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1

Dienstag, 7. Februar 2012, 17:10

CLOWNSTROPHOBIE (99Fire-Film-Award 2012)




Spielzeit:

1:55 Minute

Regie/Kamer/Schnitt: Hannes Mager
Drehbuch: Oliver Dziwis
Cast: Kerstin Kriebs, Oliver Dziwis, Bianka Cirotzki

Inhalt:
Ein Mann der nicht Lächeln kann wird von seinem eigenen Humor in den Warnsinn getrieben.
Ein Film der den Zuschauer zum Lächeln bringen soll!

Film:

joey23

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2

Dienstag, 7. Februar 2012, 17:20

Darf ich fragen, welche Musik ihr da verwendet habt?

Irgendetwas stimmt mit dem Bildseitenverhältnis nicht...
Nordisch bei Nature!

3

Dienstag, 7. Februar 2012, 17:33

Hi, wir haben die Hungarian Polka von Strauss für den Film verwendet. Was soll denn mit dem Bild nicht stimmen. Das ist 4:3

joey23

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4

Dienstag, 7. Februar 2012, 18:02

Ne, das ist 16zu9, dass ihr noch schmaler gequetscht habt.

Habt ihr das mit den Rechten bedacht, bei der Musik? Das Stück ist zwar älter, aber die CD-Produzenten haben an ihrer Aufnahme natürlich trotzdem ihre Rechte, so dass ihr das nicht einfach so benutzen könnt. Wenn müsst ihr es selbst aufzeichnen.
Nordisch bei Nature!

5

Mittwoch, 8. Februar 2012, 11:41

Es handelt sich bei dem Musikstück von Strauss um die Originalfassung. Das heißt es ist laut der Gema auch lizensfrei. Ich hab auch extra dort angerufen. Außerdem ist Strauss seit über 70 Jahren tot.
Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Teilnehmer dieses Jahr wieder lizensierte Musikstücke nehmen ohne darüber nach zu denken. Von daher mach ich mir da nicht so den Kopf. Es hat ja auch nicht jeder ein eigenes Tonstudio im Keller oder ein Orchester im Schrank um es mal grade neu auf zu nehmen.

Was deine Bildverhältnisse angehen ... ist doch völlig wurscht ob es jetzt ein gequetschtes 16:9 ist oder nicht. Selbst wenn es auf dem Kopf stehen würde, dann wäre es so beabsichtigt. Wir entsprechen nun mal nicht der Norm ;)

P.s. Ich dachte eigentlich ich würde eine Inhaltliche Kritik bekommen ?(

rick

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6

Mittwoch, 8. Februar 2012, 15:10

Die Originalfassung von Strauss... Gespielt von wem ? Dirigiert von wem ?

Zitat

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Teilnehmer dieses Jahr wieder lizensierte Musikstücke nehmen ohne darüber nach zu denken. Von daher mach ich mir da nicht so den Kopf.

Du möchtest sicherlich auch nicht, daß sich jemand Euer Werk "Clownstrophobie" "ausleiht" und beliebig verwertet und evtl. damit einen wie auch immer gearteten Erfolg verbucht.

Weitere Kritik auch zum Inhalt, sehe ich als nicht sinnvoll an, da Du bereits beim Seitenverhältniss sagst, daß es so beabsichtigt ist und ihr nicht der Norm entsprecht. Wenn ich nicht nach der Norm (was auch immer das ist) Kritik üben soll, wo nach denn dann ? Meine subjektive Meinung wird Dich nicht weiter bringen. Persönlich hasse ich Clowns zumindest in dem Punkt habt ihr das Generve Eures Clowns eindringlich dargestellt und der Einsatz des Hammers scheint mir als einziger Ausweg logisch und moralisch vertretbar. Zum Lachen hat es mich nicht gebracht.

Mr Dude

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7

Mittwoch, 8. Februar 2012, 17:23

Was deine Bildverhältnisse angehen ... ist doch völlig wurscht ob es jetzt ein gequetschtes 16:9 ist oder nicht.

Sieht halt einfach aus, als wäre beim rendern was schief geganen. Das Video bei YouTube ist kein 16:9, sondern eher 21:9 und halt völlig gequetscht - Sieht einfach schrecklich aus. Ihr hättet eher oben und unten was wegschneiden sollen, wenn ihr unbedingt 21:9 haben wolltet.

Die Musik ist natürlich etwas ungünstig, wegen des Urheberrechtsverstoßes, aber sie passt einfach super rein. Auch die Story fand ich Klasse. Hat mir sehr gefallen und ich hab einige Mal laut lachen müssen. Besonders als er den Schrank aufmacht. Von technischer Seite her ist noch viel Platz nach oben, beispielsweise beim Licht.

8

Donnerstag, 9. Februar 2012, 11:46

@rick: Ich weiß wirklich nicht, was ihr alle mit eurem Urheberverstoß habt. Ich habe mich persönnlich bei der GEMA beraten lassen. Wenn das nicht stimmen sollte, dann weiß ich wohl auch nicht. Aber sicherlich hast du mehr Fachkentnisse in dieser Hinsicht, als die GEMA. Davon bin ich überzeugt.

Zum Punkt Kritik. Ich möchte mich hier nicht rechtfertigen. Es störrt mich auch nicht, dass dir unser Film nicht gefallen hat. Das ist ja schließlich dein Geschmack und dein persönliches Recht. Was mich jedoch störrt, ist der Umgang mit Beiträgen. Wenn ich einen Film in einem Amateurfilmerfroum poste, dann hätte ich gerne eine Kritik über den Inhalt. Was habt ihr gut gemacht. Was kann man noch verbessern. Letztendlich interessiert mich jedoch der Film und dessen Aussage und nicht die Seitenverhältnisse bzw. das Filmformat. Ich denke nicht, dass dies ausschlaggebend bei der Entscheidung der Jury sein wird. Anspruchsvoll sollte der Film im übrigen auch gar nicht sein. Er sollte lediglich den Zuschauer zum Lächeln bzw. Lachen bringen.

@Mr Dude: Vielen Dank für dein Inhaltliches Feedback.

joey23

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9

Donnerstag, 9. Februar 2012, 12:11

Zitat

Wenn ich einen Film in einem Amateurfilmerfroum poste, dann hätte ich gerne eine Kritik über den Inhalt. Was habt ihr gut gemacht. Was kann man noch verbessern.


Genau das machen wir doch. Musik und Seitenverhältnis sind doch genauso Teil deines Films. Und da hast du 2 elementare Fehler gemacht. Denn ein gequetschtes Bild ist von dir ganz sicher nicht beabsichtigt gewesen. Falls doch, erklär mir den Sinn, ich verstehe ihn nicht.

Zum Rest kann ich nur sagen, dass er mich nicht sonderlich anspricht. Weder optisch noch erzählerisch. Aber so harte Kritik wollte ich eigentlich gar nicht abgeben. Drum habe ich mich auf die beiden oben genannten Punkte konzentriert, die weniger Geschmackssache sind als meine persönliche Meinung.
Nordisch bei Nature!

Mr Dude

unregistriert

10

Donnerstag, 9. Februar 2012, 13:35

Ich weiß wirklich nicht, was ihr alle mit eurem Urheberverstoß habt. Ich habe mich persönnlich bei der GEMA beraten lassen. Wenn das nicht stimmen sollte, dann weiß ich wohl auch nicht. Aber sicherlich hast du mehr Fachkentnisse in dieser Hinsicht, als die GEMA. Davon bin ich überzeugt.

Joey hatte es ja bereits angedeutet. Der Titel selbst ist natürlich frei, weil der Urheber schon über siebzig Jahre tot ist, jedoch nicht die Aufnahme. Die Aufnahme unterliegt wiederum dem Urheberrecht des jeweiligen Orchesters, bzw. der Produktionsfirma. Solange das Orchester den Titel nicht unter eine Creative Commons Lizens gesetzt hat, ist er halt doch urheberrechtlich geschützt. Du dürftest den Song also nur selber einspielen (was bei dem Orchesterwerk natürlich über den Möglichkeiten liegt).

joey23

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11

Donnerstag, 9. Februar 2012, 13:39

Und wenn du die Gema fragst, ob das Stück frei ist, sagen sie korrekterweise "Ja", fragst du sie ob die Aufnahme vom Soundso-Orchester, herausgegeben von Soundso-Verlag etc frei ist, sagen sie korrekterweise "Nein".
Nordisch bei Nature!

rick

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12

Donnerstag, 9. Februar 2012, 15:06

Zitat

Aber sicherlich hast du mehr Fachkentnisse in dieser Hinsicht, als die GEMA. Davon bin ich überzeugt.


Es geht hier nicht nur um die GEMA, das hast Du glaube ich nicht verstanden. Abgesehen davon gibt es nicht nur eine deutsche Rechteverwertungs Gesellschaft.

Du hast einfach nicht die Urheber der musikalischen Aufführung gefragt ob sie damit einverstanden sind, das Du ihre (eingespielte) Musik verwenden kannst. Es ist völlig unabhängig davon, ob ein Stück bei der GEMA ist oder nicht, die Erlaubniss beim Urheber für die Verwendung einzuholen. In diesem Fall Komponist (lange tot) und Musiker/Orchesterleitung (nicht gefragt). Dem Veranstalter des 99Fire-Awards hast Du aber versichert, daß sämtliche Rechte bei Dir liegen. Ist Dir die daraus resultierende Konsequenz überhaupt bewußt ?

Nachdem wir wissen, das die Nutzungsrechte der Beiträge beim 99Fire-Award zur komerziellen Verwendung an Dritte weitergegeben werden können, hier mal ein kleines Szenario:

Eine Fast-Food Kette nimmt Dein Video zu Werbezwecken und macht einen Fernsehspot daraus. Austrahlung (nur deutschlandweit) an 30 Tage, 2 mal täglich auf 3 Sendern bei 1 Mio Zuschauern pro Spot.
Der Orchesterleiter oder Dirigent der von Dir verwendeten Musik respektive sein Anwalt will nur ein 10tel Promill davon vor Gericht erstreiten. Bei einem Streitwert von 180 - 900 Millionen
Euro (je nachdem ob man das günstigste Produkt oder den Mindestverzehrschnitt zu Grunde legt), könntest Du ein Problem haben. Selbst wenn man wird Dir keine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen und Dich als erst "Täter" mit zwei sehr blauen Augen davon kommen läßt, ist Dein Ruf im Eimer und für eine zukünftige Karriere hast Du Dir ebenfalls keinen Gefallen getan.

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