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HornkleeTV

Hell van Sing

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1

Freitag, 23. November 2012, 22:37

Webseite oder Visitenkarten notwendig?

Hey Hallo Welt! (Endlich meine YT-Startfloskel mal hier untergebracht :rolleyes: )
Also, die Sache ist die. Ich habe nun seit einiger Zeit schon ins Auge gefasst meine Filmerei im kleinen Rahmen etwas zu kommerzialisieren. Das heißt also ich werde versuchen mich zu meiner Aktivität beim Landestheater bei diversen Einrichtungen wie zum Beispiel dem lokalen Skateshop oder dem... "Kleinkonzertzentrum" nenne ich es mal, als Filmer zu bewerben und so mir mein Schülerbudget etwas aufzustocken.

Nun frage ich mich: Ist für solche Sachen so etwas wie Visitenkarten (wenn man aus rechtlichen Gründen keine "richtige" Bewerbung schreibt oder erstmal so persönlich Kontakt aufnimmt) oder gar eine eigene Homepage auf der diverse Infos stehen sinnvoll?

Danke im Voraus,
Hell van Sing von HornkleeTV

PS: Die Finanzsache ist mir schon klar wegen Gewerbe und Ähnlichem, da hab ich nen Kniff um das vollkommen legal zu umschiffen, da ich ja keine Agentur aufmache und dies dann alles unter "Gelegeheitsbeschäftigung" geht.
PPS: Wenn eine Homepage sinnvoll wäre, könnte mir jemand dann einen guten und möglichst günstigen Webhoster empfehlen?
"Zeit ist Geld." - "Warum bin ich dann immer pleite?"
Quelle: Lyrialia (Werk: Er, Ich und das Irgendwann)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »HornkleeTV« (23. November 2012, 22:45)


Scorepex

unregistriert

2

Freitag, 23. November 2012, 22:55

Alfahosting ist gut und günstig.

Dort hoste ich einige Seiten meiner Kunden.
Meiner Meinung nach ist Visitenkarte sowie Website essenziell!

Sobald es professionell werden soll, wird es auch von der Community "erwartet".

joey23

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3

Freitag, 23. November 2012, 23:17

VKarten bei Flyeralarm bestellen
Webseite bei df.eu hosten
Nordisch bei Nature!

Inekai

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4

Freitag, 23. November 2012, 23:54

Servus Hell,

wenn`s ein guter Webhoster mit gutem Support sein soll, dann kann ich Dir server4you.de empfehlen. Bin selbst seit Jahren dort mit meinen Servern Kunde. Am Anfang hatten die mal ein paar Probleme als sie sehr schnell gewachsen sind, aber mittlerweile wurden diese beseitigt und der Support ist Top.

Als Start würde ich Dir ein Webhostingpaket vorschlagen. Die ersten 333 Tage umsonst und dann 3,90 Euro im Monat:

https://www.server4you.de/webhosting/web….php?products=0

Wenn das dann irgendwann nicht mehr ausreicht, kann man bequem upgraden auf ein größeres Paket ohne alles neu zu installieren und einzurichten.

Gruß Inekai

HornkleeTV

Hell van Sing

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5

Sonntag, 25. November 2012, 15:41

Danke erstmal für die Zahlreichen antworten und Vorschläge!
Wie ich sehe ist wohl mehr oder minder beides nötig nach eurer Meinung. Nun die Frage:
Was soll alles auf die Visitenkarte drauf und was soll alles auf der Website stehen?
Klar, sowas wie eine Kontaktadresse, einige "Perlen" meines bisherigen schaffens,
Links zu Facebook und Freunden, Raum in dem ich agiere, meine Bedingungen, aber was sonst noch?
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Michael - Visual Pursuit

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6

Sonntag, 25. November 2012, 19:33

In Eigeninitiative mit Gewinnerzielungsabsicht ist das aber mal so was von
meldepflichtiges Gewerbe....... allein durch Akquise ist es das schon auch
wenn nicht ein einziger Kunde Dich anschliessend buchen sollte.

Den Plan würde ich noch mal zu überdenken raten - dringend.
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MP-Digital

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7

Sonntag, 25. November 2012, 19:46

Nun ja, mal eine einfache Frage (egal was Du damit machst, ob Schüler oder nicht).

Soll das ganze gewerblich oder rein Hobby sein? Sobald Geld von anderer Stelle kommt, wirst gewerblich und dies muss angemeldet werden, so viel sei mal gesagt. Was Du wo wie Werbung machst ist nicht von Wichtigkeit und spielt keine Rolle. Wichtig nur, dass alles rechtlich in trockene Tücher ist.

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8

Sonntag, 25. November 2012, 20:08

Der Trick ist relativ simpel:
Vereinbarung über Aufwandsentschädigung.
Rechtlich allerdings legal.
Alles wird hobbymäßig laufen, schließlich will ich ja keine Agentur gründen, sondern nur "der Typ sein der sich mit der Kamera etwas auskennt und gerne mal hilft".
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tomatentheo

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9

Sonntag, 25. November 2012, 20:24

Ja, is ne Grauzone. Sobald das Finanzamt dir eine Gewinnerzielungsabsicht nachweist, hast du ein hübsches Problem, ich glaube,du willst auf die "Nachbarschaftshilfe" hinaus.
Allerdings auch andersrum, wenn du ein Gewerbe anmeldest, deine Technik und Ausgaben (Auch Hostingkosten und Visitenkarten sind absetzbar) steuermindernd einsetzt und das Finanzamt dir die MANGELNDE Gewinnerzielungsabsicht attestiert.
Also, ich sag mal, wenn sich abzeichnet, das du mehr als ein paar Euros mit deinen Clips verdienst, sind die zehn oder zwanzig Euro für ne Anmeldung eines Nebengewerbe gut angelegt.
Ne GUV kannste selber erstellen, da brauchst du keinen Steuerberater für. Mach ich seit Jahren so. Mal hab ich Gewinn, meist hab ich ne schwarze Null, manchmal Verlust. Das Finanzamt und ich haben uns zusammengerauft.
Also: Visitenkarten und Website sind wichtig, Gewerbeanmeldung kann Geld sparen.

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10

Sonntag, 25. November 2012, 20:47

Ok, wenn du mir jetzt noch sagst was ne GUV ist und ob man als Minderjähriger (bin 16) von all dem schon betroffen ist, auch wenn man vielleicht 2 mal pro Monat wenn es wirklich enorm hoch kommt ausrückt, weiß ich wirklich mehr.

PS: Ich verweise auch mal eben auf die Forenrichtlinien, in denen es heißt, dass man hier keine verbindliche Rechtsberaung geben darf. Deswegen werde ich mich wenn es so weit ist auch nochmal extern beraten lassen.
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tomatentheo

unregistriert

11

Sonntag, 25. November 2012, 21:39

Eine GUV ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, der einfachste Weg, die Steuerklärung seines (Klein-)Gewerbes.
Aber, da du erst 16 bist, ist alles wieder Makulatur. Du darfst weder ne Firma noch ein Kleingewerbe anmelden.
Also.... happy hunting....

Michael - Visual Pursuit

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12

Mittwoch, 28. November 2012, 02:47

Eine GUV ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, der einfachste Weg, die Steuerklärung seines (Klein-)Gewerbes.
Aber, da du erst 16 bist, ist alles wieder Makulatur. Du darfst weder ne Firma noch ein Kleingewerbe anmelden.
Also.... happy hunting....
Das stimmt so nicht.

§ 112 Abs. I BGB:

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung
des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen

Betrieb eines
Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte
unbeschränkt geschäftsfähig,

welche der Geschäftsbetrieb mit sich
bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der

Genehmigung des Familiengerichts bedarf.


Zur Info noch Abs. II:


Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Familiengerichts zurückgenommen werden.


Steuerrechtlich ist es übrigens herzlich egal, ob die Sache von irgendwem genehmigt ist oder nicht.
Es ist auch egal ob Du das "Aufwandsentschädigung" nennst oder andere schöne Worte dafür bastelst.
Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 Satz 1 EStG)

Zu den Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG
gehört jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das
Gegenstand eines
entgeltlichen Vertrages sein kann. Allerdings darf es sich dabei nicht
um die Veräußerung
von privaten Vermögensgegenständen handeln oder
Zahlungen, die bereits im Rahmen einer der anderen
Einkunftsarten
erfasst werden müssten.


Für die Steuerpflicht
dieser Einkünfte gilt eine Freigrenze von 256 EUR. Übersteigen die
Einkünfte diesen
Betrag, sind sie insgesamt steuerpflichtig. Die
Steuerfreiheit entfällt also völlig, wenn die Freigrenze nur
um 1 EUR
überschritten wird.Deine "Vereinbarung über Aufwandsentschädigung" ist ein Vertrag, nichts weiter.
Bei mehr als 256 Euro Einnahmen (NICHT Gewinn!) pro Jahr musst Du eine Steuererklärung abgeben,
und dann meldet das Finanzamt das an IHK/HWK/Gewerbemeldestelle weiter. Dann gehen die Dinge

ihren üblichen Lauf.
Das ist natürlich hier keine Rechtsberatung und gibt nur meine rein theoretische Meinung wieder.
It's all about the light.

Awaylabel

unregistriert

13

Mittwoch, 28. November 2012, 09:39

Hej,

da es offenbar möglich ist in deinem Alter, rate ich dir auch ein Kleingewerbe anzumelden.

Das kostet dich zwischen 10 und 30 Euro. Als Kleingewerbler stellst du keine MwSt. aus. Soll heißen auf deiner Rechnung ist Brutto gleich Netto und du führst keine Steuern an den Staat ab.
Natürlich kannst du deine Gerätschaften nicht von der Steuer absetzen, da du keine an den Staat zahlst.
Was du von deinen Kunden bekommst wandert aber ohne Umwege in deine Tasche. Sofern du im Jahr nicht mehr verdienst als 17.500,00 € ändert sich daran auch nichts. Seit einigen Jahren ist auch die Buchführung ein leichtest. Alles, was du brauchst, ist Rechnung ausstellen und diese am Ende des Jahres mit deiner Steuererklärung abgeben (damit du nachweislich unter 17.500,00 € geblieben bist und auch im nächsten Jahr Kleingewerbler bist).

Meiner Erfahrung nach ist es besonders wichtig eine schriftliche Auftragserteilung (mit einem verbindlichen Angebot) vom Kunden unterschreiben zu lassen. So wahrst du dir einen nicht unerheblichen Porzentsatz für die Arbeit, die du ggf. schon geleistet hast, ehe der Kunde dann entschieden hat, deine Leistung doch nicht mehr in Anspruch zu nehmen und den Preis nicht zu zahlen.

Oh-8| und Visitenkarten wie Websites sind beides unerlässlich. :) Letzteres für Referenzen damit der Kunde sehen kann, das du das Geld wert bist. Eine VK erklärt sich von selbst.

Gruß.

tomatentheo

unregistriert

14

Mittwoch, 28. November 2012, 13:13

@Michael: Wenn meine Kinder zu mir kommen und von mir wollen, das ich sowas unterschreibe, dürfen sie warten, bis sie 18 sind. ;) Ich gehe mal vom Regelfall aus, das sich Eltern sowas sehr ungern ans Bein binden. Du hast natürlich grundsätzlich Recht.

Soll heißen auf deiner Rechnung ist Brutto gleich Netto und du führst keine Steuern an den Staat ab.

Du führst mit Sicherheit Steuern an den Staat ab. Du weist nur nicht die Mehrwertsteuer aus und kannst sie auch im Gegenzug vom Staat nicht zurückverlangen.
Dein Gewinn wird versteuert. Den weist du am Ende des Jahres mit der GUV aus.
Natürlich kannst du deine Gerätschaften nicht von der Steuer absetzen, da du keine an den Staat zahlst.

Natürlich kannst du deine Geräte und Kosten absetzen, da sie deinen Gewinn mindern. Für die Geräte gibt es Abschreibungstabellen, aus denen hervorgeht, wieviel du jährlich geltend machen kannst.
Ob du ein Kleingewerbe oder eine GmbH bist, macht da wenig Unterschied.
Frag ruhig mal einen Steuerberater. Der erklärt dir das auch rechtsverbindlich und nicht nur anrissweise, wie wir hier. Gerade in der Anlaufphase empfiehlt es sich eh, einen Steuerberater zu bezahlen, das erspart einem viel Ärger mit dem Finanzamt.

15

Mittwoch, 28. November 2012, 14:30

Hallo,
von den rechtlichen Sachen habe ich leider nicht so viel Ahnung.
Aber ich finde eine Homepage sowie Visitenkarten auf jeden fall sinnvoll! Je mehr Gelegenheit du hast auf dich aufmerksam zu machen, desto besser.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Marcus Gräfe« (15. Dezember 2012, 21:03)


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16

Mittwoch, 28. November 2012, 15:43

Also vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten, ich werd mich dann wohl mal demnächst daran setzen, eine Homepage zu basteln, Visitenkarten werde ich bei mir in der Nähe drucken lassen, sooo große Stückzahlen dass sich online lohnt brauche ich nicht. Was das Finanzielle betrifft:
Erfolg, Verwirrung ist gestiftet, ich werde mich da extern nochmal informieren, so wie vorgeschlagen.
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