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katz23

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1

Mittwoch, 17. März 2021, 01:40

Wann muss man GVL-Gebühren zahlen?

Hat jemand Ahnung wann man für im Film genutzte Musik GVL-Gebühren zahlen muss? Die Musik ist vom Urheber frei zur Verfügung gestellt worden (GVL-Mitglied, aber kein GEMA-Mitglied).

Viele Grüße

*Topic verschoben*

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (30. Januar 2022, 18:40)


fubal147

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2

Donnerstag, 18. März 2021, 12:25

Das ist wohl eine Rechtsfrage. Ob die hier verbindlich beantwortet werden kann bezweifle ich.

Da würde ich die einschlägig bekannten Institutionen anfragen.
Viel Erfolg.
Viele Wege können zum Ziel führen.

Marcus Gräfe

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3

Freitag, 19. März 2021, 16:34

Ich mache beruflich seit fast 15 Jahren Filme und habe sowohl mit GEMA-pflichtiger als auch mit GEMA-freier Musik gearbeitet, aber von der GVL noch nie was gehört. Habe erst durch diesen Thread davon erfahren, dass es die gibt. ;)

Wenn ich die Seite richtig interpretiere, ist bei Einbau von Musik in einen Film die GVL gar nicht zuständig: https://www.gvl.de/rechtenutzer/allgemeine-informationen

katz23

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4

Dienstag, 23. März 2021, 11:01

Danke für die Antwort.
Ich glaube auch, dass es für Amateurfilme keine Rolle spielt, höchstens die werden ausgestrahlt... Aber dafür dürften die jeweiligen Sender dann verantwortlich sein...

Mischka

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Dienstag, 23. März 2021, 11:35

Ich wäre bei der Einstellung von Filmen auf Youtube oder dergleichen dennoch vorsichtig. Wenn Dir aber der Künstler die Musik zur Verfügung gestellt hat, gibt es doch sicherlich ein Papier dazu? Wenn nicht, lass' Dir eins geben. Alternativ kannst Du natürlich auch bei der GVL direkt nachfragen.
Viele Grüße aus dem Ahrtal!
Mischka

Creauteur

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Dienstag, 23. März 2021, 18:00

Hier ist nochmal der Unterschied zwischen GEMA und GVL erklärt.
Vielleicht hilft das weiter.
https://www.delamar.de/faq/gema-gvl-29881

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katz23

Marcus Gräfe

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7

Freitag, 26. März 2021, 17:54

Folgende Passage von der zuletzt verlinkten Seite ist in dem Zusammenhang wohl relevant:

Zitat

Wir haben bislang nur von Komponisten oder Textern gesprochen. Doch was ist mit denen, die ein Musikstück eines anderen aufführen? Was haben der Rockgitarrist, die Schlagersängerin oder der Posaunist im Sinfonieorchester von der GEMA, wenn sie nach fremden Noten/Texten musizieren? Nichts. Denn die GEMA vertritt nur die geistigen Schöpfer der Werke und betreibt eine Erstverwertung der Kompositionen. Doch auch für die aufführenden Künstler gibt es eine Verwertungsgesellschaft – die GVL (»Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten«). Die GVL kümmert sich um die Zweitverwertung musikalischer Werke. Sie übernimmt die Inkassoverwaltung für die aufführenden Künstler, treibt also das Geld für sie ein.

Im Regelfall, besonders bei den meisten GEMA-freien Musikstücken für Filme, gibt es nur einen Musiker und der ist auch gleichzeitig der Komponist, weil das meiste sowieso am Computer entsteht. Somit dürfte die GVL selten zuständig sein. So zumindest meine Interpretation.

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katz23

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Samstag, 27. März 2021, 23:21

Gezahlt wird das dann wohl von Radio und TV?

Die GVL erhebt Gebühren, wenn ein Musikstück im Radio oder Fernsehen zu hören ist.
Quelle: www.delamar.de

Mischka

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Sonntag, 28. März 2021, 09:55

Soweit ich weiß, haben die Rundfunkanstalten Verträge mit GEMA und GVL. Die zahlen wohl pro Sendeminute, vileeicht auch pro Musikstück. Aber die haben ja auch Rundfunkgebühren bzw. Werbeeinnahmen ... :D
Viele Grüße aus dem Ahrtal!
Mischka

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