anzahl von Revisionen.

Selon Fischer

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Samstag, 2. November 2019, 08:45

diese fixieren auch die Anzahl von Revisionen.

Mach ich auch so, weil das für alle Beteiligten häufig dazu führt, fokussierter zu arbeiten. Ausnahme sind Projekte, in denen auch mal Dinge aus- und herumprobiert werden.

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